fatum87 Geschrieben 28. September 2006 Melden Teilen Geschrieben 28. September 2006 Salam wu 3leikum Ich habe eine frage an euch. Wenn man fastest, ist es ja so das man nicht verreisen darf(also nicht mehr als 20Km) Ich geh zur Schule 3 mal die Woche und faste, da meine Schule 25Km von mir enfernt ist. Wir wollen mit der Klasse diesen Monat Ausflüge machen nach Hamburg(Hamburg ist von mir ca .35km entfernt. ). Ich möchte gern wissen ob ich da fasten darf oder nicht? Ich hoffe ihr versteht was ich meine.... Ich hoffe ihr könnt mir helfen Fatmeh Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Batul Geschrieben 28. September 2006 Melden Teilen Geschrieben 28. September 2006 Also, was die Schule anbetrifft, so ist dein Fasten inshallah gültig. Wie es sich mit dem Ausflug verhält kann ich dir nicht sagen, aber ich denke mal, dass wenn es nicht Pflicht ist an diesem Ausflug teilzunehmen, dass es eventuell dann so ist, dass du da auch nicht hingehen darfst...Aber Allahu a3lam. Inshallah können die Geschwister dir eine konkretere Antwort darauf geben. LG Batul Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Jnoub_Lady Geschrieben 28. September 2006 Melden Teilen Geschrieben 28. September 2006 Also das mit der Schule ist inschallah gültig, weil du ja dahin musst und es nicht anderes geht. Doch ich glaube das mit Hamburg musst du nachfasten weil das zu weit ist. Wenn man vor dem mittagsgebet fährt darf man nicht gasten, aber wenn es danach ist, dann schon. So habe ich es gehört. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Batul Geschrieben 28. September 2006 Melden Teilen Geschrieben 28. September 2006 Wenn man vor dem mittagsgebet fährt darf man nicht gasten, aber wenn es danach ist, dann schon. So habe ich es gehört. Da muss ich dich korrigieren. Also, wenn man vor dem Mittagsgebet "verreist" muss man auch vor dem Mittagsgebet wieder "zuhause" sein...Oder eben nach dem Mittagsgebet faste LG Batul Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Jnoub_Lady Geschrieben 28. September 2006 Melden Teilen Geschrieben 28. September 2006 Da muss ich dich korrigieren. Also, wenn man vor dem Mittagsgebet "verreist" muss man auch vor dem Mittagsgebet wieder "zuhause" sein...Oder eben nach dem Mittagsgebet faste LG Batul Ja das habe ich vergessen dazu zuschreiben, nach dem Mittagsgebet kann man ruhig weiter weg fahren. Danke Schwester Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Naynawa Geschrieben 28. September 2006 Melden Teilen Geschrieben 28. September 2006 Salam wu 3leikumIch habe eine frage an euch. Wenn man fastest, ist es ja so das man nicht verreisen darf(also nicht mehr als 20Km) Ich geh zur Schule 3 mal die Woche und faste, da meine Schule 25Km von mir enfernt ist. Wir wollen mit der Klasse diesen Monat Ausflüge machen nach Hamburg(Hamburg ist von mir ca .35km entfernt. ). Ich möchte gern wissen ob ich da fasten darf oder nicht? Ich hoffe ihr versteht was ich meine.... Ich hoffe ihr könnt mir helfen Fatmeh ich gehe nach Imam Khamene'i. Meine Uni bzw. Berufschule ist mehr als 25km entfernt und deshalb faste ich nicht. Ich habe letztes Jahr eine Email an das Büro geschickt...meine Mutter hat da zweimal angerufen und nach Imam Khamene'i ist mein Fasten ungültig und deshalb muss ich alles nach Ramadan nachholen. Wer ist dein Marja' ? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Jnoub_Lady Geschrieben 28. September 2006 Melden Teilen Geschrieben 28. September 2006 ich gehe nach Imam Khamene'i. Meine Uni bzw. Berufschule ist mehr als 25km entfernt und deshalb faste ich nicht. Ich habe letztes Jahr eine Email an das Büro geschickt...meine Mutter hat da zweimal angerufen und nach Imam Khamene'i ist mein Fasten ungültig und deshalb muss ich alles nach Ramadan nachholen. Wer ist dein Marja' ? Hmmm... also das es bei Imam Khamenai so ist wusste ich echt nicht, das Problem ist, ich gehe nach Imam Khamenai und meine Eltern und Familie nach Sayed el Sistani und ich verwcksel immer was zu wem gehört, dann war es wohl bei Sayed Sistani so, das man fasten darf. Sorry wenn ich da was durch einander gebracht habe. