Muschtaba911 Geschrieben 21. Mai 2009 Melden Teilen Geschrieben 21. Mai 2009 eine ziemlich komische frage, um dessen beantwortung ich hier bitte und einfach nur auf die frage antworten keinen rat geben oder so. schließlich ist es bei mir nicht der fall und ihr bracuht mich nicht beraten sondern ich will nur ein URTEIL wissen. ist eine EHE zwischen einem mann und einer frau "akzeptiert bzw. halal" wenn die eltern der beiden NICHTS von einer Ehe wissen. bei der frau, damit einverstanden wären aber es noch nciht offiziel wissen. wasalam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Muhsin ibn Batul Geschrieben 21. Mai 2009 Melden Teilen Geschrieben 21. Mai 2009 Der Vater der Frau muss einverstanden sein, außer die Frau ist keine Jungfrau mehr. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
zayn~al~Abidin Geschrieben 21. Mai 2009 Melden Teilen Geschrieben 21. Mai 2009 Ja ist sie wenn die frau erwachsen genung ist und sich um selbst sorgt und braucht nicht die eltern dafür, und nicht bei den eltern lebt. auch der junge ... salam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Muschtaba911 Geschrieben 21. Mai 2009 Autor Melden Teilen Geschrieben 21. Mai 2009 die frau lebt bei den eltern, könnte in diesem sozialstaat aber einfach wo anders leben.. der mann ebenfalls... ist eine ehe mit getrentem wohnzistz halal ? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
zayn~al~Abidin Geschrieben 21. Mai 2009 Melden Teilen Geschrieben 21. Mai 2009 ja ist es es geht nicht um Wohnsitz, aber wie der liebe br. sagte wenn die jungfrau ist ohne erlaubnis gilt keine ehe salam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Muhsin ibn Batul Geschrieben 21. Mai 2009 Melden Teilen Geschrieben 21. Mai 2009 Wenn die Frau noch Jungfrau ist, so braucht sie das Einverständnis des Vaters, laut Imam Khamenei. Laut Sayed Sistani braucht sie es, egal ob sie alleine wohnt oder nicht (aus verpflichtender Vorsichtsmaßnahme). Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Vegapunk Geschrieben 21. Mai 2009 Melden Teilen Geschrieben 21. Mai 2009 Der Vater der Frau muss einverstanden sein, außer die Frau ist keine Jungfrau mehr. Das heißt, dass es nicht Halal ist solange es der Vater nicht weiß, es sei denn sie ist keine Jungfrau mehr. Das hat der Bruder toll mit einem Satz erklärt. Salam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
JamilabdAllah Geschrieben 21. Mai 2009 Melden Teilen Geschrieben 21. Mai 2009 Das heißt, dass es nicht Halal ist solange es der Vater nicht weiß, es sei denn sie ist keine Jungfrau mehr. Das hat der Bruder toll mit einem Satz erklärt. Salam slm sie darf aber keine jungfrau mehr sein, weil sie schon eine Ehe hatte. Wenn sie keine jungfrau mehr ist wegen zina also auf haramweise braucht sie auch weiterhin das einverständnis des Vaters Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Muschtaba911 Geschrieben 21. Mai 2009 Autor Melden Teilen Geschrieben 21. Mai 2009 das finde ich auch. ich danke euch alles herzlich und bitte ALLAH drum euch zu belohnen und zwar reichlich !! AMIN ! so schnell ne antworte zu bekommen das ist unglaublich subhanallah !! ich war ja der selben meinung nur wir hatten hier grad ne klitze kleine diskussion. der fall war so gemeint, die frau ist jungfrau die eltern sagen zu einer ehe nicht neind da sie keine muslime sind und eine ehe die nicht standesamtlich ist, ist für sie nicht mal so viel wert wie der wetterbericht. die eltern des jungen sind muslime aber die eltern wissen von einer ehe nichts. ( gründe fürs eltern wissen nichts davon sind nicht relevant ) das ist halal und ich danke euch nochmals für die antwort. wasalam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Muhsin ibn Batul Geschrieben 21. Mai 2009 Melden Teilen Geschrieben 21. Mai 2009 die frau ist jungfrau die eltern sagen zu einer ehe nicht neind da sie keine muslime sind und eine ehe die nicht standesamtlich ist, ist für sie nicht mal so viel wert wie der wetterbericht. Die Eltern des Jungen müssen auch nichts davon wissen, nur der Vater der Frau. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Jenni_55555 Geschrieben 24. Mai 2009 Melden Teilen Geschrieben 24. Mai 2009 mir fiel grad eine Frage dazu ein und zwar: Was wäre wenn Sie deutsche Konvertierte wäre und Er ein Muslime von Geburt, der Vater der zukünftigen Frau aber schon verstorben ist. Wer muss dann sein Einverständnis zu dieser Ehe geben? Und ist in diesem Fall ein Einverständnis überhaupt nötig? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
