Ya Baqiyatullah Geschrieben 22. März 2012 Melden Teilen Geschrieben 22. März 2012 As salamu 'alaikum, Fatwa Nr. 48 / 20.März 2012 Frage: Ist es erlaubt den Quran mit den sogenannten "Maqamat" (Melodien) wie z.b. "Nahawand", "Sigha", "Hijaz", zu rezitieren?Beachten Sie bitte, dass diese Melodien und Rhytmen für Musik und Nasheed verwendet werden. Antwort: Sofern dies mit Melodien geschieht, die die Heiligkeit des Quran verletzen, dann ist es nicht erlaubt. Wenn es aber ein "Tartil", der nicht die Heiligkeit des Quran verletzt, dann ist er erlaubt. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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