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Geschrieben

salam alaikum

also ich habe soeben was gefunden was den Hadsch-Riten angeht und wollte wissen ob es bei uns Schiiten auch so ist?

 

-

Haare rasieren oder kürzen

 

Der M‘utamer soll das Kopfhaar rasieren oder etwa 2 cm kürzen lassen. Das Rasieren ist bevorzugt. Ibn ‘Omar, Allāhs Wohlgefallen auf ihm,berichtete, dass der Gesandte Allāhs, Allāhs Segen und Friede auf ihm, sagte: Allāh erbarmt sich derer, die die Köpfe (Während des ‘Umra) rasieren” Da, sagten (die Gefährten): O Gesandter Allāhs, und auch derer die die Haare kürzen. Er wiederholte die obigen Worte noch zweimal und die Gefährten erwiderten ihm auch noch zweimal. Dann sagte er:” Und auch derer, die die Haare kürzen”.

Frauen schneiden wenigstens eine Strähne ab.

 

Nützliche Bemerkung

Lieber Bruder im Islām : Wenn Sie Kopf rasieren lassen, werden Sie, für jedes Haar, von Allāh entschädigt :

- für jedes Haar gewährt Ihnen Allāh Gutes

- Ihnen wird von Allāh eine schlechte Tat zugedeckt

- Und Sie werden mit einem Vorrang bei Allāh begünstigt

 

Es ist pflicht die Haare zu rasieren oder zu kürzen:

- wenigstens einen viertel des Kopfes (bei den Hanafiten)

- wenigstens drei Haare (bei den Schafiten)

- das ganze Kopfhaar (bei den Malikiten)

 

Quelle: http://dalil-alhaj.com/de/hair_cut_mo.htm

 

wa salam alaikum

 

 

 

Geschrieben

Ja bei uns Schiiten ist es auch so aber ich weiß nicht wie viel aber ich glaube alles bei Männern

Geschrieben

salam alykum wir haben zahlreiche überlieferungen das die imame und der prophet a.s.w.s lange haare gehabt haben w.s

Geschrieben

Salam

Das Rasieren der Köpfe bei den Männern ist bei der ersten Pilgerfahrt Pflicht. Bei jeder Rechtschule ist es anders.

Geschrieben

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Dass wichtige Personen von damals, laut Überlieferungen jedenfalls, lange Haare hatten, schließt nicht aus, dass sie diese Haare beim Hajj kürzten.

Ja, bei uns, den Schiiten, ist es ebenfalls eine Pflicht bei der Wallfahrt, etwas zu kürzen. Wenn man die Haare kürzt, dann muss man es nicht vollständig tun:

(Nach Imam Khamenei)

3.5 Das Kürzen [taqs.§ r]

 

Und dieses ist die fünfte der Pflichten der Wallfahrt [cumrah].

 

§ 238: Man ist nach der Vollendung des Eilens [sac§] verpflichtet zum Kürzen [taqs.§ r]. Damit ist gemeint, etwas von den Haaren des Kopfes, des Bartes oder des Schnurrbartes abzuschneiden oder etwas von den Nägeln der Hand oder des Fußes abzuschneiden.

 

§ 239: Das Kürzen [taqs.§ r] ist ein Gottesdienst, für den man zur Absicht verpflichtet ist mit ihren erwähnten Voraussetzungen bei der Absicht zum Weihezustand [ih.r~ m].

 

Weiteres findet ihr hier: http://islam-pure.de/iw/buecher/manasik.htm#Kuerzen

 

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Geschrieben

Das rasieren ist bei der umrat-ut-tamattu verboten außer bei umrat-ul mufradah da hat man die Wahl zwischen dem Rasieren und Kürzen.

