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Geschrieben

Esselamu aleyküm geehrter Bruder Ibrahim,

 

 

möge Allah (c.c.) die Zahl der Muslime, die bewusst ihr Religion leben und auf Halal achten, vermehren. Entschuldige bitte die verspätete Beantwortung, wir sind masaallah mit vielen Email-Anfragen zurzeit beschäftigt und versuchen sie alle zu beantworten. Also verspätet aber nicht vergessen!

 

 

Das Europäische Halal Zertifizierungsinstitut (EHZ) ist eine Non-Profit-Organisation und wird vom Islamrat für die Bundesrepublik Deutschland und vom Bündnis der islamischen Gemeinden in Norddeutschland e.V. (BIG e.V.) getragen (BIG e.V. ist Mitglied bei Islamrat).

 

 

Unser Ziel ist es uns Muslimen eine gesicherte und glaubwürdige Zertifizierung von Halal-Produkten nach islamischen Richtlinien anzubieten. Wir möchten den Muslimen das Einkaufen von kontrollierten Halal-Produkten (nicht nur Fleischprodukte) aus jedem Supermarkt in großer Anzahl und Vielfalt ermöglichen.

 

 

Wir liegen einen großen Wert auf kontrolliertes Halal, da wir einige schlechte Erfahrungen mit Halal-Anbietern gemacht haben. Sie vielleicht auch. In den letzten Jahren sind Halal-Anbieter wie Pilze vom Boden gesprießen. Leider müssen wir Ihnen mitteilen, dass:

 

 

"Überall wo Halal drauf steht, leider nicht immer Halal drin ist !!!"

 

 

Damit auf dem Markt eine große Anzahl von kontrollierten Halal-Produkten angeboten werden kann, zertifizieren wir die Betriebe (in der Zeit der Massenproduktion bzw. –schlachtung) nach den Mindestbedingungen (= Muss-Bedingungen laut dem Koran und Sunnah, Fetwa) des Islam. Diese sind nicht verhandelbar und müssen eingehalten werden. Jedoch ist dem Taqwa keine Grenze zu setzen.

 

 

Die Ausrichtung der Tiere während der Schlachtung nach Qibla ist zählt für die Muslime der Ehli Sunnah Vel Cemaat zu den Kann-Bedingungen. Das heißt, wenn man die Tiere nicht in Richtung nach Mekka schlachtet, wird das Geschlachtete nicht zu haram. Falls dies machtbar ist, begrüßen wir es (umso besser, wie gesagt dem Taqwa ist keine Grenze zu setzen).

 

Da der Umbau des Schlachtbereiches zwischen 100.000 bis 150.000 € bewegt, verlangen wir bei vorhandenen Schlachtbetriebe dies nicht. Dann würden sie gar nicht mehr halal-schlachten und die Muslime würden weiterhin mit Schein-Halal-Fleisch betrogen. Jedoch bei Neubauten verlangen wir, dass sie die Ausrichtung nach Mekka gleich von vorneherein in die Bauplanungen mit einplanen.

 

Also, dort wo es machbar ist, bestehen wir darauf. Dort wo es nur mit großem finanziellem Aufwand zu machen ist, ist es keine zwingende Punkt.

 

 

Für die Erteilung des Zertifikats ist die Zustimmung des Gelehrtenrates, dem die Berichte vorgelegt werden, notwendig. Die Zertifikate sind dann für ein Jahr gültig. In diesem einen Jahr können wir, laut unserer Vereinbarung, jederzeit unangekündigte Kontrollen (Audits) durchführen. Diese Audits werden hauptsächlich zu Zweit ausgeführt. Bei Schlachtbetrieben ist außerdem der ständige Kontakt mit den muslimischen Halal-Schlachtern durch Telefonnummern-Austausch gewährleistet.

 

 

Im Gegenzug dürfen die halal-zertifizierten Betriebe unser EHZ Halal-Logo auf ihre Produkte und auf die Private Lable Produkte (zB von Supermarktketten) aufdrucken. Einige geben Kopie des Halal-Zertifikates heraus. Dies ist den freigestellt.

