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Versicherung verweigert Zahlung an Unfallopfer wegen Glaubensrichtung‏


alhussainy_92

Empfohlene Beiträge

#bismillah#  

 

#salam# 

 

Das wird ja immer schlimmer  #mad#

 

 

 

 

Gütersloh. Bei Verkehrsunfällen verletzte Opfer können nicht nur Schadensersatz geltend machen. Sie dürfen auch Kosten für die Haushaltsführung in Rechnung stellen, sofern sie auf Hilfe angewiesen sind. Einem Gütersloher Rentner wurde der Ausgleich von einer Kölner Versicherung mit einem bislang wohl einzigartigen Argument verweigert: Er erhalte keinen Cent, schreibt die Versicherung, da er als Muslim prinzipiell keine Hausarbeit verrichte.

Der heute 79-Jährige war am 26. April mit seinem Fahrrad in Gütersloh unterwegs, als er von einem abbiegenden Pkw erfasst wurde. Der Rentner stürzte und zog sich schwere Kopfverletzungen zu. Die Diagnose: Schädel-Hirn-Trauma und Hirnprellung. Einen Monat lang lag er im Koma, halbseitige Lähmungserscheinungen und andere Beeinträchtigungen erforderten eine langwierige Rehabilitation. Noch heute hat M. physisch und psychisch unter den Folgen des schweren Unfalls zu leiden.

 

Martin Rother, Fachanwalt für Versicherungsrecht, hat für seinen Mandanten bei der Versicherung des Autofahrers 160.000 Euro gefordert. Rund 100.000 Euro wurden gezahlt, als Schadensersatz und Schmerzensgeld. Der Großteil der restlichen Summe fällt auf den sogenannten Haushaltsführungsschaden. Denn M. konnte lange Zeit die anfallenden Arbeiten Haus und Garten nicht mehr verrichten.

 

Sachbearbeiterin zitiert Koran

Den zu begleichen lehnt die Gothaer Versicherung in einem Schreiben kategorisch ab. Die Sachbearbeiterin S. hatte sich zuvor offenbar ausführlich mit dem Koran beschäftigt, zitiert in einem Schreiben unter anderem die Sure 4,34.

 

Aus der Lektüre von Fachliteratur schließt sie, dass M. aufgrund seiner Glaubensrichtung niemals Haushaltstätigkeiten verrichten würde. Denn im Islam sei die Frau grundsätzlich dem Mann unterlegen. "Die traditionelle Ehe wird in der Regel nicht als Paarbeziehung verstanden; sie dient der Gemeinschaft. Es kann also nicht vom Vorbild der deutschen Ehe ausgegangen werden, wo sich die Eheleute den Haushalt teilen...Nach dem patriarchalen und traditionellen Mannesbild in der muslimischen Ehe führt der Ehemann nicht den Haushalt."

 

Dass das Ehepaar M. genau nach diesem Muster lebt, meint die Sachbearbeiterin S. aus der Tatsache zu schließen, dass der bereits 1959 aus Algerien nach Deutschland eingewanderte M. 1976 im Alter von 45 Jahren "seine wesentlich jüngere Ehefrau" (26) heiratete, bei der S. zudem eine "fehlende Sprachkompetenz" konstatiert.

 

Ehemann arbeitet in Haus und Garten

Tatsächlich ist die Frau laut Rother nicht nur der deutschen Sprache mächtig, sie ist zudem berufstätig, weshalb ein Großteil der Arbeiten in Haus und Garten von ihrem Ehemann erledigt wurden.

 

Er bezeichnet das Schreiben als "ehrverletzend". Dass Versicherungen vor allem bei Verkehrsdelikten in letzter Zeit zu fragwürdigen Methoden greifen würden, sei ihm in seiner Praxis nicht fremd. Eine derartig krasse Diskriminierung aller Angehörigen einer anderen Glaubensrichtung allerdings schon. Die Sachbearbeiterin unterstelle, dass jede muslimische Ehe auf der Wertlosigkeit der Frau und auf dem Gedanken der reinen Zweckgemeinschaft beruhe.

 

Die Sprecherin der Gothaer Versicherung, Martina Faßbender, verspricht im NW-Gespräch eine erneute Prüfung: "Natürlich ist es nicht so, dass wir Haushaltsführungsschäden in solchen Fällen grundsätzlich nicht anerkennen. Es wird immer der Einzelfall betrachtet. In eine solche Betrachtung fließen viele Faktoren ein, wie Alter, familiäre Umstände, ursprünglicher Gesundheitszustand." Kulturelle Besonderheiten seien gerade in der aktuellen politischen Debatte ein heikles Thema. Für den "unangemessenen" Ton in dem Schreiben entschuldige sich das Unternehmen.

 

Empörte junge Muslima

Rother hat seit dem Schreiben schon einige Besuche von empörten Bekannten der Familie M. erhalten. Darunter eine junge Muslima, die sagte: "Wir glauben an den Koran. Mein Mann und ich teilen uns trotzdem die Hausarbeit."

 

 

http://www.nw-news.d...t_nicht_ab.html

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salam,

 

wieder eines der endlosen Beispiele des faschistischen Denkens einiger Deutscher. Ich finde dass der Mann unbedingt klagen sollte, denn er würde Recht erhalten. Die Versicherung kann nicht aufgrund einer Religion oder den persönlichen Angewohnheiten oder Absprachen zwischen Mann und Frau die Auszahlung einer Versicherung verweigern. Sowas muss unbedingt beanstandet werden.

 

Wsalam,Mahdi

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#salam#

 

Das geht zu weit !

Ich hoffe die Familie lässt es nicht so über sich ergehen, dass ihr Recht genommen wird.

 

Wie können sie nur alles auf dem Islam so pauschalisieren bzw. die Muslimischen Männer, vorallem noch urteilen,

was in einem islamischen Haushalt gemacht oder nicht gemacht wird, inshaAllah bekommt er sein Recht.

Sowas zuhören kränkt einen.

#wasalam#

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salam

 

den haushalt zu machen ist ja noch nicht einmal pflicht einer muslima..

von daher ist es nur ein kulturell geprägtes vorurteil dass die muslimischen männer bedient werden würden..

 

natürlich gibt es viele frauen die es freiwillig machen und ihre männer gerne zuvorkommend sind etc..

 

aber das ist nicht basierend auf den islam und somit sollte es vor gericht gebracht werden mit beweisen so dass der restliche betrag der dem mann zustimmt ausgezahlt wird.

 

das ist ja echt unglaublich..

 

salam

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<IMG class=bbc_emoticon alt=#salam# src="http://www.shia-forum.de/public/style_emoticons/default/salam.gif"> <BR><BR>Vorallem was ist daran so schlimm dem Ehemann von hinten bis vorne zubedienen, <BR>ich würde sowas gerne machen, und es gibt ja auch welche die alleine den Haushalt machen wollen,<BR>aber helfen soll der Mann ab und zu natürlich schon und vorallem wenn man Kinder hat.<BR>Das sie das gleich als Sklaverei sehen müssen, wenn die muslimische Frau gern den Haushalt macht und sich um ihr Haus viel kümmert.<BR>Da lassen sie die ganzen Krisen und Probleme der Welt und müssen das Leben eine Muslims analysieren.<BR><BR>Sowas ungerechtes werden sie sich nicht ergehen lassen, inshaAllah mit dem Beistand Allahu taala.<BR><BR><IMG class=bbc_emoticon alt=#wasalam# src="http://www.shia-forum.de/public/style_emoticons/default/wasalam.gif"> <BR>Fi Amanillah

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