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Geschrieben

Ich frage weil ich hier einen konkreten Fall habe.

 

Ich kümmere mich auch um die Vermietung von Wohnungen, teilweise auch an Moslem und hier ist folgendes Problem aufgetreten.

Ich habe seit jahren einen Mosem in einer Wohnung der mich plötzlich gefragt hat ob er auch noch eine Frau mit in die Wohnung nehmen darf.

 

Ich hab das zunächst als seine Privatangelegenheit angesehen und war mir auch sicher daß er zur Sitte im Islam gehört daß ein Mann für seine Frau oder künftige Frau auch aufkommt.

Ist das zutreffend ???

 

Nachdem ich erfahren habe daß diese Frau die angeblich erst eine Deutsche sein sollte (das war sie nicht sondern plötzlich eine Polin oder vielleicht auch nicht) schwanger wurde haber sich mein fundamentalistsch geprägter Einwohner angeblich mit ihr so zerstitten daß Sie den Mietvertrag fortzusetzen sollte.

Dies habe ich verweigert.

Problem die Frau ist als völlig mittellos zu sehen und Ihr Freund will sich davon machen. Ich glaube auch nicht daß ich durch die Verweigerung den Vertrag mit Ihr (die ich selber nie zu Gesicht bekommen habe) fortzusetzen das Problem gelöst ist.

 

Ein weiteres Problem ist da noch aufgetaucht. Da in der Nähe der Wohnung ein Schwimmbad ist könnte man von dort aus auch Nackerte sehen was für die Frau des selbigen Mieters unzumutbar sei.

Deshalb hat der den Garten mit äußerst hässlichen Plastikfolien zugehängt.

Das Ganze sieht jetzt so aus als befinden wir uns in der Nähe von amerikanischen Slums.

 

Also ich bitte um Rat was soll ich tuen ???

Geschrieben

Guten Tag,

 

mein Tipp ist: Bei google Begriffe wie Vermieterbund, Vermietervereinigung usw. eingeben und unter solchen Schlagworten auch im örtlichen Telefonbuch nachsehen. Hier ist eine Seite, die sich mit Glaubensfragen beschäftigt, und nicht auf Rechte des Vermieters spezialisiert ist.

 

Natürlich kommt der Hauptmieter der Wohnung dafür auf, dass die Miete bezahlt wird, das wissen Sie als Profi, und ebenfalls hat der Mieter dafür zu sorgen, dass die Mietsache in einem einwandfreien Zustand bleibt.

 

Wie lange ist die Kündigungsfrist des Hauptmieters? Hat er gegen den Vertrag verstoßen, zahlt nicht etc. - Kündigen. Wie lautet die Anschrift der örtlichen Sozialbehörden? Der angehenden Mutter mitteilen. Zahlt die Behörde für die Wohnung - Mietvertrag mit der Behörde aushandeln, unter der Bedingung, dass der Garten gereinigt wird. Oder auch nicht, je nachdem, wen Sie als Mieter haben wollen.

 

Insofern verstehe ich nicht ganz, was Sie uns hier sagen wollen. Dass einer Ihrer Mieter in einer unglücklichen Beziehung lebt oder lebte, bzw. den Garten extrem eigenwillig gestaltet?

 

Selbstverständlich muss sich ein Muslim an Verträge und Vereinbarungen halten. Macht er es nicht, greifen die normalen rechtlichen Konsequenzen! Und das würde ich denen auch genau so mitteilen. Wer nicht zahlt, wohnt nicht, wer den Garten in eine Müllhalde verwandelt, der verwandelt in aber pronto wieder in einen Garten zurück.

 

Viele Grüße

Rajaa

Geschrieben
Ich frage weil ich hier einen konkreten Fall habe.

 

Ich kümmere mich auch um die Vermietung von Wohnungen, teilweise auch an Moslem und hier ist folgendes Problem aufgetreten.

Ich habe seit jahren einen Mosem in einer Wohnung der mich plötzlich gefragt hat ob er auch noch eine Frau mit in die Wohnung nehmen darf.

 

Ich hab das zunächst als seine Privatangelegenheit angesehen und war mir auch sicher daß er zur Sitte im Islam gehört daß ein Mann für seine Frau oder künftige Frau auch aufkommt.

