Lovingislam Geschrieben 15. Dezember 2008 Melden Teilen Geschrieben 15. Dezember 2008 Kennt sich jemand von euch mit Beurlaubung während eines Semesters aus? Wie lange man das darf, welche Konnsequenzen es geben könnte, was man für den Antrag auf Beurlaubung braucht? Danke wassalam Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Lovingislam Geschrieben 20. Dezember 2008 Autor Melden Teilen Geschrieben 20. Dezember 2008 Kennt sich da niemand etwas aus? wasalam Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Lovingislam Geschrieben 1. Januar 2009 Autor Melden Teilen Geschrieben 1. Januar 2009 Es hat sich erledigt, ich weiß jetzt über Beurlaubung bescheid wassalam Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Ruffy Geschrieben 1. Januar 2009 Melden Teilen Geschrieben 1. Januar 2009 selam da auch welche von uns studenten sind kannst du uns doch aufklären,welche Konnsequenzen es geben könnte? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Lovingislam Geschrieben 1. Januar 2009 Autor Melden Teilen Geschrieben 1. Januar 2009 Zumindest wurde mir gesagt, dass das überhaupt keine Konsequenzen hast, solange du eine Begründung für die Beurlaubung abgibst. Wenn du dich z.b. für das 4.Semester ein Semester lang beurlauben lässt, kommst du eben erst ein Semester später als geplant in das 4.Semester. Die Zeit bleibt solange quasi stehen. Naja mir kommt das irgendwie zu einfach vor aber... Ich werde mehr über die Konsequenzen erzählen wenn ich mich selber beurlaubt habe...Ich hoffe es hat keine schlimmen Konsequenzen wassalam Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Arif Geschrieben 1. Januar 2009 Melden Teilen Geschrieben 1. Januar 2009 Eines hat es: Kein BaföG! wa salam Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Lovingislam Geschrieben 2. Januar 2009 Autor Melden Teilen Geschrieben 2. Januar 2009 Das macht nichts, darauf habe ich sowieso kein Anspruch Ansonsten hat Beurlauben aber keine Konsequenzen auf Prüfungsfristen etc...wurde mir jedenfalls gesagt wassalam Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Arif Geschrieben 2. Januar 2009 Melden Teilen Geschrieben 2. Januar 2009 Also bei uns ist es so, wenn man sich ein Urlaubssemester genommen hat, darf man nur Prüfungen schreiben, in denen man im vorhergehenden Semester durchgefallen war. Sprich: Prüfungen die man geschoben hat, oder die für einen neu anstehen dürfen nicht geschrieben werden. Aber ich denke das ist nicht in jeder Hochschule so. In welchem Bundesland bist du, und wie heisst deine Hochschule? wa salam Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Lovingislam Geschrieben 2. Januar 2009 Autor Melden Teilen Geschrieben 2. Januar 2009 O Gott, das macht mir Angst . Ich habe eine Frau im Prüfungsamt gefragt, weil ich eben das befürchtete und die hat mir gesagt" Da du ja im Semester sozusagen stecken bleibst, wenn du Urlaubssemester hast, hat das auch keine Konsequenzen auf die Prüfungen" Ich müsste dieses Semester Prüfung schreiben, ohne diese Prüfungen komme ich gar nicht weiter im Studium, dann kann es doch nicht sein, dass man die nicht mehr schreiben darf wassalam Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
mariaa Geschrieben 12. Januar 2009 Melden Teilen Geschrieben 12. Januar 2009 nein schwester denn es gibt unterschweide zwischen en unis und wenn die frau vom prfungsamt dir grünes licht gegeben hat ist alles ok. sie hätte es sonst erwähnt, du bist ja nicht die erste die da den antrag gestellt hat. vorsichtshalber nochmal nachfragen und dich auf die dame berufen. toitoitoi das klappt schon keine sorge!!! nich hab auch grade US wegen des auslandssemesters und ich kann überall teilnehmen wenn ich wieder zur uni geh Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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