~Zehra~ Geschrieben 22. Dezember 2009 Melden Teilen Geschrieben 22. Dezember 2009 salam wenn man einige fastentage nachholen will, die pflicht waren, also zum beispiel vom ramadan, und man bricht dann sein fasten aus irgendeinen "unwichtigen" grund, was passiert dann? muss man für den tag dann auch irgendwie straffasten oder kaffarah zahlen oder so, oder bleibt alles wie es ist und man holt den tag den man fasten wollte irgendwann nach? wa salam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
3aliy Geschrieben 22. Dezember 2009 Melden Teilen Geschrieben 22. Dezember 2009 Assalam Alaikum Vor dem Dhuhr darf man das Nachholfasten brechen, aber nicht zu kurz vor dem Dhuhr. Wassalam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
~Zehra~ Geschrieben 22. Dezember 2009 Autor Melden Teilen Geschrieben 22. Dezember 2009 salam danke für die antwort. ohne konsequenzen? und was ist wenn man es danach macht? wa salam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Destination Geschrieben 22. Dezember 2009 Melden Teilen Geschrieben 22. Dezember 2009 Nachholfasten kann man ohne Konsequenzen brechen. Also nicht, dass man denkt, ich hatte ein Tag nachzufasten, jetzt habe ich es gebrochen und muss zwei Tage fasten, nein. Nur einen Tag. Es sei denn, man hat nach dem Facr die Absicht ausgesprochen, dann muss man zwei Tage fasten. Der Grund dafür ist, dass man die Absicht bei den Nachholfasten vor dem Facr aussprechen muss. Wenn mans jedoch danach tut, dann ist das Nafila. Und Nafila zu brechen bedeutet auch noch mal Nachfasten. ... Habe ich gerade gelesen ... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
~Zehra~ Geschrieben 23. Dezember 2009 Autor Melden Teilen Geschrieben 23. Dezember 2009 Nachholfasten kann man ohne Konsequenzen brechen. Also nicht, dass man denkt, ich hatte ein Tag nachzufasten, jetzt habe ich es gebrochen und muss zwei Tage fasten, nein. Nur einen Tag. Es sei denn, man hat nach dem Facr die Absicht ausgesprochen, dann muss man zwei Tage fasten. Der Grund dafür ist, dass man die Absicht bei den Nachholfasten vor dem Facr aussprechen muss. Wenn mans jedoch danach tut, dann ist das Nafila. Und Nafila zu brechen bedeutet auch noch mal Nachfasten. ... Habe ich gerade gelesen ... salam aber ich hab hier im forum gelesen dass man die niye zu fasten auch bis vor dem mittagsgebet sprechen kann.... wa salam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Destination Geschrieben 23. Dezember 2009 Melden Teilen Geschrieben 23. Dezember 2009 Bei den Nachholfasten soll es vor dem Facr die Niya gemacht werden. Ansonsten zählen sie als Nafila. Ich wusste es auch so wie du, wie gesagt, habe ich aus islamischen Seiten rausgelesen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
3aliy Geschrieben 23. Dezember 2009 Melden Teilen Geschrieben 23. Dezember 2009 Assalam Alaikum, Aus Tahrir-ul-Wassila von Imam Khomeini: Das Fassen der Absicht für das Nachholfasten erstreckt sich bis vor dem Dhuhr. Das Fassen der Absicht für das erwünsche Fasten erstreckt sich bis vor dem Sonnenuntergang (Ghurub). In beiden Fällen, natürlich, falls das Fasten noch nicht gebrochen wurde. Es ist verboten nach dem Dhuhr sein Fasten zu brechen und man muss auch Sühne zahlen. Die Sühne ist in diesem Fall das Speisen von 10 Armen, für jeden ein Mudd (750 g Weizenmehl) und wenn man dies nicht kann, muss man drei Tage als Sühne fasten. Im Gegensatz zum absichtlichen Fastenbrechen im Monat Ramadhan, muss man in diesem Fall nicht mehr bis zum Maghreb weiterfasten. @Destination: Beziehst du dich auf sunnitische Quellen? Wassalam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Destination Geschrieben 23. Dezember 2009 Melden Teilen Geschrieben 23. Dezember 2009 Ja, wahrscheinlich daher der Unterschied. Hatt ich völlig vergessen. Sorry @Zehra Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