Ist das zutreffend ???

 

Ja, absolut. Ob sich jeder daran hält, ist leider eine ganz andere Frage.

 

 

Nachdem ich erfahren habe daß diese Frau die angeblich erst eine Deutsche sein sollte (das war sie nicht sondern plötzlich eine Polin oder vielleicht auch nicht) schwanger wurde haber sich mein fundamentalistsch geprägter Einwohner angeblich mit ihr so zerstitten daß Sie den Mietvertrag fortzusetzen sollte.

 

Das habe ich jetzt leider nicht ganz verstanden. Er hat sich mit ihr zerstritten und will ,dass sie die Miete bezahlt oder wie ist das gemeint? Könntest du das nochmal erklären?

 

Problem die Frau ist als völlig mittellos zu sehen und Ihr Freund will sich davon machen. Ich glaube auch nicht daß ich durch die Verweigerung den Vertrag mit Ihr (die ich selber nie zu Gesicht bekommen habe) fortzusetzen das Problem gelöst ist.

 

Wie kommt es, dass du als Vermieter den Vertrag nicht zu Gesicht bekommen hast?

 

 

Ein weiteres Problem ist da noch aufgetaucht. Da in der Nähe der Wohnung ein Schwimmbad ist könnte man von dort aus auch Nackerte sehen was für die Frau des selbigen Mieters unzumutbar sei.Deshalb hat der den Garten mit äußerst hässlichen Plastikfolien zugehängt.

Das Ganze sieht jetzt so aus als befinden wir uns in der Nähe von amerikanischen Slums.

 

Also ich bitte um Rat was soll ich tuen ???

 

Grundsätzlich müssen solche Veränderungen mit dem Vermieter abgesprochen werden. Das kann man auch schöner gestalten als mit Plastikfolien. Außerdem denke ich, das Problem hat sich doch bald erledigt, da der Mietvertrag nicht fortgesetzt werden soll, da der Mann sich ja davon machen will, oder? Ehrlich gesagt, so ganz blick ich da (noch) nicht durch #salam#

 

LG

Geschrieben
Guten Tag,

 

mein Tipp ist: Bei google Begriffe wie Vermieterbund, Vermietervereinigung usw. eingeben und unter solchen Schlagworten auch im örtlichen Telefonbuch nachsehen. Hier ist eine Seite, die sich mit Glaubensfragen beschäftigt, und nicht auf Rechte des Vermieters spezialisiert ist.

 

Natürlich kommt der Hauptmieter der Wohnung dafür auf, dass die Miete bezahlt wird, das wissen Sie als Profi, und ebenfalls hat der Mieter dafür zu sorgen, dass die Mietsache in einem einwandfreien Zustand bleibt.

 

Wie lange ist die Kündigungsfrist des Hauptmieters? Hat er gegen den Vertrag verstoßen, zahlt nicht etc. - Kündigen. Wie lautet die Anschrift der örtlichen Sozialbehörden? Der angehenden Mutter mitteilen. Zahlt die Behörde für die Wohnung - Mietvertrag mit der Behörde aushandeln, unter der Bedingung, dass der Garten gereinigt wird. Oder auch nicht, je nachdem, wen Sie als Mieter haben wollen.

 

Insofern verstehe ich nicht ganz, was Sie uns hier sagen wollen. Dass einer Ihrer Mieter in einer unglücklichen Beziehung lebt oder lebte, bzw. den Garten extrem eigenwillig gestaltet?

 

Selbstverständlich muss sich ein Muslim an Verträge und Vereinbarungen halten. Macht er es nicht, greifen die normalen rechtlichen Konsequenzen! Und das würde ich denen auch genau so mitteilen. Wer nicht zahlt, wohnt nicht, wer den Garten in eine Müllhalde verwandelt, der verwandelt in aber pronto wieder in einen Garten zurück.

 

Viele Grüße

Rajaa

 

Ich habe noch gar nicht von einer Kündigung gesprochen, und in der Tat wäre dies eine rechtliche Frage die hier wirklich nichts zu suchen hat.

Über solche rechtlichen Rahmenbedingungen weiß ich mittlerweile gut bescheid weil ich mich schon lange um Vermietungen kümmere.