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Noor-Alzahra Geschrieben 28. September 2006 Melden Teilen Geschrieben 28. September 2006 salam alykom sayed khamenai: F. 654: Wie ist das rituelle Gebet und Fasten desjenigen zu beurteilen, der durch (weites) Fahren seine Arbeit erreicht, wie z.B. der Angestellte (oder Beamte), der zu seiner (entfernten) Dienststelle und der Arbeiter, der zu seiner Arbeitsstätte fährt und dergleichen? A: Wenn man wegen dieser (Arbeit) mindestens einmal alle zehn Tage zu seiner Tätigkeit und seinem Arbeitsplatz fährt, dann ist für ihn das Urteil zum Reisen als Arbeit gültig, mit der Gültigkeit des Fastens und der Verpflichtung zum vollständigen rituellen Beten. Q: what rule applies to university students who travel at least two days a week for the sake of studying, or to employees who travel weekly to their jobs? Given that they travel every week but occasionally stay in their watan for a month during college or office vacations and they do not travel during this period, will their prayers be shortened during the first journey (according to the rule), when they resume traveling, and be said in full after it?A: It is obligatory for them to shorten their prayers, and their fasting is not valid while they are traveling to study, whether their trip is weekly or daily. As for a person who travels for his job, whether official or private, if he travels to and fro between his watan/residence and his workplace at least once every ten days, beginning from the second trip he should perform his prayers in full und his fasting is also valid. And if he stays for then days in his watan or in another place, between two trips to work, during the first work trip after the ten days he will shorten the prayers and will not fast. was die reise betrifft, so fastest du an dem tag, an welchem du los fährst (wenn du vor dem thohor gebet fährst) und brichst es dann nach der grenze(ca. 22 km). solltest du nach dem mittaggebet losfahren, so fastest du diesen tag ganz. und die anderen tage des aufenthalts(wenn die absicht weniger als 10 tage ist) fastest du nicht und holst diese nach dem ramadan nach. soweit ich weiß, ist es nicht verboten während des ramadans zu verreisen. wa Allahu alam fee aman Allah Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
fatum87 Geschrieben 29. September 2006 Autor Melden Teilen Geschrieben 29. September 2006 Ich geh ja auch nach dem Sayed Khamenai....Also ist mein Fasten etwa ungültig wenn ich zur Schule geh.Ich geh seit 2 Jahren 3 mal die Wche zur Schule...wegen meiner Ausbildung....daher muss ich zu dieser Schule...givt es keine andere Lösung.. Ich Faste jetzt einfach...Nächste Woche geh ich zu einem Sayed....der hier in Deutschland momentan ist wegen Ramadan.... Danke nochmals Wleikum al Salam Fatmeh Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Abdullah Geschrieben 29. September 2006 Melden Teilen Geschrieben 29. September 2006 Ich geh ja auch nach dem Sayed Khamenai....Also ist mein Fasten etwa ungültig wenn ich zur Schule geh.Ich geh seit 2 Jahren 3 mal die Woche zur Schule...wegen meiner Ausbildung....daher muss ich zu dieser Schule...givt es keine andere Lösung.. Ich Faste jetzt einfach...Nächste Woche geh ich zu einem Sayed....der hier in Deutschland momentan ist wegen Ramadan.... Ich denke, dass die Schule zu einem integralen Bestandteil deines Lebens geworden ist, so dass du diese Tage auch fasten musst, obwohl sie nicht im Nahbereich liegt (Reisegrenze). Für diejenigen, bei denen Reisen aus der berüflichen Beschäftigung heraus normal ist. Z.B. LKW-Fahrer. Diese machen z.B. 10 mal im Monat das verkürzte Gebet und anschliessend Vollgebet. Anderes Beispiel: Man hat eine Arbeit, in der man täglich ca. 30 km fährt. Hin und zurück. Die Arbeit ist dann sozusagen zweite Heimat geworden, so dass auch in diesem Bereich das volle Gebet gemacht werden muss, was ja auch besagt, dass Fasten Pflicht ist. Da du drei mal die Woche in die Schule gehst, ist die Schule quasi deine zweite Heimat geworden. (Bin mir nicht sicher, da z.B. 50% der Woche nicht erreicht ist) Genaueres muss nochmal nachgefragt werden. