Fadhil Geschrieben 17. Januar 2011 Melden Teilen Geschrieben 17. Januar 2011 Assalamu aleykum wa rahmatullahi wa barakatu, Liebe Brüder und Schwestern, Ich habe des öfteren gehört, dass ein Moslem kein Stückchen Land an die Ungläubigen geben darf ohne das er darum gekämpft hat, d.h. wir dürfen kein Muslimisches Land erobern lassen. Das würde doch nun bedeuten, dass wir alle Hijjra nach Libanon machen müssten um der Hisbollah beizutreten, nicht? Inshallah könnt ihr mir helfen. Wassalam. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Murtadha Geschrieben 17. Januar 2011 Melden Teilen Geschrieben 17. Januar 2011 Bismihi ta'ala, a salamu aleikum wa rahmatullah, Unterdrückung und Besatzung zu beämpfen ist eine Pflicht, sei es im Libanon oder auch in Deutschland. Allerdings gibt es hierzu nicht nur den militärischen Weg, so wie er im Libanon nötig war und ist. Jeder Ort und jede Situation hat ihre Besonderheiten und erfordert deshalb ihre eigenen Mittel, die natürlich religionsgesetzlich erlaubt sein müssen. Dies kann moralisch, politisch, medial oder auch finanziell geschehen. Was du wohl meinst ist der bewaffnete Widerstand gegen Besatzung. Dieser ist im Moment nur eine Pflicht für eine bestimmte Gruppe von Menschen (wuajib kifa'e) am Ort der Besatzung und der Unterdrückung. D.h. wenn eine bestimmte Gruppe von Menschen an diesem Ort, wo die Besatzung stattfindet, dieser Pflicht nachgeht, so ist es für andere an diesem Ort keine Pflicht mehr dies auch zu tun. Erst Recht sind diejenigen befreit, die nicht an diesem Ort leben. So wie bei einer Beisetzung/Beerdigung. Diese ist auch ein Wajib Kifa'e. Wenn einige Muslime sich um den Leichnam eines Muslim kümmern, so befreien sie andere von der Pflicht. Dies steht im Gegensatz bzw. neben dem Wajib 'aini- der Individualpflicht. Solche Handlungen sind für jeden eine Pflicht, und er muss sie erfüllen, so wie die täglichen Pflichtgebete z.B. Hier reicht es nicht, dass eine bestimmte Anzahl von Muslimen dieser Pflicht nachgeht um andere von dieser Pflicht zu befreien. Der bewaffnete Widerstand gegen Unterdrückung ist erst eine Individualpflicht, wenn der Imam es festlegt bzw. heute in seiner Verborgenheit der Wali ul Faqih. Im Ergebnis heißt das, dass wir nicht nach Libanon gehen müssen um irgendjemanden dort bei seinem bewaffneten Widerstand zu unterstützen. Unser Weg gegen Unterdrückung und Ungerechtigkeit hier in Deutschland ist der Weg der Bildung, der Wissensaneigung. wa salamu aleikum wa rahmatullah Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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