Sayyed Kassem Geschrieben 15. Dezember 2008 Melden Teilen Geschrieben 15. Dezember 2008 Frage: Ist es zulässig, in einem gemischten Schwimmbad zu schwimmen, wenn man dabei keine frivolen Absichten hegt? Antwort: Es ist vorsichtshalber ganz und gar unzulässig, sich an Orte der Unsittlichkeit zu begeben. ___________________________ Fiqh für Muslime im Westen Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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