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Geschrieben

As Salam Aleikum!

 

 

Ist es richtig, das man ab dem 40. Tag der Schwangerschaft nicht abtreiben darf?

Oder wie sieht die Rechtslage aus?

Geschrieben

salam

 

abtreibung ist im islam verboten, denn es ist mord, und dafür müsste man sich dann vor allah verantworten.

 

es gibt einen hadith der besagt, wer einen menschen tötet, dann ist es so, als hätte man alle menschen getötet.

 

es ist im islam nur erlaubt, wenn das leben der mutter in ernsthafter gefahr ist, und auch nur dann

 

 

wa salam

Geschrieben

#wasalam#

#salam#

 

ja es ist richtig dass man ab dem 40 Tag nicht abtreiben darf . denn ist es haram weil das als mord betrachtet wird.

 

salam #salam#

Geschrieben
#wasalam#

#salam#

 

ja es ist richtig dass man ab dem 40 Tag nicht abtreiben darf . denn ist es haram weil das als mord betrachtet wird.

 

salam #salam#

 

ja bruder, das gilt nach deutschem recht. aber wie gesagt, im islam ist es verboten

 

wa salam

Geschrieben

#wasalam#

"Die Schöpfung eines jeden von euch wird im Leibe seiner Mutter in vierzig Tagen als Samentropfen zusammengebracht, danach ist er ebenso lang ein Blutklumpen, danach ist er ebenso lang ein kleiner Klumpen Fleisch, dann wird zu ihm der Engel gesandt, der ihm den Lebensgeist(Seele) einhaucht.."

 

Es handelt sich um 120 Tage(3 Monate) von der Empfängnis bis zur Einhauchung der Seele.

 

Man darf den Fötus nicht mehr nach Einhauchung der Seele (nach 3 Monaten) abtreiben, selbst wenn Gefahr für die Mutter besteht. Vor dem Einhauchen der Seele ist es erlaubt aber nur dann, wenn das Leben der Mutter in Gefahr ist und aus keinem anderen Grund. Nach den 3 Monaten nur dann, wenn die Gefahr besteht, dass beide Mutter und Kind sterben können.

Geschrieben

#wasalam#

#salam#

 

Es handelt sich um 120 Tage(3 Monate) von der Empfängnis bis zur Einhauchung der Seele.

 

Hast du eine Quelle dafür, dass es 120 Tage sind? Wäre dir sehr dankbar.

 

Vor dem Einhauchen der Seele ist es erlaubt aber nur dann, wenn das Leben der Mutter in Gefahr ist und aus keinem anderen Grund. Nach den 3 Monaten nur dann, wenn die Gefahr besteht, dass beide Mutter und Kind sterben können.

 

Hier eine Fatwa, die das bestätigt:

 

F. 185: Wie ist das Urteil zum Schwangerschaftsabbruch an sich, und wie ist das Urteil, wenn bei Fortsetzung der Schwangerschaft Gefahr für das Leben der Mutter besteht. Und die Erlaubnis (zum Schwangerschaftsabbruch) angenommen, wird dann unterschieden zwischen dem, was vor Eintritt der Seele und dem, was danach erfolgt?

 

A: Der Schwangerschaftsabbruch ist religionsrechtlich verboten und in keinem Fall erlaubt, außer wenn bei der Fortsetzung der Schwangerschaft eine Gefahr für das Leben der Mutter besteht. In diesem besonderen Fall besteht kein Hindernis dazu, die Schwangerschaft vor dem Eintritt der Seele in diesen (Fötus) abzubrechen. Aber nach dem Eintritt der Seele ist es nicht (mehr) erlaubt, ihn abzutreiben, selbst wenn beim Fortsetzen (der Schwangerschaft) eine Gefahr für das Leben der Mutter besteht, außer wenn die Fortsetzung der Schwangerschaft zum gemeinsamen Ende seines Lebens und (auch des Lebens) der Mutter führt und es nicht möglich ist, das Leben des Fötus auf jegliche Weise zu retten, aber es durch Schwangerschaftsabbruch möglich ist, das Leben der Mutter alleine zu retten.