*Jasmin* Geschrieben 24. Mai 2009 Melden Teilen Geschrieben 24. Mai 2009 Salam Wenn sie eine Konvertietin ist, die Eltern also keine Muslime sind, dann ist das Einverständnis des Vaters nicht nötig, da er als Nicht-Muslim doch gar keine islamische Ehe genehmigen könnte. Oder seh ich das falsch? Wasalam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Muhsin ibn Batul Geschrieben 24. Mai 2009 Melden Teilen Geschrieben 24. Mai 2009 Frage: Brauche ich die Genehmigung des Vaters, wenn das Mädchen zur Ahlulkitab gehört? Imam Khamenei: Die Heirat eines jungfräulichen Mädchens, sollte aus verpflichtender Vorsichtsmaßnahme, mit Einverständnis ihres Vaters, oder Großvaters väterlicherseits erfolgen. Sayyed Sistani: Bei der Heirat ist es notwendig, dass eine jungfräuliche Frau, egal ob Muslima oder von der Ahlul Kitaab, die Einwilligung ihres Vaters, oder Großvaters väterlicherseits einholt, wenn sie nicht eigenständig ist. Allerdings ist es aus verpflichtender Vorsichtsmaßnahme verpflichtend, das Einverständnis einzuholen, auch wenn sie eigenständig ist. Sayyed Fadlallah: Wenn sie noch nicht reif ist, so benötigt sie die Erlaubnis ihres Walis (Vormund). Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
*Jasmin* Geschrieben 24. Mai 2009 Melden Teilen Geschrieben 24. Mai 2009 Salam Danke schön für die schnelle Antwort. Wasalam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
nes Geschrieben 16. September 2009 Melden Teilen Geschrieben 16. September 2009 Und was ist wenn der Vater kein Muslim ist? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
*Jasmin* Geschrieben 16. September 2009 Melden Teilen Geschrieben 16. September 2009 Und was ist wenn der Vater kein Muslim ist? Salam Ahlulkitab sind Christen oder Juden, also keine Muslime. Der Rest steht in den vorgenannten Urteilen. Und eine Frau von Ahlulkitab darf sowieso nur in Zeitehe geheiratet werden. Wasalam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Amir Abbas Geschrieben 16. September 2009 Melden Teilen Geschrieben 16. September 2009 Wenn die Frau noch Jungfrau ist, so braucht sie das Einverständnis des Vaters, laut Imam Khamenei. Laut Sayed Sistani braucht sie es, egal ob sie alleine wohnt oder nicht (aus verpflichtender Vorsichtsmaßnahme). ich habe dennoch jetzt immer nicht ganz verstanden wie das von Sayyed Sistani gemeint ist Wenn die Frau schonmal verheiratet war und dafür die Genehmigung des Vaters hatte, benötigt Sie die Erlaubnis erneut bei einer weiteren Ehe?? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Naynawa Geschrieben 16. September 2009 Melden Teilen Geschrieben 16. September 2009 Wenn die Frau schonmal verheiratet war und dafür die Genehmigung des Vaters hatte, benötigt Sie die Erlaubnis erneut bei einer weiteren Ehe?? Wenn sie verheiratet war und keine Jungfrau mehr ist, dann braucht sie die Erlaubnis für eine neue Ehe nicht. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
*Jasmin* Geschrieben 17. September 2009 Melden Teilen Geschrieben 17. September 2009 ich habe dennoch jetzt immer nicht ganz verstanden wie das von Sayyed Sistani gemeint ist Wenn die Frau schonmal verheiratet war und dafür die Genehmigung des Vaters hatte, benötigt Sie die Erlaubnis erneut bei einer weiteren Ehe?? Salam laut einiger Gelehrten kann eine Frau (die noch Jungfrau ist und noch nie verheiratet war) allein entscheiden, wen sie heiratet, wenn sie nicht mehr bei den Eltern wohnt, sondern alleine für sich sorgt, also einen eigenen Haushalt und eigenes Einkommen hat, somit also allein über ihr Leben bestimmt. Laut S. Sistani sollte die Frau aber als verpflichtende Vorsichtsmaßnahme auch dann, wenn sie selbstständig ist aber noch nie verheiratet war, trotzdem das Einverständnis ihres Vaters einholen, wenn sie das erste Mal heiraten möchte. Wasalam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Abdul-Azim Geschrieben 17. September 2009 Melden Teilen Geschrieben 17. September 2009 Und was ist wenn der Vater kein Muslim ist? Sie meint glaub ich wenn er auch keiner von der Ahlulkitab ist, welche rechte bleiben ihm dann? Dann benötigt man nicht mehr die einverständniss oder? Weil er kann gegen ihr Recht entscheiden und sie davon abhalten z.B einen gläubigen zu heirraten, weil er möchte das sie Karriere macht und das Leben in vollen zügen genießt ws Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
redrose02 Geschrieben 6. Februar 2010 Melden Teilen Geschrieben 6. Februar 2010 salam was aber, wenn der vater es nicht erlaubt, dass die tochter heiratet aus welchen gründen auch immer oder weil er den mann ,,Unpassend" findet was dann und wenn man eine zeitehe eingeht zum beispiel mit einem cosin oder einer cosine und man die eltern das nicht wissen lassen will, reicht das dann nicht, wenn der onkel oder die oma oder ein anderer verwandte dabei ist, anstatt die eltern? danke wasalam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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