Ich habe das aber auch nicht vor sondern ziehe es lieber vor mich mit meinen Mitmenschen gütlich zu einigen. Und nur in diesem Zusammenhang sollten Sie meine Fragen verstehen.

Ja die Folien stören auch während mein Mitmensch da wohnt.

Meine Frage war an sich wie bringt man es am besten Jemanden bei der sich besonders stark auf den Islam beruft ???

Ebenso hätte es mich schon interessiert ob der Islam einen Gläubigen dazu verpflichtet seine Freundin oder Frau von der er ein Kind erwartet mitzuversorgen. Gibt es da in der Sharia eine verbindliche Pflicht.

Es geht auch hier nicht um die Frage des deutschen Rechts sondern ich frage hier weil mich die Antwort des islamischen Rechts interessiert, weil diese Antwort für den Mieter sicherlich sehr viel verbindlicher ist.

Wie also sind diese Verplichtungen zu sehen und welche Konsequenzen hätte es im islamischen Recht wenn ein Mann sich nicht daran hält ????

 

Es geht hier wirklich nicht allein um die Miete sondern vor Allem darum Sozialfälle zu verhindern !!!!

 

Bitte:

Geschrieben
Ich frage weil ich hier einen konkreten Fall habe.

 

Ich kümmere mich auch um die Vermietung von Wohnungen, teilweise auch an Moslem und hier ist folgendes Problem aufgetreten.

Ich habe seit jahren einen Mosem in einer Wohnung der mich plötzlich gefragt hat ob er auch noch eine Frau mit in die Wohnung nehmen darf.

 

Ich hab das zunächst als seine Privatangelegenheit angesehen und war mir auch sicher daß er zur Sitte im Islam gehört daß ein Mann für seine Frau oder künftige Frau auch aufkommt.

Ist das zutreffend ???

 

Ja, absolut. Ob sich jeder daran hält, ist leider eine ganz andere Frage.

Wenn die Worte immer mit den Taten übereinstimmen.

Ich habe allerdings in dem Bereich immer geglaubt daß es gläubige Moslems besonders ernst nehmen.

Technisch konnter er sich die Wohnung vorher auch leisten warum soll es mit dem Lebenspartner nicht möglich sein ????

 

 

Nachdem ich erfahren habe daß diese Frau die angeblich erst eine Deutsche sein sollte (das war sie nicht sondern plötzlich eine Polin oder vielleicht auch nicht) schwanger wurde haber sich mein fundamentalistsch geprägter Einwohner angeblich mit ihr so zerstitten daß Sie den Mietvertrag fortzusetzen sollte.

 

Das habe ich jetzt leider nicht ganz verstanden. Er hat sich mit ihr zerstritten und will ,dass sie die Miete bezahlt oder wie ist das gemeint? Könntest du das nochmal erklären?

 

In der Tat ganz habe ich das auch nicht vertanden.

Der neue Vertrag hätte faktisch wirklich so aussehen sollen daß sie die Verantwortung für die Miete als sogenannte nachmieterin trägt während er offiziell auszieht.

 

Problem die Frau ist als völlig mittellos zu sehen und Ihr Freund will sich davon machen. Ich glaube auch nicht daß ich durch die Verweigerung den Vertrag mit Ihr (die ich selber nie zu Gesicht bekommen habe) fortzusetzen das Problem gelöst ist.

 

Wie kommt es, dass du als Vermieter den Vertrag nicht zu Gesicht bekommen hast?

 

Den Vertrag habe ich nicht gelesen da eine Unterschrift von meiner Seite ohnehin nicht in Frage gekommen wäre. Den Vertagspartner aber der den Vertrag hätte unterschreiben sollen habe ich nie gesehen.

 

 

Ein weiteres Problem ist da noch aufgetaucht. Da in der Nähe der Wohnung ein Schwimmbad ist könnte man von dort aus auch Nackerte sehen was für die Frau des selbigen Mieters unzumutbar sei.Deshalb hat der den Garten mit äußerst hässlichen Plastikfolien zugehängt.

Das Ganze sieht jetzt so aus als befinden wir uns in der Nähe von amerikanischen Slums.

 

Also ich bitte um Rat was soll ich tuen ???

