Mohammed Geschrieben 16. Dezember 2008 Melden Teilen Geschrieben 16. Dezember 2008 Salamu Aleikum Hat jemand eine Fatwa von Sayyid Mohamad Hussein, was das arbeiten und ausliefern von Schweinefleisch angeht. Nach telefonischer Rücksprache ist es laut Sayyid Mohamad Hussein erlaubt Schweinefleisch auszuliefern solange man es nicht an Muslime liefert!!??? Wie sieht es mit dem arbeiten in einem Geschäft aus, dass Alkohol verkauft. Laut Sayyid Ali Khamenei ist es ja nicht erlaubt dort zu arbeiten. Wie sieht es bei Sayyid Mohamad Hussein aus? Bitte nur mit Fatwas. Danke schonmal für eure Hilfe. Aber das Thema wird gerade bei uns besprochen. Wa Salam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Mohammed Geschrieben 16. Dezember 2008 Autor Melden Teilen Geschrieben 16. Dezember 2008 Salamu Aleikum Kann keiner helfen? Wäre denn jemand so nett und könnte mal das Büro von Sayyid Mohamad Hussein anschreiben. Leider ist mein Englisch nicht so gut Wie es Religionsrechtlich aussieht mit Schweinefleisch zu arbeiten z.b auszuliefern. Und ob man in einem Geschäft arbeiten darf das Alkohol verkauft. Wa Salam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Muhsin ibn Batul Geschrieben 16. Dezember 2008 Melden Teilen Geschrieben 16. Dezember 2008 InshaAllah sag ich bescheid sobald die Antwort ankommt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Muhsin ibn Batul Geschrieben 30. Dezember 2008 Melden Teilen Geschrieben 30. Dezember 2008 Sayyed Fadlallah Fragen: 1. Ist es erlaubt mit Schweinefleisch zu arbeiten? Darf ich es verkaufen oder im Auto transportieren? Darf ich mit Schweinefleisch arbeiten, wenn ich das Geld brauche? 2. Darf ich in einem Geschäft arbeiten das Alkohol verkauft? Darf ich dort arbeiten, wenn ich das Geld brauche? Antworten: 1. Es ist erlaubt es an diejenigen Nichtmuslime zu verkaufen, die es als erlaubt ansehen, aber es ist als Vorsichtsmaßnahme nicht erlaubt es zu kaufen, auch wenn es so ist. 2. Das ist nicht erlaubt, außer wenn du einen Zustand erreicht, dass du dazu gezwungen bist um deinen Lebenunterhalt zu verdienen bis du einen weiteren Job findest. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Mohammed Geschrieben 31. Dezember 2008 Autor Melden Teilen Geschrieben 31. Dezember 2008 Salam Aleikum Shukran Habibi. Möge Allah dich reichlich belohnen Bruder. Wa Salam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
bilo Geschrieben 31. Dezember 2008 Melden Teilen Geschrieben 31. Dezember 2008 also ich habe eine interessante fatwa von ayatullah sayed khamenei zum arbeiten mit schweinefleisch und alkohol im restaurant wo es nicht unbedingt haram ist in so einem laden zu arbeiten : Frage: 1.ist es haram in einem Restaurant zu arbeiten welches Schweinefleisch und alkoholische getränke verkauft?? 2. was ist wenn diese arbeit dort keine haram beinhaltet ??? Antwort:Generell, ist es nicht zulässig in einem geschäft zu arbeiten welche Schwein und alkoholische Getränke verkaufen. Das Einkommen was auf diese Weise verdient wurde ist haram und man sollte sein Einkommen nicht aus so einer arbeit verdienen.Andernfalls wenn die Arbeit dort kein haram beinhaltet , so ist es kein problem und der lohn daraus ist als halal anzusehen. wa salam p.s sollte jemand die englishe version haben wollen einfache melden jeder tag ist ashura , jeder ort ist kerbela!!!! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Ali al Rida Geschrieben 2. Januar 2009 Melden Teilen Geschrieben 2. Januar 2009 Im Namen Gottes, also bruder bilo nach der fatwa zufolge, ist es also nicht haram wenn jemand in der küche arbeitet und die teller und gläser wäscht und noch andere andere sachen macht die nicht mit dem schweinefleisch und dem alkohol zutun haben?? wa salam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Ali al Murtadha Geschrieben 2. Januar 2009 Melden Teilen Geschrieben 2. Januar 2009 Im Namen Gottes, also bruder bilo nach der fatwa zufolge, ist es also nicht haram wenn jemand in der küche arbeitet und die teller und gläser wäscht und noch andere andere sachen macht die nicht mit dem schweinefleisch und dem alkohol zutun haben?? wa salam Im Namen Gottes, Anscheinend hast du etwas falsch verstanden. Die Fatwa spricht eine Eindeutige Sprache und nach meinem Empfinden ist sie leicht zu verstehen. Sayyed Ali Khamenei (h.) sagt,dass es HARAM ist in solch einem Restaurant zu Arbeiten,da dort Alkohol und Schweinefleisch verkauft werden.Und das Geld was man dort verdient ist ebenfalls HARAM,denn du hast dir das Geld mit einer Teuflischen Arbeit verdient! Imam Khamenei (h.) sagt aber,wenn das Restaurant keine Alkoholischen Getränke verkauft und Schweinefleisch,so ist die Arbeit dort erlaubt,aber dies ist in den meisten Filialen nicht der Fall. Ich finde diese Fatwa sehr logisch und ein jeder Muslim ist verpflichtet in solch einem Restaurant seine Tätigkeiten komplett einzustellen. Und die Küche gehört doch auch zum Restaurant und ist ein sehr großer Bestandteil dessen und deswegen finde ich deine Frage,sehr komisch und unlogisch,aber Inschallah hast du es jetzt verstanden,dass so eine Tätigkeit verboten ist. Und übrigesn Sayyed Muhammad Hussein Fadlallah (h.) sagt doch auch,dass die Arbeit in einem Geschäft ,welches Alkohol verkauft HARAM sei und Imam Khamenei (h.) sagt es auch. ''Gutes Gebieten und schlechtes verwehren''. Wa salam alaikum. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Ali al Rida Geschrieben 2. Januar 2009 Melden Teilen Geschrieben 2. Januar 2009 Im Namen Gottes, Danke. wa salam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
bilo Geschrieben 4. Januar 2009 Melden Teilen Geschrieben 4. Januar 2009 salam yaleikum also ich habe die fatwa anders als du verstanden bruder!! also es ist generell verboten in einem restaurant was scheinefleisch und alkohol verkauft zu arbeiten, jedoch wenn man keine perspektive hat und die arbeit die man dort macht nix mit schwein oder alkohol zu tun hat, so ist es zulässig und das einkommen ist halal laut fatwa hmm würde mich interessieren was die anderen geschwister verstehen!! wa salam ya aba 3abdelahhh!!!!! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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