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Freiwilliges Fasten?


shiaayaask

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Ich habe hier mal einige Fragen zum freiwilligen fasten:

 

1.) Kann man aus Sühne fasten? Um Sünden sozusagen wieder gut zumachen?

2.) Wann kann man freiwillig fasten?

3.) Gibt es bestimmte (nicht bekannte) Regeln?

4.) Anderes wissenswertes hierzu?

 

Inshallah könnt ihr mir weiterhelfen.

 

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Bismillah

Assalamu Alaikum,

 

1.) Kann man aus Sühne fasten? Um Sünden sozusagen wieder gut zumachen?

Es gibt einige Sünden, bei denen das Sühnefasten eine Pflicht oder eine Alternativpflicht ist. Aber bei vielen Sünden gibt es kein religionsrechtliches Sühnefasten, was extra hierzu bestimmt wurde. Dennoch hilft das Fasten dabei die Geduld zu stärken und die Gottesfurcht zu erlangen, was die Spuren vieler Sünden mit der Zeit löschen könnte.

 

2.) Wann kann man freiwillig fasten?

Im Prinzip kann man jeden Tag fasten bis auf gewisse Tage, wo dies verboten oder verpönt ist. Am Tag des Fastenbrechenfestes und des Opferfestes ist es beispielweise verboten zu fasten und am Tage von Aschura ist es verpönt zu fasten. Es gibt zudem Tage, an denen es erwünscht ist zu fasten wie die hellen Nächte (13., 14. und 15.) in jedem Mondmonat und jeden Montag und Donnerstag, Ghadirfest usw.

 

3.) Gibt es bestimmte (nicht bekannte) Regeln?

Was für Regeln sind hier gemeint?

 

Wassalam

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Bismillah

Assalamu Alaikum,

 

 

Es gibt einige Sünden, bei denen das Sühnefasten eine Pflicht oder eine Alternativpflicht ist. Aber bei vielen Sünden gibt es kein religionsrechtliches Sühnefasten, was extra hierzu bestimmt wurde. Dennoch hilft das Fasten dabei die Geduld zu stärken und die Gottesfurcht zu erlangen, was die Spuren vieler Sünden mit der Zeit löschen könnte.

 

 

Im Prinzip kann man jeden Tag fasten bis auf gewisse Tage, wo dies verboten oder verpönt ist. Am Tag des Fastenbrechenfestes und des Opferfestes ist es beispielweise verboten zu fasten und am Tage von Aschura ist es verpönt zu fasten. Es gibt zudem Tage, an denen es erwünscht ist zu fasten wie die hellen Nächte (13., 14. und 15.) in jedem Mondmonat und jeden Montag und Donnerstag, Ghadirfest usw.

 

 

Was für Regeln sind hier gemeint?

 

Wassalam

 

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Erstmal, vielen Dank für deine Antwort Bruder. Möge Allah dich dafür reichlich belohnen.

 

Könntest du vielleicht genauer auf die Tage eingehen in denen man fasten kann? oder kann man dies an jedem Tag der Woche machen?

Und für welche Sünden ist dies verpflichtend?

 

Mit den Regeln meine ich ob das fasten genau wie im Monat Ramadan verläuft, oder ob es irgendwelche Unterschiede beim freiwilligen fasten gibt.

 

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Bismillah

Assalamu Alaikum,

 

Allah belohne auch dich für das Streben nach Wissen.

 

Es ist erwünscht:

drei Tage in jedem Monat zu fasten. Die beste Konstellation ist hierbei der erste und letzte Donnerstag und der erste Mittwoch im zweiten Drittel des Monats.

Die hellen Nächte, d.h. die Nächte des 13., 14. und 15.

Tag des Ghadirs (18. Dhul Hijja)

Geburtstag des Propheten (s.a.a.s) 17. Rabi Al-Awwal

Tag der Berufung des Propheten (s.a.a.s) 27. Rajab

Tag der Ebnung der Erde 25 Dhul Qi'da

Tag von Arafa, wenn man hierdurch bei Dua nicht geschwächt wird und wenn es nicht möglich ist, dass der Mond so groß geworden ist, das es möglicherweise der Eid-Tag ist.

Tag der Mubahala 24 Dhul Hijja, dieser Tag soll mit der Hoffnung gefastet werden, dass man den Lohn für diesen speziellen Anlass erhält als Dankbarkeit dafür dass der Prophet (s.a.a.s) an diesem Tag eine große Vorzüglichkeit des Fürsten der Gläubigen (a.s) offengelegt hat.

Jeden Donenrstag und Freitag

Die ersten Neun Tage von Dhul Hijja

Der ganze Monat Ramadan und Schaaban

Der erste und dritte Tage von Muharram

 

Es ist verboten:

An den beiden Festtagen zu fasten.

Den 30.ten Shaaban mit der Absicht, dass es zu Ramadan gehört.

Zwei Tage hintereinander ohne Fastenbrechen dazwischen.

das Fasten des Schweigens zu verrichten.

Dass die Frau ein erwünschtes Fasten ohne die Erlaubnis ihres Mannes verrichtet.

...

 

Es ist verpönt:

Als Gast beim Gastgeber zu fasten, ohne seine Erlaubnis einzuholen, geschweige denn wenn er damit nicht zufrieden ist.

Dass das kleine Kind fastet, ohne die Erlaubnis des Vaters einzuholen, falls man denkt, dass er es eventuell nicht erlauben würde

Und wenn er es explizit nicht erlaubt, dann sollte man es als verpflichtende Vorsichtsmaßnahme unterlassen. Ähnlich verhält es sich mit der Mutter und so auch mit den sonstigen Vorfahren.

 

Ansonsten ist erlaubt an sich jedem Tag zu fasten. Wenn es aber nicht explizit als erwünscht gekennzeichnet wurde, dann muss man es mit der Hoffnung machen, dass Allah es annimmt.

 

Und für welche Sünden ist dies verpflichtend?

Es gibt mehrere Fälle in denen das Fasten als Sühne und Alternativpflicht fungiert. Z.B. wenn man im Monat Ramadan absichtlich das Fasten bricht.

 

Mit den Regeln meine ich ob das fasten genau wie im Monat Ramadan verläuft, oder ob es irgendwelche Unterschiede beim freiwilligen fasten gibt.

Von der Absicht her, beabsichtigt man durch das Fasten die Nähe Allahs zu erlangen. Wenn der Tag nicht zu den erwünschten Tagen gehört, dann darf man nicht beabsichtigen, dass es von Allah gewollt ist, dass man an dem Tag fastet, sondern nur, dass man hierdurch hofft, Allah näher zu kommen. Ist es jedoch erwünscht an dem Tag zu fasten, dann beabsichtigt man wegen dieser speziellen Erwünschtheit zu fasten. Ansonsten gibt es vom Ablauf her keinen Unterschied. Der einzige Unterschied ist, dass man beim erwünschten Fasten sein Fasten brechen darf. Jedoch muss man auch wissen, dass man kein erwünschtes Fasten verrichten darf, wenn man verpflichtendes Fasten noch auf dem Gewissen hat. Ansonsten wenn du konkrete Fragen hast, kannst du sie stellen.

 

Wassalam

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