Hijabproud Geschrieben 10. Juli 2012 Melden Teilen Geschrieben 10. Juli 2012 Salam aleikum liebe Geschwister und Freunde. Eine sunnitische Schwester hatte eben gelesen, dass Frauen bei der Shia keine Grundstücke,keine Immobilien erben dürfen. Wie schaut der Wahrheitsgehalt aus? Danke. Wasalam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
3aliy Geschrieben 10. Juli 2012 Melden Teilen Geschrieben 10. Juli 2012 Bismillah Assalamu Alaikum, gemeint sind nur die Ehefrauen von ihren Männern und nicht die Frauen allgemein, so dass auch Töchter von ihren Eltern nicht erben. Nur ein wenig zum Hintergrund: (Dieses Argument wird oft fälschlicherweise vorgebracht, um zu beweisen, dass Sayyida Fatima (a.s) kein Recht auf das Landstück Fadak hatte. Das zeugt aber von Unwissen, denn wenn man schon ein Argument bringt, dann muss auch ganz lesen, was da steht und nicht nur die Hälfte. Sayyida Fatima (a.s) war die Tochter des Propheten (s.a.a.s) und sie kann von ihm dieses Landstück erben. Abgesehen davon, dass gemäß einigen Überlieferungen der Prophet ihr das Landstück schon zu Lebzeiten gegeben hat.) Wassalam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Hijabproud Geschrieben 10. Juli 2012 Autor Melden Teilen Geschrieben 10. Juli 2012 du meinst, "[...]so dass auch Töchter von ihren Eltern erben." , oder Bruder? Hat dies denn einen tiefsinnigen Grund? Und es handelte sich genau um diesen Hintergrund, danke dir. Möge dich Allah swt reichlich belohnen. Wasalam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Abbas Geschrieben 10. Juli 2012 Melden Teilen Geschrieben 10. Juli 2012 Salam Was Gabriel dem Propheten (ص) berichtete: „Und deine Tochter wird die erste sein, die dir folgt, nachdem man ihr Unrecht zufügt, ihr Erbe genommen und enthalten wird, ihrem Ehemann Unrecht angetan wird und ihr Arm gebrochen wird.“ Den Männern steht ein Teil von der Hinterlassenschaft ihrer Eltern und Verwandten zu, und ebenfalls den Frauen steht ein Teil von der Hinterlassenschaft ihrer Eltern und Verwandten zu. Sei es wenig oder viel. (Das gilt) als vorgeschriebener Anteil. (4:7) Das ist unterstützend zu dem was Bruder 3aly gesagt hat. wasalm Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Hijabproud Geschrieben 14. Juli 2012 Autor Melden Teilen Geschrieben 14. Juli 2012 Salam Alikum, ich verstehe.Vielen Dank. Möge Allah swt auch dich reichlich belohnen. wasalamun 3alikum Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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