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Geschrieben

Asalam u Alaykum

 

Ich wusste nicht genau wo ich das Fragen soll/kann daher schreib ichs mal hier rein

 

Also:

 

Wie ist die Regelung bei einer Person die arbeitsbedingt MO-FR in unterschiedlichen Städten arbeiten muss, bezüglich dem Fasten und den Gebeten (Laut Sayyad Sistani)

 

Inscha'allah kann mir jemand weiter helfen

 

Vielen Dank liebe Geschwister

 

Fi Amanillah

 

Wa Salam

Geschrieben

Salam,

 

als ich heute einen LKW-Fahrer bei einer Pause gesehen habe habe ich mich gefragt ob muslimische Lastwagenfahrer fasten müssen. Sie sind ja eigentlich immer 22,5km von zu hause weg.

 

Wa salam

Geschrieben

Salam,

 

wow - ganz schön hart 8h/Tag zu fahren und dabei nichts essen/trinken...

Gut, dass ich kein Fernfahrer bin.

 

Gute Nacht

Geschrieben

Asalam u Alaykum

 

Hmm was genau der Beruf ist weiss ich nicht, auf jedenfall muss diese Person, vom Geschäft her so Projekte leiten und muss oft auch in die Nachbarländer?

 

Wa Salam

Geschrieben

#bismillah#

#salam#

 

http://www.shia-forum.de/index.php?showtopic=9477

 

F: Ist der Arbeitsort als Heimat zu beurteilen?

A: Sich an einem Ort einer Arbeit zu widmen genügt nicht, damit dieser (Ort) eine Heimat für einen wird. [beweis von 3] Aber wenn man mindestens ein Mal alle zehn Tage von seiner Wohnung zu dem Arbeitsort, welcher das (Entfernungs-) Maß der (religionsgesetzliche) Entfernung von seinem Wohnort entfernt ist, pendelt, dann wird bei ihm am Arbeitsort das Urteil zur Heimat bezüglich des vollständigen rituellen Gebets und der Gültigkeit des Fastens angewandt.

 

#salam#

Geschrieben

Asalam u Alaykum

 

vielen Dank liebe Schwester, dass heisst also... er kann Fasten und das Gebet vollstängig verrichten, da er ja mehr als nur einmal in 10 Tagen zum Arbeitsort pendelt, richtig?

 

Fi amanillah

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