Mohammed Geschrieben 7. August 2011 Melden Teilen Geschrieben 7. August 2011 Salamu Aleikum Istifta Nr.: 141544 Frage: Ist es erlaubt Geld für eine Haram-Arbeit zu bekommen, wenn es keinen anderen Weg gibt Geld zu verdienen, außer durch diese Arbeit oder dadurch, Geld von einem nicht-islamischen Staat zu bekommen? Antwort: Es besteht kein Problem darin, von einem nicht-islamischen Staat bezahlt zu werden für eine halal Arbeit [oder (es) als ein Geschenk (zu bekommen)]. Bruder Muhsin. Kannst du diese Fatwa vielleicht genauer erklären. Ich verstehe sie nicht so richtig. Wa Salam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
al-Sadr Geschrieben 7. August 2011 Melden Teilen Geschrieben 7. August 2011 Das ist eine Antwort auf folgenden Thread von Muslimmarkt: KLICK Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Mohammed Geschrieben 7. August 2011 Autor Melden Teilen Geschrieben 7. August 2011 Salamu Aleikum Danke Bruder, aber ich verstehe die Fatwa an sich nicht so richtig. Ich finde die Antwort passt nicht zur Frage. Also ist es ok, haram Arbeit nachzugehen wenn man keine andere findet? Oder sollte man lieber nicht arbeiten und Hartz4 annehmen? Wa Salam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Muhsin ibn Batul Geschrieben 7. August 2011 Melden Teilen Geschrieben 7. August 2011 Bruder Muhsin. Kannst du diese Fatwa vielleicht genauer erklären.Ich verstehe sie nicht so richtig. Gerne, Bruder Es geht darum, ob es erlaubt ist, haram Arbeit zu verrichten, wenn man sonst keinen anderen Job kriegen oder finden kann und man sonst von Arbeitslosengeld leben müsste. Und die Fatwa sagt, dass es erlaubt ist Geld von einer nicht-islamischen Regierung zu bekommen, wenn man z.B. für sie arbeitet, oder eben als Geschenk bekommt, d.h. Arbeitslosengeld Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Makina Geschrieben 7. August 2011 Melden Teilen Geschrieben 7. August 2011 Salam! In der Frage steht Haram Arbeit und in der Antwort Halal Arbeit das kann ja nicht passen. ws Salime Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Makina Geschrieben 7. August 2011 Melden Teilen Geschrieben 7. August 2011 Salam! Arbeitslosengeld ist ja nicht wirklich ein Geschenk denn das bekommt Man ja nur im Anschluß an Versteuerte Arbeit die Man geleistet hat und wärend der Man Geld dafür eingezahlt hat. Es gibt Hartz4 Empfänger die noch Nie geregelter Arbeit nachgegangen sind und Steuern gezahlt haben. Die bekommen ja kein Arbeitslosengeld sondern durch Hartz 4 eher eine Bezahlung fürs Nichtstun. Einer der Gründe warum viele nach Deutschland einwandern möchten. ws Salime Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Muhsin ibn Batul Geschrieben 7. August 2011 Melden Teilen Geschrieben 7. August 2011 Arbeitslosengeld wird trotzdem als Geschenk gewertet, es muss auch kein Khums dafür gezahlt werden und etwas anderes kann das Büro nicht gemeint haben. Der Staat wird wohl kaum Geld auf die Straßen werfen und verschenken. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Sofie Geschrieben 7. August 2011 Melden Teilen Geschrieben 7. August 2011 Wenn man eine Haram Arbeit tut , dann ist das Geld was man verdient auch Haram . Anstatt in eine Haram Arbeit tätig zu sein, dann sollte man lieber dann Arbeitslosengeld bekommen... Wenn das Falsch ist, dann bitte ich um Verzeihung und Verbesserung Salam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Naynawa Geschrieben 7. August 2011 Melden Teilen Geschrieben 7. August 2011 In der Frage steht Haram Arbeit und in der Antwort Halal Arbeit das kann ja nicht passen. Es ging auch eher um den zweiten Teil der Antwort, nämlich ob man das Geld von einem nichtmuslimischen Staat annehmen darf. Und es ist in beiden Fällen erlaubt, ob man dafür arbeitet oder nicht arbeitet. Das Bemühen um Halal-Arbeit bleibt natürlich dennoch bestehen. Die bekommen ja kein Arbeitslosengeld sondern durch Hartz 4 eher eine Bezahlung fürs Nichtstun. Und diese Bezahlung für's Nichtszutun ist eine Art Geschenk, da man das Geld, wie du sagst, nicht wirklich verdient. Das ist auch der Grund, wieso man für erspartes Hartz IV Geld kein Khums bezahlen muss. