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Geschrieben

#bismillah#

 

Ich kenne es so , dass man wen man fastet erst nach dem Dhuhr Gebet reisen darf (nach Ihrer gesegneten Fatwa ist es ja religionsrechtlich eine Reise ab 22km Weg) und vor dem Mughrib Gebet wieder zuhause sein darf ?

 

- Ist dies korrekt ?

 

A: Es ist kein Problem, dass ein Fastender nach dem Mittagsgebet reist. Er kann dann weiterfasten. Sein Fasten ist richtig.

 

- Was ist wenn ich bei einer Familie das Fastenbrechen möchte , die weiter als 22km weit weg wohnt ist dies überhaupt möglich ?

A: Das ist kein Problem.

Was ist mit einer Person die vor weniger als 40 Tagen vor dem Monat Ramadan Alkohol bis zur Berrauschung konsumierte , kann diese

Person überhaupt fasten ?

 

A: Das Konsumieren von Alkohol ist unerlaubt; es ist sogar eine der Großsünden, die im Quran erwähnt wurden. Aber bedeutet zugleich nicht, dass jemand, der Alkohol konsumiert, nicht fastet. Für ihn ist das Fasten eine Pflicht, genauso wie die Pflicht zum Verbot des Alkoholkonsumierens.

Geschrieben

Was ist wenn ich während ich faste Schleim im Hals habe , darf ich diesen runterschlucken ?

-Was ist wenn es festsitzender ist welchen ich nicht ausspucken kann ?

 

A: Es ist erlaubt, den im Mund gebildeten Schleim runterzuschlucken. Dies annuliert das Fasten nicht.

 

 

Muss ich eine Niyyah für das Fasten vortragen ?

-Wenn ja wie lautet diese ?

 

A: Man muss die Niyyah haben für das Fasten, aber man muss diese nicht aussprechen, sondern es genügt die Absicht zum Fasten haben.

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