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Schönheitsoperationen


Zahra

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FRAGE: Sind Operationen, die nur dem Zweck der Veränderung des Aussehens oder der optischen Verjüngung dienen, also reine Schönheitsoperationen wie z.B. Nasenkorrekturen, Bauchstaffung oder Lifting, die ohne Not z.B. nach einer Krankheit oder Unfall, aber das volle Risiko einer Operation in Vollnarkose beinhalten, erlaubt oder verboten? Und wenn sie erlaubt sind, inwieweit wären sie verpönt oder empfohlen?

 

ANTWORT: Das ist prinzipiell nicht unerlaubt. Nur dann, wenn solche Operationen dem Menschen unnötig erheblichen Schaden zufügen, werden sie verboten.

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