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Noor-Alzahra Geschrieben 7. August 2011 Melden Teilen Geschrieben 7. August 2011 Arbeitslosengeld wird trotzdem als Geschenk gewertet, es muss auch kein Khums dafür gezahlt werden und etwas anderes kann das Büro nicht gemeint haben. Der Staat wird wohl kaum Geld auf die Straßen werfen und verschenken. salam alaykom nach sayed sistani ist auf solche art von geld khums zu leisten. fee aman Allah Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Mawlati az-Zahra Geschrieben 7. August 2011 Melden Teilen Geschrieben 7. August 2011 Wenn man eine Haram Arbeit tut , dann ist das Geld was man verdient auch Haram . Anstatt in eine Haram Arbeit tätig zu sein, dann sollte man lieber dann Arbeitslosengeld bekommen... Wenn das Falsch ist, dann bitte ich um Verzeihung und Verbesserung Salam Der Prophet Mohammed (sas.) sprach: "Verflucht ist der, der seine Last (anderen) Menschen auflädt." -Tuhaf-ul-Uqul, S . 37. Imam Sādiq (a.s.) erkundigte sich bei seinen Freunden nach dem Befinden eines Mannes. Sie sagten: „Er ist bedürftig und braucht Unterstützung!“ Der Imam fragte: „Was macht er?“ Sie: „Er sitzt zu Hause und betet zu Gott!“ Darauf Imam Sādiq (a.s.): „Wer sorgt für seinen Unterhalt?“ „Einer der Brüder kümmert sich um ihn!“ „Bei Gott,“ sagte der Imam, „der, der arbeitet und ihn ernährt ist besser als der, der nur zu Hause sitzt und betet!“ Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Sofie Geschrieben 7. August 2011 Melden Teilen Geschrieben 7. August 2011 Der Prophet Mohammed (sas.) sprach: "Verflucht ist der, der seine Last (anderen) Menschen auflädt." -Tuhaf-ul-Uqul, S . 37. Imam Sādiq (a.s.) erkundigte sich bei seinen Freunden nach dem Befinden eines Mannes. Sie sagten: „Er ist bedürftig und braucht Unterstützung!" Der Imam fragte: „Was macht er?" Sie: „Er sitzt zu Hause und betet zu Gott!" Darauf Imam Sādiq (a.s.): „Wer sorgt für seinen Unterhalt?" „Einer der Brüder kümmert sich um ihn!" „Bei Gott," sagte der Imam, „der, der arbeitet und ihn ernährt ist besser als der, der nur zu Hause sitzt und betet!" Salam, ich meinte aber anstatt eine Arbeit zutun die Haram ist, dann sollte man lieber nichts tun.... Natürlich bin ich für Arbeit und mal sollte auch Arbeiten-ich Arbeite auch, aber man sollte nichts machen, was Haram ist oder sehe ich es falsch?? Salam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Mohammed Geschrieben 7. August 2011 Autor Melden Teilen Geschrieben 7. August 2011 Salamu Aleikum Es ist richtig Schwester Sofie. Haram Arbeit bleibt haram Arbeit und dadurch ist auch das Geld haram. Wie aus der Fatwa zu entnehmen ist, ist Hartz4 kein Haram Geld. Natürlich sollte man sich um eine angemessene Arbeit bemühen. Wa Salam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Jasmina Geschrieben 7. August 2011 Melden Teilen Geschrieben 7. August 2011 Vielleicht sollte man den Aspekt der Bedeutung von "Arbeitslosengeld" nicht außer Acht lassen. Arbeitslosengeld ist im allgemeinen Verständnis das Geld, was ich während meiner Arbeit in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt habe. Das ist nicht das Geld aus Steuern. Es wird auch Arbeitslosengeld I (ALG I)genannt. Das Hartz IV (auch Arbeitslosengeld II genannt) ist aus Steuergeldern und so gesehen ein Geschenk des Staates. Das ALG I ist also eigentlich Geld, was ich in einer (Sozial-) Versicherung eingezahlt habe und was ich wieder zurück bekomme, wenn ich arbeitslos bin. Es ist also mein erarbeitetes Geld. Vielleicht ist hier dann die Rechtssprechung etwas anders. wassalam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Muhsin ibn Batul Geschrieben 13. August 2011 Melden Teilen Geschrieben 13. August 2011 1 Istifta Nr.: 148494 Frage: Wenn eine Krankenschwester neben vielen Halal Tätigkeiten, den Patienten auch Schweinefleisch servieren muss, ist dann das Geld, das sie für diesen Job erhält halal oder haram? Antwort: Solch einem Job nachzugehen ist verboten und das verdiente Geld dafür ist nicht halal. Englisch: To have such a job is impermissible and the income earned for it isn't halal. ####### 2. Istifta Nr.: 148220 Frage: In Deutschland ist es so, dass wenn eine Person keine Arbeit finden kann, sie finanzielle