behruz Geschrieben 9. März 2006 Melden Teilen Geschrieben 9. März 2006 Ich hoffe, dass es euch allen gut geht. Ich bräuchte die Verse, die den Mord am Menschen verbieten. (ausgenommen ist ja der Kriegsfall) Ich habe zwar Sure 5, Vers 32 gefunden: Deshalb haben Wir den Kindern Israels verordnet, daß, wenn jemand einen Menschen tötet, ohne daß dieser einen Mord begangen hätte, oder ohne daß ein Unheil im Lande geschehen wäre, es so sein soll, als hätte er die ganze Menschheit getötet; und wenn jemand einem Menschen das Leben erhält, es so sein soll, als hätte er der ganzen Menschheit das Leben erhalten. Und Unsere Gesandten kamen mit deutlichen Zeichen zu ihnen; dennoch, selbst danach begingen viele von ihnen Ausschreitungen im Land. [5:32] Ist dieser Vers lokal für die Kinder Israels begrenzt und hat er immernoch Gültigkeit? Sure 4, Vers 92 habe ich auch gefunden: Keinem Gläubigen steht es zu, einen anderen Gläubigen zu töten, es sei denn aus Versehen. Und wer einen Gläubigen aus Versehen tötet: dann soll er einen gläubigen Sklaven befreien und Blutgeld an seine Erben zahlen, es sei denn, sie erlassen es aus Mildtätigkeit. War er (der Getötete) aber von einem Volk, das euer Feind ist, und ist er (der Getötete) gläubig: dann soll er einen gläubigen Sklaven befreien; war er aber von einem Volk, mit dem ihr ein Bündnis habt: dann soll er Blutgeld an seine Erben zahlen und einen gläubigen Sklaven befreien. Wer (das) nicht kann: dann (soll er) zwei Monate hintereinander fasten - (dies ist) eine Vergebung von Allah. Und Allah ist Allwissend, Allweise. [4:92] Dort wird gesagt, dass man einen Gläubigen nicht töten darf. Nun gibt es aber auch Ungläubige. Gibt es einen Vers, der das Töten von Menschen generell ablehnt? Danke im Vorraus und verzeiht die ständige Nerverei. Va Salam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast Fatima Geschrieben 9. März 2006 Melden Teilen Geschrieben 9. März 2006 Und tötet nicht den Menschen ( die Seele) , dessen (Tötung) ALLAH für haram erklärte, es sei denn nach dem Recht. Und wer zu Unrecht getötet wird, dessen Wali gaben WIR Verfügungsrecht, so darf er bei der Tötung (als Vergeltung) das Maß nicht überschreiten. Gewiß, er erhält Beistand. 17 : 33 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
behruz Geschrieben 9. März 2006 Autor Melden Teilen Geschrieben 9. März 2006 Vielen Dank. Va Salam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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