 

Grundsätzlich müssen solche Veränderungen mit dem Vermieter abgesprochen werden. Das kann man auch schöner gestalten als mit Plastikfolien. Außerdem denke ich, das Problem hat sich doch bald erledigt, da der Mietvertrag nicht fortgesetzt werden soll, da der Mann sich ja davon machen will, oder? Ehrlich gesagt, so ganz blick ich da (noch) nicht durch #salam#

 

Zu spät ist nicht geschehen.

Es geht jetzt nur noch darüm die Schesslichkeiten zu entfernen.

Wie gesagt es geht nicht um eine Kündigung sondern um eine gütliche Einigung.

 

 

LG

Geschrieben

Guten Tag,

 

natürlich muss im Islam der Mann komplett für Frau und Kind(er) aufkommen. Selbst wenn die Frau eigenes Geld verdient, bleibt es allein ihres, und sie kann es nach eigenem Willen ausgeben. Ebenso ist es mit dem Erbe. Der Mann teilt es mit der ganzen Familie, die Frau erbt ihren Anteil nur für sich allein, deshalb erben nach islamischem Recht Frauen nur die Hälfte wie Männer - weil sie das Erbe für sich allein verbrauchen können. (Nebenbemerkung zur Illustration, wieviel Recht die Frauen nach islamischem Recht haben.)

 

Wenn jemand nicht auf das Schwimmbad gucken möchte, dann kann er durchsichtige, aber blickdickte (leicht wieder abziehbare) Selbstklebefolien aus dem Baumarkt auf die Fensterscheiben kleben und im Garten Strohmatten montieren. Das macht man ja auch, wenn man nicht auf Nachbars Grillplatz gucken will oder auf die Bundesstraße vor der Tür. Ich weiß nicht, wieviele Laufmeter das sind und wie teuer das wäre, klar, teurer als Müllsäcke allemal, aber man muss eben die einfachsten Grundsätze der Ästhetik wahren.

 

Und das mit dem "Sozialfälle vermeiden" ist nicht einfach. Wie sollte der Vermieter denn die Beziehung retten können? *Kopfkratz* Unterhalt für das Kind und für die Frau (wenn sie nicht standesamtlich verheiratet ist) muss bei nicht ehelichen Kindern in den ersten drei Jahren ohnedies bezahlt werden - wenn der Mann denn zahlen kann. Alles andere läuft über das Amt. Es kann übrigens sein, dass die beiden eine muslimische (also rein religiöse) Ehe geschlossen haben, ohne standesamtliche Trauung. Dann ist zwar eine moralische Verpflichtung des Mannes da, aber keine vor dem Gericht einklagbare, es sei denn, es ist im Ehevertrag Unterhalt festgeschrieben.

 

Kann niemand der beiden zahlen, oder will keiner zahlen, springt eben das Amt ein, oder es kommt zur Kündigung. Andere Möglichkeiten gibt es ja nicht. Ob der Mann zahlt, obwohl er auszieht, ist ja eher nicht zu erwarten, so wie ich es verstanden habe, oder?

 

Rajaa

Geschrieben
Guten Tag,

 

natürlich muss im Islam der Mann komplett für Frau und Kind(er) aufkommen. Selbst wenn die Frau eigenes Geld verdient, bleibt es allein ihres, und sie kann es nach eigenem Willen ausgeben. Ebenso ist es mit dem Erbe. Der Mann teilt es mit der ganzen Familie, die Frau erbt ihren Anteil nur für sich allein, deshalb erben nach islamischem Recht Frauen nur die Hälfte wie Männer - weil sie das Erbe für sich allein verbrauchen können. (Nebenbemerkung zur Illustration, wieviel Recht die Frauen nach islamischem Recht haben.)

 

Wenn jemand nicht auf das Schwimmbad gucken möchte, dann kann er durchsichtige, aber blickdickte (leicht wieder abziehbare) Selbstklebefolien aus dem Baumarkt auf die Fensterscheiben kleben und im Garten Strohmatten montieren. Das macht man ja auch, wenn man nicht auf Nachbars Grillplatz gucken will oder auf die Bundesstraße vor der Tür. Ich weiß nicht, wieviele Laufmeter das sind und wie teuer das wäre, klar, teurer als Müllsäcke allemal, aber man muss eben die einfachsten Grundsätze der Ästhetik wahren.