Unterstützung vom Staat erhält. Allerdings ist Deutschland ein nicht-islamischer Staat und daher besteht das Geld aus haram und halal Geld, da der deutsche Staat auch haram Geschäfte tätigt. Ist es mir nun erlaubt dieses Geld vom Staat zu nehmen, wenn ich es benötige, weil ich keine halal Arbeit finde? Antwort: Sofern du nicht sicher bist, dass das selbe Geld, das sie dir zur Verfügung (?) stellen, haraam enthält, gibt es kein Problem dabei es zu nehmen. Englisch: Unless you are sure that the same money they put at your disposal contains haraam, there is no problem in taking it. Das heißt, solange ich nicht mit Gewissheit (Yaqin) sagen kann, dass dieses Geld auf meinem Konto 100%ig von einem haram Geschäft des Staates stammt , ist es für mich halal, denn im Fiqh gilt alles als rein, solange dessen Unreinheit nicht mit Gewissheit (Yaqin) bewiesen ist. Und diese Gewissheit ist unmöglich zu erreichen, weil niemand weiß, woher dieses Geld, das gerade auf meinem Konto landet, stammt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Muhsin ibn Batul Geschrieben 13. August 2011 Melden Teilen Geschrieben 13. August 2011 Ayatullah Yaqoobi: F: In Deutschland erhält man als Arbeitloser finanzielle Unterstützung vom Staat. Dieses Geld besteht aus Halal und Haram-Einnahmen des Staates. Darf ich als arbeitsloser Muslim dieses Geld vom Staat annehmen, um meinen Unterhalt zu finanzieren? A: Es ist dir erlaubt, dieses Geld zu nehmen. Ayatullah Sistani: Frage: In Deutschland ist es so, dass wenn eine Person keine Arbeit finden kann, sie finanzielle Unterstützung vom Staat erhält. Allerdings ist Deutschland ein nicht-islamischer Staat und daher besteht das Geld aus haram und halal Geld, da der deutsche Staat auch haram Geschäfte tätigt. Ist es mir nun erlaubt dieses Geld vom Staat zu nehmen, wenn ich es benötige, weil ich keine halal Arbeit finde? Antwort: Ja, Sie können! Englisch: Yes, you can! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Khademet Zainab Geschrieben 13. August 2011 Melden Teilen Geschrieben 13. August 2011 salam es macht einen unterschied ob ein mensch die möglichkeit hat einer halal-arbeit nachzugehen und nur zu faul oder sich zu schade ist dies auch zu tun oder sich sagt der verdienst ist zu wenig.. genauso viel bekomme ich auch für hartz 4 ohne mich anzustrengen. dieses handeln wäre haram, da man ich sag mal "almosen" annimmt ohne das man in dem sinne bedürftig ist, da man ja körperlich und geistig dazu in der lage wäre zu arbeiten. ist man aber nicht in der lage zb sucht und sucht man nach allen möglichen (halal) jobs und man findet keine bzw man wird nicht eingestellt und bezieht dann arbeitslosengeld bzw nach einer zeit hartz 4. dann ist man auf diese hilfe angewiesen und es ist auch wie in den fatwas stehts erlaubt dieses geld zu nehmen. eine haram-arbeit zu machen ist und bleibt haram. und das geld das adarus erfolgt genauso und das essen was man damit kauft und konsumiert genauso und das fleisch bzw fett das sich an deinem körper ansammelt/ensteht genauso. es gibt menschen die auf hartz 4 und co. angewiesen sind und es gibt menschen die es eigentlich nicht sind aber den staat bzw die einzelnen bürger die in die kasse einzahlen ausnutzen.. es gibt auch viele die schwrzarbeiten.. das ist genauso haram.. und es gibt auch welche die schwrz arbeiten..geld kassieren und zusätzlich hartz4 abzocken.. das ist natürlich auch haram an sich ist es auch unsere pflicht uns an die gesetzte des landes in dem wir leben zu richten und wenn wir dies nicht tun begehen wir haram. es sei denn das eine sache sich mit dem islam widerspricht. dann müssen wir nach dem islam gehen .. aber wenn dies nicht so ist dann ist es unsere pflicht uns an regeln und gesetzte zu halten. p.s. ich finde es erbärmlich das so viele "muslime!" zwar beten und fasten aber wenns ums betrügen geht wie zb schwarz arbeit, dann ist das ja in ordnung, ne?! salam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Makina Geschrieben 13. August 2011 Melden Teilen Geschrieben 13. August 2011 Salam! Danke hasouna. ws Salime Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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