 

§ 240: Das Rasieren des Kopfes begleicht nicht das Kürzen [taqs.§ r] zum Austreten aus dem Weihezustand [ih.r~ m] bei der Bestrebungs-Wallfahrt [cumrat-ut-tamattuc], und es ist sogar verboten, diesen zu rasieren. Und wenn man (dennoch) dieses absichtlich und wissentlich tut, dann ist man verpflichtet zur Sühne mit einem Schaf, aber wenn man für die Einzel-Wallfahrt [al-cumrat-ul-mufradah] in den Weihezustand eingetreten ist, dann hat man die Wahl zwischen Rasieren und Kürzen.

 

 

Geschrieben

Das rasieren ist bei der umrat-ut-tamattu verboten außer bei umrat-ul mufradah da hat man die Wahl zwischen dem Rasieren und Kürzen.

 

§ 240: Das Rasieren des Kopfes begleicht nicht das Kürzen [taqs.§ r] zum Austreten aus dem Weihezustand [ih.r~ m] bei der Bestrebungs-Wallfahrt [cumrat-ut-tamattuc], und es ist sogar verboten, diesen zu rasieren. Und wenn man (dennoch) dieses absichtlich und wissentlich tut, dann ist man verpflichtet zur Sühne mit einem Schaf, aber wenn man für die Einzel-Wallfahrt [al-cumrat-ul-mufradah] in den Weihezustand eingetreten ist, dann hat man die Wahl zwischen Rasieren und Kürzen.

 

 

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Wichtig, dass du es ergänzt hast. Mein Beitrag bezog sich auf die Pflichtpilgerfahrt. Pflicht ist es bei dieser sowieso, etwas zu kürzen ( ''gemeint, etwas von den Haaren des Kopfes, des Bartes oder des Schnurrbartes abzuschneiden''). Bei der Umrat ut tamattu sieht's anders aus, da ist das Rasieren anscheinend verboten.

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JamilabdAllah
Geschrieben

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Wichtig, dass du es ergänzt hast. Mein Beitrag bezog sich auf die Pflichtpilgerfahrt. Pflicht ist es bei dieser sowieso, etwas zu kürzen ( ''gemeint, etwas von den Haaren des Kopfes, des Bartes oder des Schnurrbartes abzuschneiden''). Bei der Umrat ut tamattu sieht's anders aus, da ist das Rasieren anscheinend verboten.

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slm

 

wie Bruder Sayed Sharif uns schon mitteilte ist es für einen Neuling besser seine Kopfhaare bei der Pflichtpilgerfahrt zu rasieren

Geschrieben

Brude m7amadallaziz du hast was verwechselt du hast die Riten der Umrah rein getahn nicht der Hadsch da ist es sogar als Vorsichtsmaßnahme besser zu rassieren.

 

Umrah: http://islam-pure.de/iw/buecher/manasik.htm#Kuerzen

 

Hadsch: http://islam-pure.de/iw/buecher/manasik.htm#4.6DasKuerzen

 

 

 

§ 279: Man ist nach dem Schlachten zum Rasieren oder Kürzen [taqs.§ r] der Haare oder Nägel verpflichtet. Und Kürzen [taqs.§ r] ist bestimmt für die Frauen, so daß Rasieren (der Haare) für sie nicht befreiend ist, und als Vorsichtsmaßnahme kombinieren sie beim Kürzen das Schneiden der Haare mit dem der Nägel. Aber der Mann hat die Wahl zwischen Rasieren und Kürzen [taqs.§ r], und er muß nicht rasieren, auch wenn er >>>>>>><Pilgerneuling [s.arã rah] ist - dieser ist derjenige, der zum ersten Mal pilgert. Allerdings als Vorsichtsmaßnahme obliegt ihm dieses.<<<<<<<

 

 

Geschrieben

Was bedeutet Einzel-Wallfahrt?

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Die Einzel-Wallfahrt oder auch Umra Mufrada ist die ''persönliche'' Pflichtfilgerfahrt, die erste Pilgerfahrt, die jeder Muslim machen muss. Auf diese Pilgerfahrt bezog sich auch mein erster Beitrag und nicht auf die freiwillige Pilgerfahrt, die man nach der Pflichtpilgerfahrt machen kann, wenn man will. @JamilabdAllah Man muss die Haare bei der Pflichtpilgerfahrt aber nicht komplett rasieren. Wie ich es schon sagte, reicht es, wenn man es etwas kürzt und das müssen nicht unbedingt die Haare sein. Pflicht ist es aber, am Ende etwas gekürzt zu haben. Das stütze ich auf Khameneis Fatwa.