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Jnoub_Lady Geschrieben 29. September 2006 Melden Teilen Geschrieben 29. September 2006 #salam# Ich hab schon verstanden, ich verwecksel manches, SORRY, nochmal #oops# Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Ufuk Geschrieben 29. September 2006 Melden Teilen Geschrieben 29. September 2006 und was ist wenn man zum iftar eingeladen wird und es weiter weg ist ? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Jnoub_Lady Geschrieben 30. September 2006 Melden Teilen Geschrieben 30. September 2006 und was ist wenn man zum iftar eingeladen wird und es weiter weg ist ? Ich denke dann muss man auch nach dem Mittagsgebet losfahren, sonst zählt das nicht. der jeniger der dich zum Iftar Einläd, muss das wissen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
fatum87 Geschrieben 30. September 2006 Autor Melden Teilen Geschrieben 30. September 2006 Ufuk hat Folgendes geschrieben: und was ist wenn man zum iftar eingeladen wird und es weiter weg ist ? Salam das ist so wenn du zum Essen eingeladen wurdest, dann darfst du nach den Vormittagsgebet(dohor) los fahren und vor dem nächsten Vormittagsgebet zuhause sein. Salam Fatmeh Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Yamin Naqvi Geschrieben 1. Oktober 2006 Melden Teilen Geschrieben 1. Oktober 2006 mehr als 20Km die Entfernung von ca. 22,5 km, nach der das Fasten ungültig wird, bezieht sich ab außerhalb der Satdtgrenze und nicht innerhalb der Stadt. Selbst wenn du innerhalb Deiner Stadt 50 km weit weg fährst, ist Dein Fasten gültig. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast Fatima Geschrieben 1. Oktober 2006 Melden Teilen Geschrieben 1. Oktober 2006 mehr als 20Km die Entfernung von ca. 22,5 km, nach der das Fasten ungültig wird, bezieht sich ab außerhalb der Satdtgrenze und nicht innerhalb der Stadt. Selbst wenn du innerhalb Deiner Stadt 50 km weit weg fährst, ist Dein Fasten gültig. mit einer Einschränkung: Wenn man in Riesenstädten wie Teheran oder Istanbul wohnt, dann zählt die Stadtteilgrenze. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Yamin Naqvi Geschrieben 4. Oktober 2006 Melden Teilen Geschrieben 4. Oktober 2006 mehr als 20Km die Entfernung von ca. 22,5 km, nach der das Fasten ungültig wird, bezieht sich ab außerhalb der Satdtgrenze und nicht innerhalb der Stadt. Selbst wenn du innerhalb Deiner Stadt 50 km weit weg fährst, ist Dein Fasten gültig. mit einer Einschränkung: Wenn man in Riesenstädten wie Teheran oder Istanbul wohnt, dann zählt die Stadtteilgrenze. verehrte Schwester Fatima, leider wusste ich das nicht. Kannst Du mir bitte sagen, ab welcher Größe der Stadt bzw. nach welchen Kriterien die Regelung mit der Stadtteilgrenze gilt? Karachi (in Pakistan) ist ja auch so eine Riesenmetropole, vielleicht könnte diese Regelung dort ja auch gelten. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast Fatima Geschrieben 4. Oktober 2006 Melden Teilen Geschrieben 4. Oktober 2006 Ich weiß nicht, woher ich das mit der Stadtteilgrenze habe, sorry. Auf Anhieb hab ich nur das hier gefunden bei Imam Khomeini in Tawzih ul Masail: "Wenn um die Stadt herum eine Mauer ist, dann wird der Anfang der 8 Farsakh (ca 22,5 km) von der Stadtmauer an gerechnet, wenn es keine Mauer gibt, dann rechnet man ab den letzen Häusern der Stadt (Stadtgrenze). Aber in sehr großen Städten wie Teheran, die größer als normal sind, wird der Anfang der 8 Farsakh ab dem Haus an gerechnet. " Das gilt wohl auch für Karachi. Muss noch mal schauen, woher ich das mit der Mahall - Grenze habe, das war mir noch im Kopf Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