 

 

Die Mitglieder des Gelehrtenrates sind:

 

Ø Ramazan Uçar, BIG e.V. Vorsitzender, Theologiestudium absolviert in Damaskus, Syrien

 

Ø Cemal Bolat, BIG e.V. Vorgesetzter der Imame und Seelsorge, Theologiestudium absolviert in Samsun, Türkei

 

Ø Mehmet Enes Nas, BIG e.V. Imam der Moschee in Wilhelmsburg, Theologiestudium absolviert in El-Ezher (Kairo), Ägypten

 

Ø Ahmet Yazıcı, BIG e.V. Stellv. Vorsitzender, Dipl. Ingenieur (FH)

 

Ø Yusuf Çalkara, EHZ Geschäftsführer, Dipl. Ingenieur (FH)

 

 

 

Ihre Frage:

 

Hier möchten wir Sie auf die islamische Lebensmittelgrundsatz, die Ihnen sicherlich bekannt sind, aufmerksam machen:

 

 

Die Halal-Richtlinien des EHZ, somit auch die Auslegung der Halal-Schlachtung, basieren auf Kur’an und Sunnah. Im Islam gilt folgender Regel:

 

„Was nicht definitiv verboten ist, ist erlaubt (halal).“

 

Das heißt, dass nur jene Dinge zum Verzehr verboten sind, die laut Koran und Sunna für Verboten erklärt wurden.

 

 

Die folgenden Rohstoffe sind laut Kur’an Haram (verboten, nicht erlaubt) und für den Verzehr durch Muslime

 

verboten:

 

· Fleisch von erlaubten Tieren (zB nur reine Pflanzenfresser, wie Schafe, Kühe, Geflügel, etc.), die nicht Halal geschlachtet wurden,

 

· Fleisch von verendeten Tieren,

 

· Schweinefleisch,

 

· Fleisch von Raubtieren mit Fangzähnen und Raubvögeln mit Krallen,

 

· Blut,

 

· Alkohol als Genussmittel in jeglicher Form und Konzentration ist absolut verboten und kompromisslos HARAM.

 

 

 

Punkt I: „Wie genau werden die Tiere geschlachtet? Worauf achten die entsprechenden Personen bei der Schlachtung?“

 

 

Eine Halal-Schlachtung ist vollzogen, wenn ein im Islam erlaubtes Tier (zB ein Schaf oder Hähnchen) am Hals mit etwas Scharfes (außer Nägel und Knochen) von einem Muslim unter Ausrufung der Name Allah’s (c.c.) geschlachtet wird. Hierbei ist es sehr wichtig, dass das Tier während der Entbluteschnitt am Leben ist. Durch den Schnitt müssen am Hals mind. 3 von 4 Röhren (2 x Schlagadern, Speise- und Luftrohr) durchtrennt werden. Damit die Schlachtung nicht Mekruh wird, darf der Kopf während der Schlachtung nicht ganz abgetrennt werden. Eine ausreichende Ausblutung muss gewährleistet sein. Der Tod muss durch die Entbluteschnitt erfolgen.

 

 

Situation bei Hähnchen-/Putenschlachtbetriebe:

 

Transport / Tote Tiere

 

Die Tiere (Hähnchen bzw. Puten) werden mit den LKW’s von den unterschiedlichen Mästern zum Schlachtbetrieb gebracht. Hierbei kommt es vor, dass ca. 0,3 bis 0,5 % der Tiere (3-5 von 1000) sterben. Laut unserer Vereinbarung müssen tote Tiere gleich entsorgt werden und dürfen nicht an die Schlachtlinie kommen. Die Betriebe sind auch gesetzlich dafür verpflichtet, was uns die Arbeit erleichtert (dass heißt auch vor der Halal-Zertifizierung wurden die toten Tiere am Anfang entsorgt). Während jeder Audit überzeugen wir uns davon. Die toten Tiere werden dokumentiert, weil die Schlachtbetriebe für tote Tiere kein Geld an den Mäster bezahlen müssen..

 

 

Betäubung vor der Schlachtung

 

Der Islam verpflichtet den Menschen gegenüber dem Tier als Geschöpf, dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen und ihm nicht grundlos Schmerzen, Leiden oder Schäden zuzufügen. Sei es die Bundestierärztekammer, seien es die Veterinäre haben uns davon überzeugt, dass die Schlachtung mit Betäubung den Tieren weniger Schmerzen zufügt.

 

Uns ist es hierbei am wichtigsten, dass diese Betäubung nicht zum Tode der Tiere führt. Wie oben schon beschildert, ist es den Muslimen verboten, Fleisch von verendeten Tieren zu verzehren.