 

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JamilabdAllah
Geschrieben

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Die Einzel-Wallfahrt oder auch Umra Mufrada ist die ''persönliche'' Pflichtfilgerfahrt, die erste Pilgerfahrt, die jeder Muslim machen muss. Auf diese Pilgerfahrt bezog sich auch mein erster Beitrag und nicht auf die freiwillige Pilgerfahrt, die man nach der Pflichtpilgerfahrt machen kann, wenn man will. @JamilabdAllah Man muss die Haare bei der Pflichtpilgerfahrt aber nicht komplett rasieren. Wie ich es schon sagte, reicht es, wenn man es etwas kürzt und das müssen nicht unbedingt die Haare sein. Pflicht ist es aber, am Ende etwas gekürzt zu haben. Das stütze ich auf Khameneis Fatwa.

 

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slm

auch ich Bruder stütze mich auf die Fatwa von Sayyid Khamenei

 

§ 279: Man ist nach dem Schlachten zum Rasieren oder Kürzen [taqs.§ r] der Haare oder Nägel verpflichtet. Und Kürzen [taqs.§ r] ist bestimmt für die Frauen, so daß Rasieren (der Haare) für sie nicht befreiend ist, und als Vorsichtsmaßnahme kombinieren sie beim Kürzen das Schneiden der Haare mit dem der Nägel. Aber der Mann hat die Wahl zwischen Rasieren und Kürzen [taqs.§ r], und er muß nicht rasieren, auch wenn er Pilgerneuling [s.arã rah] ist - dieser ist derjenige, der zum ersten Mal pilgert. Allerdings als Vorsichtsmaßnahme obliegt ihm dieses.

Geschrieben

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@Shia-Muslim Wie ich es weiß, sind die Riten der Umrah und Hadsch eigentlich ein und dasselbe. Aber zu der Fatwa: Ich verstehe daraus, dass man es als Vorsichtsmaßnahme machen sollte. Davor steht aber, dass man die Wahl zwischen Kürzen und Rasieren hat.

 

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Aliyun*Walyullah
Geschrieben

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@Shia-Muslim Wie ich es weiß, sind die Riten der Umrah und Hadsch eigentlich ein und dasselbe. Aber zu der Fatwa: Ich verstehe daraus, dass man es als Vorsichtsmaßnahme machen sollte. Davor steht aber, dass man die Wahl zwischen Kürzen und Rasieren hat.

 

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Die Hajj-Pilgerfahrt hat mehr Riten als die Umra und dauert auch länger, wobei sämtliche Riten der Umra auch in der Hajj-Pilgerfahrt vollzogen werden.

 

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Geschrieben

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Die Hajj-Pilgerfahrt hat mehr Riten als die Umra und dauert auch länger, wobei sämtliche Riten der Umra auch in der Hajj-Pilgerfahrt vollzogen werden.

 

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Na mein ich doch.

Danke, das ist sozial von dir, Bruder.

 

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JamilabdAllah
Geschrieben

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@Shia-Muslim Wie ich es weiß, sind die Riten der Umrah und Hadsch eigentlich ein und dasselbe. Aber zu der Fatwa: Ich verstehe daraus, dass man es als Vorsichtsmaßnahme machen sollte. Davor steht aber, dass man die Wahl zwischen Kürzen und Rasieren hat.

 

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slm

 

in dieser Fatwa denke ich wird das Wort Ahwat Wudjuban benutzt und damit Pflicht für den Muqallid von Sayyid Khameini. Wenn derjenige damit nicht einverstanden ist, kann er sich nach der Fatwa eines anderen Meistwissenden richten.

 

wasalam

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