~Zehra~ Geschrieben 23. Dezember 2009 Autor Melden Teilen Geschrieben 23. Dezember 2009 salam ah, danke bruder 3aliy und schwester destination, kein problem, kann ja mal vorkommen ^^ wa salam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Shi´aForLife Geschrieben 23. Dezember 2009 Melden Teilen Geschrieben 23. Dezember 2009 Wie ist es wenn man beim Nachholfasten ausversehen etwas isst? Ist dann das Fasten ungültig? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Shi´aForLife Geschrieben 23. Dezember 2009 Melden Teilen Geschrieben 23. Dezember 2009 *PUSH* Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
3aliy Geschrieben 24. Dezember 2009 Melden Teilen Geschrieben 24. Dezember 2009 Assalam Alaikum, Laut Tahrir-ul-Wassila, ist das Fasten immernoch gültig, falls man nicht absichtlich gegessen hat. Siehe Punkt 18 im Abschnitt " "Über das, wovon man sich enthalten sollte" [Fima Yajib Al-Imsak 'Anh] im Buch über Fasten. Hier der Link zu Tahrir-ul-Wassila auf arabisch: http://www.leader.ir/tree/index.php?catid=13 Hier ein Link zu Punkt 18 auf englisch, dort "#problem 18": http://www.al-shia.org/html/eng/books/fiqh.../tahrir/29.html Wassalam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Shi´aForLife Geschrieben 24. Dezember 2009 Melden Teilen Geschrieben 24. Dezember 2009 Assalam Alaikum, Laut Tahrir-ul-Wassila, ist das Fasten immernoch gültig, falls man nicht absichtlich gegessen hat. Siehe Punkt 18 im Abschnitt " "Über das, wovon man sich enthalten sollte" [Fima Yajib Al-Imsak 'Anh] im Buch über Fasten. Hier der Link zu Tahrir-ul-Wassila auf arabisch: http://www.leader.ir/tree/index.php?catid=13 Hier ein Link zu Punkt 18 auf englisch, dort "#problem 18": http://www.al-shia.org/html/eng/books/fiqh.../tahrir/29.html Wassalam Vielen Dank akhi. Aber gibts dazu Meinungsverschiedenheiten unter den Gelehrten? Derjenige für den ich frage, folgt nämlich Sayyid Fadlallah. Wenn es keine unterschiede gibt, dann richte ich inshallah eine Positive Nachricht aus Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
M.A. Geschrieben 23. Januar 2010 Melden Teilen Geschrieben 23. Januar 2010 Assalam Alaikum, Laut Tahrir-ul-Wassila, ist das Fasten immernoch gültig, falls man nicht absichtlich gegessen hat. Siehe Punkt 18 im Abschnitt " "Über das, wovon man sich enthalten sollte" [Fima Yajib Al-Imsak 'Anh] im Buch über Fasten. Hier der Link zu Tahrir-ul-Wassila auf arabisch: http://www.leader.ir/tree/index.php?catid=13 Hier ein Link zu Punkt 18 auf englisch, dort "#problem 18": http://www.al-shia.org/html/eng/books/fiqh.../tahrir/29.html Wassalam Ich hab mir gestern vor dem Schlafen fest vorgenommen heute zu fasten (als Nachholtag für den Monat Ramadan als ich auf Reisen war), habe es nach dem aufstehen total vergessen und dann wirklich gut gefrühstückt. Als es mir am Ende vom Frühstück wieder eingefallen ist, habe ich sofort aufgehört zu essen und mir den Mund danach ausgespült. Ich bin jetzt aber trotzdem so satt, dass ich mich nicht gut dabei fühle, also nicht wie jemand der fastet. Spielt das Gefühl das man dabei hat eine Rolle? Oder kann ich davon ausgehen, dass mein Fasten bei Gott inshallah angenommen ist? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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