 

 

Laut den islamischen Gelehrten dürfen die Tiere mit betäubt werden. Um zu kontrollieren, ob die Tiere während der Schlachtung wirklich noch am Leben sind, nehmen wir bei unseren unangekündigten Kontrollen 5 - 10 betäubte Tiere und messen ihr Herzschlag mit einem EKG-Gerät.

 

Würde man ein betäubtes Tier nicht schlachten, schlägt sein Herz zu 100% mind. gut 2 Minuten und die Tiere kommen zu 99% wieder ganz zu sich und leben weiter (eine kleine Menge schafft es nicht nach der Betäubung wieder zu sich zukommen, aber auch deren Herz schlägt noch mind. 2 Minuten)

 

 

Außerdem ist es auch im Sinne des Schlachtbetriebes, da tote Tiere schlecht ausbluten. Das Brustfilet wäre (wie oben beschildert) dann voller Blut und damit rötlich gefärbt sein, was sich schlecht verkaufen lässt. Aus diesem Grund sind die Schlachtbetriebe selber auch bestrebt, dass die Betäubung der Tiere nicht zum Tod führt.

 

 

Schlachtung

 

Sollte ein Schwein von einem Muslim unter Ausrufung Allah’s Name per Hand mit einem Messer am Hals (genau nach islamischem Ritus) geschlachtet werden, wird das Schweinefleisch nicht zu halal.

 

Reist man einem Hähnchen den Kopf mit dem Hand, entspricht diese Art der Tötung nicht den islamischen Vorschriften.

 

Wie oben erwähnt, muss ein Tier durch etwas Scharfes (außer Nägel und Knochen) am Hals geschlachtet werden. Es kommt daher nicht darauf an, dass man jedes einzelne Tier per Hand schlachtet.

 

 

Die meisten Hähnchen- und Putenschlachtbetriebe schlachten die Tiere mit einem Rundmesser (ähnlich wie ein Flexmaschine). So schlachtet zum Beispiel Wiesenhof Lohne ca. 320.000 Hähnchen pro Tag.

 

 

Laut der Religionsbehörde aus der Türkei (Diyanet), Gelehrten aus dem El-Ezher Universität und den größten islamischen Organisationen in Deutschland lautet hierfür der Fetwa wie folgt:

 

 

„Es ist Pflicht, für jedes einzelne Tier den Namen Allah’s beim Halal-Schlachten zu erwähnen. Es reicht jedoch aus, beim Starten von maschineller Halal-Schlachtung von Geflügel, den Namen Allah’s anzurufen. Das Wiederholen für jedes einzelne Tier entfällt.

 

 

Laut unserer Verinbarung mit den Zertifikatnehmern (auch mit Wiesenhof) darf der Startschalter der maschinellen Halal-Schlachtung bei jedem Neustart, auch nach kurzen Pausen, nur von den muslimischen Mitarbeitern getätigt werden. Dabei muss der Name Allah’s von dem zuständigen muslimischen Mitarbeiter wiederholt werden.

 

Die Tiere, die der maschinellen Halal-Schlachtung entkommen sind, müssen per Hand von Muslimen nachgeschlachtet werden. Hierbei muss für jedes einzelne Tier der Name Allah’s angerufen werden.”

 

 

Wichtig für uns bei einer maschinellen Halal-Schlachtung ist es:

 

Þ das Rundmesser darf ausschließlich nur von Muslimen gestartet werden

 

Þ Ausruf Allah’s (c.c.) Name bei jedem Start

 

Þ 3 von 4 Röhren am Hals müssen mindestens durchtrennt werden

 

Þ die Nachschlachtung (von Tieren, die der maschinelle Schlachtung entkommen sind) darf ausschließlich nur von Muslimen durchgeführt werden

 

Þ Die Schlachtutensilien müssen (permanent) scharf sein

 

 

Während unseren unangekündigten Audits kontrollieren wir, ob auch die oben aufgezählten Punkte eingehalten werden. Die muslimischen Mitarbeiter, die für die Halal-Schlachtung zuständig sind, werden von uns bei jeder Audit (3-4 mal im Jahr) auf ihre große Verantwortung aufmerksam gemacht. Sie sind diejenigen, die jeden Tag Vorort sind. Sie haben unsere, wir haben ihre Kontaktdaten, so dass sie uns jederzeit anrufen können, sollte mal etwas nicht stimmen. Außerdem sind die Vorarbeiter und Schichtführer darauf hingewiesen.

