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Arbeiten mit Haram Lebensmitteln/berauschenden Getränken


Muhsin ibn Batul

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Muhsin ibn Batul

Fatwa Nr.: 55176e

 

Frage: Darf ich in einem Geschäft arbeiten, sprich Produkte in Regale einsortieren etc, dass Alkohol nur an nicht-Muslime verkauft?

 

Antwort: Gemäß dem islamischen Gesetz, ist es haram, sich in das Anbieten und Verkaufen von berauschenden alkoholischen Getränken und haram Lebensmitteln einzubinden; das Arbeiten an Orten, an denen solche Arten von Essen und Trinken verkauft werden; das Teilnehmen bei der Herstellung, das Verkaufen und Kaufen davon, und Anweisungen annehmen in Bezug darauf, damit zu handeln, wo die Person als bezahlter Arbeiter zählt, als Besitzer oder als Geschäftspartner; und seien diese Waren getrennt oder seitlich der anderen Halal-Waren gestellt worden, und sei die Beteiligung für den Gewinn oder als bezahlte Arbeit angesehen. Hinsichtlich dies, macht es auch keinen Unterschied, ob der Besitzer Muslim oder Nicht-Muslim ist, und ob das Anbieten/Verkaufen der Ware für Muslime oder Nicht-Muslime bestimmt ist. Allgemein gesehen, ist für jeden Muslim die Produktion, Einkäufe oder Verkäufe von Haram-Lebensmittel, die für den menschlichen Konsum bestimmt sind, kategorisch zu meiden.

 

Es ist für den Muslim ebenfalls verpflichtend die Produktion, Einkäufe und Verkäufe von Rauschmittel zu vermeiden und aus solchen Unternehmen Gewinn zu machen.

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