Muhsin ibn Batul Geschrieben 25. Oktober 2009 Melden Teilen Geschrieben 25. Oktober 2009 Frage: Wenn die Eltern regelmäßig das Kind ins Gesicht schlagen, oder auf ein anderes Körperteil, angenommen, (dass es stark genug ist), dass es einen roten Abdruck der Hand hinterlässt, kann das Kind dann Diyyeh (Blutgeld) verlangen? Antwort: Das Schlagen und jegliche Art von disziplinarischen Handlungen, welche zu einem roten Abdruck führen sind verboten und erfordern das Zahlen von Diyyeh (Blutgeld). Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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