 

http://islam-pure.de/risala2/medizinische_...rschaftsabbruch

 

#salam#

Geschrieben

#bismillah#

#salam#

 

Im Ouran heißt es:

"... und daß ihr den Menschen, den ALLAH für haram erklärte, nicht tötet, es sei denn gemäß des Rechts." (al-An'am 6, Aya 151)

 

 

#salam#

Geschrieben
Hast du eine Quelle dafür, dass es 120 Tage sind? Wäre dir sehr dankbar.

 

#bismillah#

also eine genaue Quelle habe ich nicht, ich hatte es bei MuslimFeder gelesen: Hab da nochmal nachgehakt woher die Quelle ist und werde sie dann nachposten.

 

Obwohl es im Koran keine konkreten Angaben über den genauen Zeitpunkt der

Beseelung gibt, erlangt die folgende Berechnung der islamischen Jurisprudenz eine

gewisse Geltung. Für alle in den oben zitierten Versen genannten Entwicklungsstadien

bis hin zur Einhauchung der Seele, also von Wassertropfen (nuÔfa) zum Embryo

(‘alaqa) bis hin zum Fötus (mu±™a), werden jeweils 40 Tage berechnet. Insgesamt sind

es somit 120 Tage bis zum Zeitpunkt der Beseelung. Diese Berechnung basiert auf

folgendem Hadith: „Wahrlich, die Schöpfung eines jeden von euch wird im Leibe seiner

Mutter in vierzig Tagen (als Samentropfen [nuÔfa]) zusammengebracht; danach ist er

ebensolang ein Blutklumpen [‘alaqa]; danach ist er ebenso lang ein kleiner

Fleischklumpen [mu±™a]. (...) Dann haucht er ihm die Seele ein.

Geschrieben

#bismillah#

#salam#

 

nein sr ich rede nciht nach deutschen rechte, denn ich bin hier in keinem deutschen Forum :)... ich habe es gelesen als fatwa und ich werde die fatwa suchen und posten, und der grund dafür ist denn am anfag ganz am anfang wenn eine schwangarschaft bei der frau entdeckt ist noch kein leben drin sondern die schwangerschaft fängt an bei der teilung der celle und da ist noch keine leben drin, als erstes entwickelt sich das herz, sobald die schwangarschaft diese Phase erreicht hat, dann darf man nicht mehr abtreiben.

 

salam #salam#

Geschrieben

#bismillah#

#salam#

 

ja es ist richtig dass man ab dem 40 Tag nicht abtreiben darf . denn ist es haram weil das als mord betrachtet wird.

 

Dass man auch davor nicht abtreiben darf, erkennst du an dieser Fatwa:

 

A: Die Abtreibung der Eizelle nach ihrer Einnistung in die Gebärmutter oder ein Schwangerschaftsabbruch in jeglicher der darauf folgenden Phasen ist nicht erlaubt.

 

http://islam-pure.de/risala2/medizinische_...rschaftsabbruch

 

#salam#

Geschrieben

salam!

 

hier eine fatwa von ayatollah yaqoobi:

 

FRAGE: Manchmal stellen Ärzte noch während der Schwangerschaft beim Heranwachsen des Babys Missbildungen oder Behinderung fest. In vielen Ländern wird dann die Möglichkeit des Schwangerschaftsabbruches gegeben. Ist es erlaubt, dann abzutreiben?

 

ANTWORT: Einfache Missbildungen und Behinderungen sind keine ausreichenden Gründe für den Schwangerschaftsabbruch; eine solche Tat wird als Töten einer menschlichen Seele angesehen, und der Täter muss demnach eine Buße bezahlen. Es ist aber in Fällen, wo man so erhebliche Missbildungen feststellt, dass das Kind nicht wie ein natürlicher Mensch aussieht, erlaubt, das Kind abzutreiben.

