Latif Geschrieben 15. Juli 2009 Melden Teilen Geschrieben 15. Juli 2009 Salam Aleikum wa rahmetullah, insha'Allah teala geht es euch gut. Das Scheidungsrecht im Islam liegt beim Mann. Aber wie ist es in anderen Religionen, wie z.B. bei den Juden und Christen? Wie ist es bei Religonen, die nicht göttlich sind? Zum Beispiel Shintoismus, Buddhismus, Sikhs, Hinduismus ... Ist die Scheidung gültig, wenn eine Frau von den oben erwähnten Religonen sich einfach von ihrem Mann trennt? Ich mein ohne, dass der Mann sich scheiden möchte bzw. nicht die Scheidung eingereicht hat? ws Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Zeinab bint Ali Geschrieben 15. Juli 2009 Melden Teilen Geschrieben 15. Juli 2009 Bismillah ar-rahman ar-rahim Assalamu 'aleikum soweit ich weiss gibt es bei den Sikhs und bei dem Hinduismus keine religiöse Scheidung, sondern nur die amtliche Scheidung, wobei diese Scheidung relgionsrechtlich nicht gilt. Denn nach dem Glauben dieser beiden Religionen hält eine Ehe lebenslänglich und bis ins Jenseits. Bei den Hindus sogar für sieben Leben. Von einer krichlichen Scheidung habe ich auch noch nie gehört. Die kirchliche Hochschätzung der Ehe stützt sich auf biblische Aussagen zur Ehe, wobei diese keinesfalls eindeutig sind. Im Markusevangelium ist ein berühmtes Wort Jesus (as) gegen die Ehescheidung überliefert: "Was Gott zusammengefügt hat, das soll der Mensch nicht scheiden." (10,9) Bei all den Religionen, die du nanntest gibt es keine religionsrechtliche Scheidung, sondern nur eine standesamtliche Scheidung, die sich im Grunde nicht an den Glauben hält und es gleichgültig ist wer von beiden Partnern die Scheidung einreicht. Das Gericht kann auch ohne die Anwesenheit oder die Zustimmung eines Ehepartners eine Scheidung aussprechen. Fi Aman Allah Wassalamu 'aleikum Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Latif Geschrieben 15. Juli 2009 Autor Melden Teilen Geschrieben 15. Juli 2009 Wie ist es vom Islam her betrachtet. Wenn eine dieser oben erwähnten Anhängerinnen zum Islam konvertiert, dürfte sie einen Muslim heiraten. Ich mein, wenn sie sich hat scheiden lassen, ohne dass der Mann eine Scheidung eingereicht hat, wie ist es für den muslimischen Mann zu bewerten, der diese Frau eventuell heiraten würde. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Naynawa Geschrieben 15. Juli 2009 Melden Teilen Geschrieben 15. Juli 2009 Ich mein, wenn sie sich hat scheiden lassen, ohne dass der Mann eine Scheidung eingereicht hat, wie ist es für den muslimischen Mann zu bewerten, der diese Frau eventuell heiraten würde. Einer Muslima ist es sowieso nicht erlaubt mit einem Nichtmuslim verheiratet zu sein. D.h. auch wenn ihre alte Ehe noch gültig gewesen wäre, wäre sie islamisch gesehen automatisch geschieden worden, wenn der Mann nicht mit konvertiert. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Zahra Geschrieben 17. Juli 2009 Melden Teilen Geschrieben 17. Juli 2009 Salam alaikum ist auch nicht ganz richtig zu sagen, dass die schweidung nur vom Mann aus geht. Es gibt sehr wohl , wenn auch verschwert, Möglichkeiten für die Frau, sich scheiden zu lassen. Im Grunde finde ich das islamische Scheidungsrechte am Besten. wa salam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Latif Geschrieben 17. Juli 2009 Autor Melden Teilen Geschrieben 17. Juli 2009 Aber nur im extrem Fall darf sie sich per Richter(islamischer Richter) scheidenlassen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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