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Erlaubnis zur (Zeit-)Ehe wenn Vater und Großvater verstorben sind


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Geschrieben

F: Wenn der Vater sowie der Großvater (väterlicherseits) einer Frau bereits verstorben sind, von wem braucht sie dann die Erlaubnis für eine permanente- oder Zeitehe?

 

A: Bismihi Ta 'ala

In dem gegebenen Fall, wenn sie keinen Großvater väterlicherseits hat, braucht sie von niemanden die Erlaubnis.

 

Istifta’ no.: 84914

 

Ayatullah Sayyed Khamenei (ha)

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