Gast Cara Geschrieben 2. Januar 2007 Melden Teilen Geschrieben 2. Januar 2007 Assalamu alaykum bei der Tötung eines Menschen muss der Verursacher entweder auch mit dem Tode bezahlen oder er kann eine Entschädigung leisten an die Familie des Opfers. Aber wie sieht es bei Körperverletzung aus? Muss der Täter auch bei einer schwerwiegenden Verletzung eine Entschädigung leisten? Und wenn ja, wie bemisst sie sich und wie lange nach der Tat kann man sie einfordern? Wasalam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast Fatima Geschrieben 2. Januar 2007 Melden Teilen Geschrieben 2. Januar 2007 bei Körperverletzung gilt die auch. Wie sich ds genau bemisst, weiß ich leider nicht. Aber das müsste doch sogar in Deutschland einzufordern sein? Es gibt hier ja auch Schmerzensgeld. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast Cara Geschrieben 2. Januar 2007 Melden Teilen Geschrieben 2. Januar 2007 Assalamu alaykum es geht hier nur um die Entschädigung nach der Scharia. Und kann man sie auch ein Jahr nach der Tat noch einfordern? Z.B. wenn der Täter die Entschädigung versprochen hat, aber bisher dann doch nicht bereit war zu zahlen, da er vielleicht denkt, dass es nur eine freiwillige Leistung von ihm wäre. Und es deswegen nicht so wichtig ist. Wasalam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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