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Schwester der eig. Frau heiraten?


*Zahraa*

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#bismillah#

 

Salam aleikum,

 

darf ein Mann die leibliche Schwester seiner Ehefrau als weitere Frau heiraten?

Und gibt es da einen Unterschied zwischen normaler Ehe und Muta?

 

Oder darf er die Schwester erst nach dem Tod seiner Frau heiraten?

Und wenn ja, warum?

 

Inshaallah weiß jemand etwas darüber.

 

Wasalam

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#salam#

 

Ok,Danke für die Antwort.

Und warum?

Und wie siehts aus wenn er dann von beiden Kindern hat,ist da was besonderes zu beachten?

 

Es steht im Quran so.

 

Ich glaube in SAure Imran oder Nisa.

Dort sind die verbotenen Familienmitglieder zur Heurat erwähnt.

 

Eigene Kinder

Eltern

Geschwister der Eltern

Geschwister bzw. Geschwister durch Ridda (Ziehkinder, die auch eine Mindestzeit die gleiche Muttermilch getrunken haben)

 

Die Kinder der Geschwister der Eltern (also Cousine/Cousin) sowie Stiefgeschwister, die die Mindestzeit des Genusses der gleichen Muttermilch nicht hatten.

In diesem Fall ist das Problem interessant, das Tijani in seinem Buch "Wie ich rechtgeleitet wurde" beschrieben hat und wie er es gelöst hat.

 

 

#salam#

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na er dürfte sie ja heiraten nur nachdem er sich von seiner frau trennt oder diese stirbt, also religionsgesetzlich so festgesetzt, dass man nicht gleichzeitig mit schwestern verheiratet sein darf, mit cousinen etc ist das egal

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#salam#

 

 

Da stellt sich mir aber die Frage, wieso die Frau sich vor dem Mann ihrer Schwester verhüllen muss, wenn er sie nicht heiraten darf?!

 

 

 

Weil, wenn diese Heirat beendet ist eine Heirat möglich ist.

Beim Brider oder Schwesetr ist dies niemals möglicvh.

 

#salam#

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Salam aleikum,

erstmal Danke für eure Antworten!

 

Aber mich interessiert trotzdem noch wie es mit den Kindern aussieht?

Wie ist es wenn der Mann mit beiden Frauen Kindern hat?

Sagen wir er war erst mit der einen verheiratet und hat sich von jener geschieden und dann die Schwester geheiratet und hat eben mit beiden Kindern?

 

Wie stehen die Kinder zueinander?

 

Oder ist da gar nichts zu beachten?

 

Wasalam

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#salam#

 

 

Aber mich interessiert trotzdem noch wie es mit den Kindern aussieht?

Wie ist es wenn der Mann mit beiden Frauen Kindern hat?

Sagen wir er war erst mit der einen verheiratet und hat sich von jener geschieden und dann die Schwester geheiratet und hat eben mit beiden Kindern?

 

Aus meinem eigene Verständnis her sind dies Geschwister, die nicht heiraten dürfen.

Ich muss mir nochmal die Ayat genauer anschauen, wer alles Muhram ist.

 

Denn für mich sind diese Geschwister.

 

Problem aus dem gesellschaftlichen ist z.B., dass ja die beiden Frauen u.U. wiet voneinander entfernt leben (nicht wegen Feindschaft sondern die beiden Frauen wissen entweder voneinnader nichts oder wissen, dass ihr Mann entfernt eine weitere Frau hat), so dass die Kinder ihre Geschwister nicht kennen.

Wenn diese z.B. zusammentreffen und sich entscehiden zu heiraten, weil sie eben denken "fremd" genug zueinander zu sein ist dann ein Sonderfall.

Dieses kann ich aber mit meinem derzeitigen Wissensstand nicht beantworten.

 

#salam#

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salam

 

da sie denselben vater haben sind sie geschwister und zur gleichen zeit auch cousinen,aber eben genetisch halbgeschwister und dürfen auch nicht heiraten.

ist ja dasselbe wie wen der mann udn frau sich scheiden lassen und dan eben wieder heiraten und kinder bekommen,es sind auf jeden fall geschwister.

 

wasalam

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#salam#

 

 

da sie denselben vater haben sind sie geschwister und zur gleichen zeit auch cousinen,aber eben genetisch halbgeschwister und dürfen auch nicht heiraten.

ist ja dasselbe wie wen der mann und frau sich scheiden lassen und dann eben wieder heiraten und kinder bekommen,es sind auf jeden fall geschwister.

 

 

Cousinen sind es nicht, denn Cousinen bzw. Cousinss sind die Kinder der Geschwister der Elterm. Diese sind, wenn man die Ehe streicht und die Verwandschaft zum Vater "vergisst" sehr weit entfernt in der Verwandschaft.

Aber da man die Verwandschaft zum Vater beachten muss, so sind sie schon Geschwister.

 

 

Genau wegen diesem Problem bion ich mir halt nicht so sicher.

denn es ist ja auch möglich, das eigene Ziehkind zu ehelichen, wenn die verwandschaftlichen Beziehungen nicht geändert wurden (Rida, etc.). Siehe Said Ibn Haritha, der ja der Ziehsohn vom Propheten #sas# war und es ist nicht erlaubt die Ehefrau des Ziehsons dach deren Scheidung zu heiraten. Aber Allah swwt. liess mittels einer kleinen Geschichte den Unterschied zwischen Sohn und Ziehsohn klar herausgestellt. Die Bezeichnung Soh n für Said Ibn Haritha vom Propheten #sas# ist NICHT Haram, wenn man sich stets der korrekten Verwandschaftsbeziehung bewusst ist, denn der Prophet bezeichnet ja auch Imam Ali #as# als seinen Bruder und der Bruder darf ja nicht die Tochter des Bruders heiraten, aber Imam Ali #as# tat es.