 

ws

Geschrieben

#bismillah#

#salam#

 

Es ist aber in Fällen, wo man so erhebliche Missbildungen feststellt, dass das Kind nicht wie ein natürlicher Mensch aussieht, erlaubt, das Kind abzutreiben.

 

Ich denke, dass dieser Satz eine Erklärung benötigt, da man ansonsten den Teil "nicht wie ein natürlicher Mensch aussieht" falsch interpretieren kann.

 

Ich glaube kaum, dass entstellte Menschen weniger Recht haben darauf zu leben, als andere.

 

#salam#

Geschrieben
#salam#

#salam#

 

 

 

Ich denke, dass dieser Satz eine Erklärung benötigt, da man ansonsten den Teil "nicht wie ein natürlicher Mensch aussieht" falsch interpretieren kann.

 

Ich glaube kaum, dass entstellte Menschen weniger Recht haben darauf zu leben, als andere.

 

:)

salam

 

ich würde nachhacken,sonst käme man ja auf die idee das arme und beine vorhandensein müssen #bismillah#

 

Es gibt viele Menschen die entstellt auf die welt kommen und dank op's trotzdem erfolgreich sind.

Auch Lippen-kiefer-gaumenspalte sieht zwar hässlich aus aber dank operationen sehen sie nachher ganz normal aus.

wie deviniert man jetzt nicht normal?

kann das mal jemand fragen?

Missbildungen sind ja häufiger als man denkt,nur op's lassen sie ''verschwinden''

jeder Mensch hat recht zu leben,egal wie behindert entstellt oder so.

 

salam

Geschrieben

soll ich mal ans büro schreiben wie es genau gemeint ist? wenn euch das interessiert, obwohl ich denke dass eher wenige ayatollah yaqoobi folgen. wäre vielleicht auch interessant andere marjas zu fragen.

 

ws

Geschrieben

#bismillah#

#salam#

F. 182: Fachärzte können durch die Anwendung neuer Methoden und Geräte viele der Mängel eines Embryos (bereits) während der Schwangerschaft bestimmen. Ist die Abtreibung des Embryos, über den der vertrauenswürdige Facharzt informiert hat, dass er missgebildet ist, erlaubt im Hinblick auf die Schwierigkeiten, die Missgebildete nach ihrer Geburt erleiden? Und wird in dieser Hinsicht ein bestimmtes Alter (des Embryos) vorausgesetzt?

 

A: Ein Schwangerschaftsabbruch allein dafür, dass dieser (Embryo) missgebildet ist oder für Schwierigkeiten, unter dem er während seines Lebens leiden wird, ist in keinem Alter erlaubt.

 

Das Kind hat doch schon eine Seele. Für mich macht es kein Unterschied ob man es vor oder nach der Geburt töten würde. Leider denken welche, dass es weniger schlimm sei, wenn das Kind noch nicht geboren ist. Aber es lebt doch und hat ein Herz, das schlägt...

 

#salam#

 

Geschrieben

ich habe auch gehört, dass es darauf ankommt ob erlaubt oder nicht, ob das leben der mutter in gefahr ist. vielleicht sollte das auch in die frage implementiert werden.

 

ws

  • 1 Jahr später...
Geschrieben

salam aleikum

 

Hab hab zur Abtreibung mal ne Frage.

Und zwar angenommen eine Frau wird vergewaltigt und durch die Vergewaltigung wird die Frau schwanger, muss sie dann das Kind auch behalten???

 

wasalam #rose#

Geschrieben

salam

 

ja ist abgeben inordnung??? ich mein, das Gesicht des Kindes erinnert doch die Frau immer an diesen Mann und an die Tat.

 

 

wasalam #rose#

  • 13 Jahre später...
Geschrieben

Salam alaikum.

 

wie sieht es bei nicht einvernehmlichem Geschlechtsverkehr aus, bei dem ein Kind entsteht?
Geschlechtsverkehr zwischen einem noch sehr paar, war lediglich aus großer Gewalt herrscht. Partner, betet sich nicht.

was ist in dem Fall? 

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