 

Und das mit dem "Sozialfälle vermeiden" ist nicht einfach. Wie sollte der Vermieter denn die Beziehung retten können? *Kopfkratz* Unterhalt für das Kind und für die Frau (wenn sie nicht standesamtlich verheiratet ist) muss bei nicht ehelichen Kindern in den ersten drei Jahren ohnedies bezahlt werden - wenn der Mann denn zahlen kann. Alles andere läuft über das Amt. Es kann übrigens sein, dass die beiden eine muslimische (also rein religiöse) Ehe geschlossen haben, ohne standesamtliche Trauung. Dann ist zwar eine moralische Verpflichtung des Mannes da, aber keine vor dem Gericht einklagbare, es sei denn, es ist im Ehevertrag Unterhalt festgeschrieben.

 

Kann niemand der beiden zahlen, oder will keiner zahlen, springt eben das Amt ein, oder es kommt zur Kündigung. Andere Möglichkeiten gibt es ja nicht. Ob der Mann zahlt, obwohl er auszieht, ist ja eher nicht zu erwarten, so wie ich es verstanden habe, oder?

 

Rajaa

 

Das mit den Folien ist eine Gute Idee ich werde es vorschlagen.

Aber glaubwürdig ist es nicht wenn wenn der Mieter seine Freundin vor bösen westlichen Einfluß schützen will in den er lauter Folien in den Garten hängt und sie vor den Blick von Nackerten zu schützen aber das amerikanische Sprachrohr (den Fernsehher) das weit mehr BEGIERLICHKEITEN weckt im Wohnzimmer gleichzeitig zulässt.

Außerdem sind diese Folien eine Demonstration nach außen die irgendwann zum Politikum werden können.

Geschrieben

Salam,

 

die Folien wird man von außen gar nicht erkennen können, denk ich mal, man muss sie ja auch nur bis in Blickhöhe an die Scheiben kleben. Viele Leute haben das auch im Flur oder im Bad, bzw. wenn sie mitten in der Stadt im Erdgeschoss wohnen und der Bürgersteig direkt am Fenster vorbeiführt.

 

Das mit dem Fernsehen ist eine ganz andere Geschichte, leider. Nun haben wir keine Ahnung, was dieser Mieter da so guckt, vielleicht sind es ja nur ganz seriöse Sendungen?

 

Wassalam, Rajaa

Geschrieben
Salam,

 

die Folien wird man von außen gar nicht erkennen können, denk ich mal, man muss sie ja auch nur bis in Blickhöhe an die Scheiben kleben. Viele Leute haben das auch im Flur oder im Bad, bzw. wenn sie mitten in der Stadt im Erdgeschoss wohnen und der Bürgersteig direkt am Fenster vorbeiführt.

 

Das mit dem Fernsehen ist eine ganz andere Geschichte, leider. Nun haben wir keine Ahnung, was dieser Mieter da so guckt, vielleicht sind es ja nur ganz seriöse Sendungen?

 

Wassalam, Rajaa

 

Also ehrlich gesagt, wäre mir so ein Mieter suspekt. Tut wer weiß wie islamisch, lässt aber seine schwangere Frau / Freundin sitzen, besteht aber gleichzeitig auf Blickschutz...soll er sich doch eine andere Wohnung suchen, er hätte doch beim Einzug schon feststellen können, dass er da unschönen Anblicken ausgesetzt ist, oder? Passt doch vorn und hinten nicht.

 

#salam#

Geschrieben

Salam ...

 

vielleicht ist er ja im Winter eingezogen. #salam#

 

Ne, Spaß beiseite, es ist ja leider immer wieder so, dass manche nach außen sehr fromm tun, aber selbst ... naja, Schwamm drüber.

 

Ich fände das aber ne praktikable Lösung, damit diese Plastikplanen-Wirtschaft schnell wieder aus dem Garten verschwindet. Wobei das alles jetzt aktuell eh weg kann, es sei denn, im Schwimmbad hacken die Winterschwimmer das Eis von der Wasseroberfläche.

 

Wassalam

Rajaa

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