 

 

 

Punkt II: „Sind sie in ihrer Tätigkeit ausgebildet?“

 

 

Die Halal-Schlachter müssen genauso wie die anderen Schlachter einen Schlachtausweis vorweisen, sind geschulte Schlachter.

 

 

 

Punkt III: „…und handelt es sich um Muslime?“

 

 

Wir verlangen von den Zertifikatnehmern mind. 2 muslimische Schlachter je Schicht, die sich permanent im Schlachtbereich/Betrieb aufhalten (Dieses Zahl haben wir bei neuen Anfragen auf 3 erhöht). Während der Eine schlachtet, kann der Zweite im nachfolgenden Prozess eingesetzt werden, so dass er jederzeit abrufbar ist.

 

In den meisten Betrieben arbeiten mehr als 4 Muslime, bei einigen sogar 4 nur im Schlachtbereich. So ist eine ständige muslimische Besetzung des Schlachtbereiches gewährleistet. Laut unserer schriftlichen Vereinbarungen dürfen die Betriebe keine außer Muslime einsetzen. Die Sache mit Ehli-Kitab haben wir gar nicht in unsere Kriterien reingenommen, wir verlangen vertrauensvolle Muslime, die ihre Verantwortung gegenüber Allah (c.c.) bewusst sind.

 

 

 

 

Wir hoffen, Ihnen hiermit Ihre Fragen beantwortet zu haben. Bei möglichen Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

 

 

 

Mit islamischen Grüßen

 

Yusuf Çalkara

 

 

 

_________________________________

 

Europäisches Halal Zertifizierungsinstitut

 

Böckmannstraße 51

 

D-20099 Hamburg

 

 

Tel.: +49 (0)40 415 422 53

 

Fax: +49 (0)40 415 422 55

 

Mobil: +49 (0)179 815 11 11

 

Laut der Shia muss für jedes Tier ein knopfdruck verwendet werden

wa selam

 

 

 

 

Das gilt für Hühner& Puten

bei Lamm und Rind weiss ich noch nicht

wa selam

Geschrieben

sa

 

Darf man das Tier auch mit einem Messer schneiden, dass nicht unbedingt ganz scharf ist und bischen beschädigt ist?? Laut jüdischer Sicht wäre das Fleisch haram, denn man darf nur rasierklingenscharfes Messer benutzen.

 

ws

Geschrieben

#rose#

;)

 

Darf man das Tier auch mit einem Messer schneiden, dass nicht unbedingt ganz scharf ist und bischen beschädigt ist??

 

Damit quält man das Tier und die Tiere zu quälen ist haram.

 

Laut der Shia muss für jedes Tier ein knopfdruck verwendet werden

 

Das sagt aber diese Fatwa von Sayyid Sistani nicht:

 

Frage: Fleischfabrikationsgesellschaften schlachten eine große Anzahl von Hühnern gleichzeitig (also simultan). Wenn nun derjenige, der die Maschine bedient ein Muslim ist, der takbīr sagt, aber den Namen Allāh s nur einmal ausspricht, während all die Hühner gleichzeitig geschlachtet werden, ist es uns erlaubt, solche Hühner zu essen? Wenn wir Zweifel darüber haben, ob solche Hühner halāl sind, können wir (diesen Zweifel ignorierend) die Hühner essen und sie als tāhir betrachten?

 

Antwort: Wenn er den Namen Allāhs wiederholt ausspricht solange die Maschine noch schlachtet, ist es ausreichend. Tritt der Fall des Zweifels darüber auf, dass das Fleisch halāl ist (ein Zweifel der das Erwähnen des Namens Allāhs betrifft), so kann es als rein eingeschätzt und verbraucht werden.

 

http://www.najaf.org/lang/5/index.htm

 

 

Hat jemand vielleicht eine Fatwa von Imam Khamenei?

 

#salam#

Geschrieben

in der fatwa von ayatullah sistani wird gesagt das er es wiederholen muss und die frage ist wie oft muss er wiederholen,

er muss es bei jedem huhn machen oder nicht ????

wa selam

Geschrieben

#bismillah#

#salam#

 

Es gibt bei der maschinellen Schlachtung laut Sayyid Sistani mehrere Voraussetzungen, die in der Fatwa nicht erwähnt werden, wie ich erfahren habe. Ich denke, es würde sich lohnen Fatwas zum Thema zu besorgen #salam#

 

#salam#

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