 

 

#salam#

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#bismillah#

#salam#

 

Problem aus dem gesellschaftlichen ist z.B., dass ja die beiden Frauen u.U. wiet voneinander entfernt leben (nicht wegen Feindschaft sondern die beiden Frauen wissen entweder voneinnader nichts oder wissen, dass ihr Mann entfernt eine weitere Frau hat), so dass die Kinder ihre Geschwister nicht kennen.

Wenn diese z.B. zusammentreffen und sich entscehiden zu heiraten, weil sie eben denken "fremd" genug zueinander zu sein ist dann ein Sonderfall.

Dieses kann ich aber mit meinem derzeitigen Wissensstand nicht beantworten.

 

Die Wahrscheinlichkeit, dass die Kinder nicht wissen, dass der Vater zwei Schwestern geheiratet hat, ist eher gering, da man soetwas nur schwer geheim halten kann.

 

Inwiefern wäre es denn ein Sonderfall, wenn sie fremd genug zu einander sind?

 

Cousinen sind es nicht, denn Cousinen bzw. Cousinss sind die Kinder der Geschwister der Elterm. Diese sind, wenn man die Ehe streicht und die Verwandschaft zum Vater "vergisst" sehr weit entfernt in der Verwandschaft.

 

Das habe ich nicht verstanden. Wenn man die Verwandtschaft zum Vater "vergisst", dann wären sie doch Cousinen bzw. Cousins, und umgekehrt Halbgeschwister.

 

#salam#

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#salam#

 

Die Wahrscheinlichkeit, dass die Kinder nicht wissen, dass der Vater zwei Schwestern geheiratet hat, ist eher gering, da man soetwas nur schwer geheim halten kann.

 

Sag das nicht. Das Buch "Wie ich rechtgeleitet wurde" zeigt ein eindrucksvolles ähnliches Beispiel. Und da waren sie nocjh nicht mal arg weit weg von den Eltern.

 

Inwiefern wäre es denn ein Sonderfall, wenn sie fremd genug zu einander sind?

 

Ich sage ja, dass es nur ein gedanke von mir ist. Ich meine damit, dass die beiden Ehefrauen des Mannes nicht miteinander verwandt sind.

 

 

Das habe ich nicht verstanden. Wenn man die Verwandtschaft zum Vater "vergisst", dann wären sie doch Cousinen bzw. Cousins, und umgekehrt Halbgeschwister.

 

Man betrachtet dur die Verwandtschaft zur Mutter. Und da diese nicht miteinander verwandt sind, gäbe sich religionsgesetzlich überhaupt keine Probleme.

Das Problem ist halt, dass sie den selben Vater haben!

 

#salam#

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Salam

 

Also das mit den Cousin/e hab ich nicht verstanden.z.B.ich bin verheiratet habe 2Kinder,trenne mich von meinen Mann,er heiratet meine Schwester und bekommt mit ebenfalls 2Kinder.Ich bin doch dann Tante der Kinder und sie ebenfalls Tante meiner Kinder,d.h die Kinder sind Cousin/e.Oder sehe ich das falsch?

 

wasalam

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Salam

 

Die Kinder in dem Beispiel also Mutter und Vater geschieden,Vater heiratet Schwester sind zu beiden Zeiten Geschwister und Cousinen und die Mutter ist Dan Tante und Stiefmutter der anderen Kinder der Schwester.

So ist es nun mal sind die Frauen nicht verwandt sind es nur Geschwister.

 

Nichtwissen nun ich konnte meinem Bruder überm weg laufen oder Nichten und Neffen und weis das nicht mal!

Habe vier unbekannte brueder und weis weder ihren Namen noch wo sie leben noch sonst was!

 

Sooo selten ist das nicht!

 

Besonders in Zeiten der Adoption patchworkfamilien,Affären samenspenden und so weiter

 

Wasalam

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#salam#

 

Also das mit den Cousin/e hab ich nicht verstanden.z.B.ich bin verheiratet habe 2Kinder,trenne mich von meinen Mann,er heiratet meine Schwester und bekommt mit ebenfalls 2Kinder.Ich bin doch dann Tante der Kinder und sie ebenfalls Tante meiner Kinder,d.h die Kinder sind Cousin/e.Oder sehe ich das falsch?

 

Das ist richtig. Ich hatte im letzten Posting den Fall beschrieben, wenn ein Mann zwei Frauen hat und jede dieser Kinder bekommt.

 

In diesem fall, da es Kinder der jeweiligen anderen Schwester sind, Cousin/en.

 

#salam#

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#salam#

 

Aber ein Stiefbruder darf doch seine Stiefschwester auch ohne Kopftuch sehen. Und wenn die Eltern sich trennen, dann sind sie doch auch wieder nicht-mahram zueinander oder?

 

wassalam

 

#salam#

 

Ich weiß nicht, ob das auf diese Situation übertragbar ist, aber ich hatte mal eine Frage an Sayyed Sistani geschickt, da ich unsicher war, ob mein Stiefvater noch als Mahram für mich gilt, obwohl er von meiner Mutter geschieden ist. In dem Fall kommt hinzu, dass er der Vater meiner Schwestern ist. Laut Büro von Sayyed Sistani bleibt er Mahram zu mir, trotz der Scheidung. Ich weiß halt nicht, ob es an meinen Schwestern liegt. Aber es würde dann ja naheliegen, dass Stiefgeschwister auch Mahram zueinander sind, wenn die Eltern sich trennen, zumindest in dem Fall, wo die Eltern auch gemeinsame Kinder haben, die jeweils Halbgeschwister der Stiefgeschwister sind... Ich hoffe, man versteht mein Kauderwelsch #lol#

 

 

Wassalam

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