Hasan Geschrieben 9. Februar 2009 Melden Teilen Geschrieben 9. Februar 2009 Wenn zwei bei der Heirat anwesende Brautleute die Ehe besiegeln wollen sagt die Braut zunächst Zawwadshtuka nafsî 'alâ 's-sadâqi 'l-ma'lûm" (Ich gebe mich dir zur Ehe für die festelegte Brautgabe), woraufin der Bräutigam sein Einverständnis gibt mit den Worten "Qabiltu 't-tazwîdsh" (Ich habe die Vermählung akzeptiert) Kann mir jemand sagen, wie die Wortlaute sind, wenn der Bräutigam zwar persönlich anwesend ist, die Braut aber ihren ältesten Bruder als Vertreter schickt, welcher für die Braut sozusagen die höchste familiäre Instanz darstellt? Ich hoffe doch, dass dieser Bruder der Wakil für seine Schwester sein darf? Beide Brautleute und auch der älteste Bruder sind Angehörige der malikitischen Schule. Ich gehe aber davon aus, dass dies nicht sonderlich relevant ist. Könnte der Spruch des Wakil vielleicht so heißen: "Zawwadshtuka muwakkilatî (Name der Braut) 'alâ 's-sadâqi 'l-ma'lûm", woraufhin der Bräutigam wie oben antwortet? Oder muss der Bräutigam auch irgendwie anders formulieren? Es wäre schön, wenn mir das mal jemand möglichst noch diese woche posten könnte, möglichst genau. Hasan Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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