fatum87 Geschrieben 7. Oktober 2006 Autor Melden Teilen Geschrieben 7. Oktober 2006 Salam....ich war leider noch nicht bei einem Sayed.....ich habe mit einem Schech geredet....er meinte...ich darf fasten....ich habe nicht richtig verstanden was er meinte...weil ich nicht so gut arabisch sprechen kann...aber auf jeden fall darf ich fasten wenn ich zur Schule fahre....egal wegen der Enfernung Salam Fatmeh Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast Fatima Geschrieben 7. Oktober 2006 Melden Teilen Geschrieben 7. Oktober 2006 Salam....ich war leider noch nicht bei einem Sayed.....ich habe mit einem Schech geredet....er meinte...ich darf fasten....ich habe nicht richtig verstanden was er meinte...weil ich nicht so gut arabisch sprechen kann...aber auf jeden fall darf ich fasten wenn ich zur Schule fahre....egal wegen der Enfernung Salam Fatmeh Salam also so wichtige Sachen sollte man sich übersetzen lassen, wenn man es nicht versteht. Der Scheikh meinte vielleicht, dass das ähnlich zu sehen ist wie wenn du zur Arbeit fährst, und die Schule ist ja jetzt dein Beruf und du von daher fasten kannst bzw. musst. wa salam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Naynawa Geschrieben 7. Oktober 2006 Melden Teilen Geschrieben 7. Oktober 2006 Salam....ich war leider noch nicht bei einem Sayed.....ich habe mit einem Schech geredet....er meinte...ich darf fasten....ich habe nicht richtig verstanden was er meinte...weil ich nicht so gut arabisch sprechen kann...aber auf jeden fall darf ich fasten wenn ich zur Schule fahre....egal wegen der Enfernung Salam Fatmeh Salam also so wichtige Sachen sollte man sich übersetzen lassen, wenn man es nicht versteht. Der Scheikh meinte vielleicht, dass das ähnlich zu sehen ist wie wenn du zur Arbeit fährst, und die Schule ist ja jetzt dein Beruf und du von daher fasten kannst bzw. musst. wa salam Imam Khamene'i macht aber einen Unterschied zwischen Schule/Ausbildung/Studium und Arbeit. Wenn man arbeiten geht, dann darf man fasten. Ist die Uni/Schule zu weit weg, dann fastet man nicht nach Imam Khamene'i. Ich bin mir zu 100% sicher, dass es so ist, denn ich faste deshalb im Moment auch nicht. Mal sehen, wenn ich die Mail vom Büro noch habe, dann poste ich sie hierrein. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast Fatima Geschrieben 7. Oktober 2006 Melden Teilen Geschrieben 7. Oktober 2006 Kann sein, ich hab mich darum nie gekümmert, da mich das nicht betrifft. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
John Zaid Geschrieben 10. Oktober 2006 Melden Teilen Geschrieben 10. Oktober 2006 Also erst mal wünsche ich euch ein gesegnetes Ramazan und Herzlichen Glückwunsch zum Geburtstag von unseren 2 Imam Hassan . Jetzt eine Frage: Darf man während man Fastet Zähne Putzen oder nicht. Ich finde nichts darüber von meinen Marja Sayed Imam Hussaini Sistani. Danke. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Abdullah Geschrieben 10. Oktober 2006 Melden Teilen Geschrieben 10. Oktober 2006 Meine Frau sagte, weil ich sie selbst fragte, dass sie einen Schiech im Fernsehen gehört hat, dass es erlaubt ist. Und das sogar mit Zahnpasta. Aber nicht schlucken. Der Scheich sagte auch, dass es sogar einige sunnitische Gelehrte gibt, die es ganuso sehen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
sayko Geschrieben 10. Oktober 2006 Melden Teilen Geschrieben 10. Oktober 2006 es ist nach sistani erlaubt. ich habs leider nur auf türkisch gefunden: http://sistani.org/html/tur/menu/4/?lang=t...e=28&page=1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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