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Nikah ohne Vormund möglich?


Gast loola

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Salamu alaykum liebe Geschwister

 

ich kenne eine Schwester, die seit 25 Jahren "verheiratet" ist, jedoch frage ich mich nun, ob es gültig ist?

 

Sie selbst ist Sunnitin, ihr Ehemann ist ein Alevite (jedoch eigentlich kein Muslim). Ihr Vater war damals von Anfang an gegen diese Hochzeit, sodass die beiden durchgebrann sind und in derselben Nacht Nikah gemacht haben. Das heißt, ihr Vormund war dagegen. Sie hat danach auch 10 Jahre keinen Kontakt mehr zu ihrem Vater gehabt - leider.

Für die Nikah hatte sie jedoch die Zustimmung ihres Bruders.

 

 

Ist die Ehe vor den Augen Allahs (subhanahu wa ta-ala) gültig?

 

 

und meine zweite Frage ist: Darf eine muslimische Frau einen Nicht-Muslim heiraten- bzw. ist diese Ehe nach islamischem Recht gültig?

 

 

 

wa salam und vielen Dank =)

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Khademet Zainab

Salam

 

Die Ehe ist nicht gültig. Der Vater muss zustimmen, nicht der Bruder. Der hat gar keine Entscheidungsmacht.

Nein man darf keinen Nicht-Muslim für Nikah heiraten. Es muss ein Muslim sein.

 

Salam

 

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Khademet Zainab

Salam nochmal

 

Ich frage mich gerade was das für ein Sheikh ist, der 2 Menschen ohne das Einverständnis des Vater "verheiratet" und den Bruder als "was auch immer" akzeptiert. Selbst wenn der Vater verstorben wäre, dann bräuchte das Mädchen das Einverständnis des Großvaters (wenn ich mich recht erinnere). Der Bruder und auch die Mutter haben zu keinem Zeitpunkt irgendwelche "Mächte" was das angeht.

 

Salam

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Salam nochmal

 

Ich frage mich gerade was das für ein Sheikh ist, der 2 Menschen ohne das Einverständnis des Vater "verheiratet" und den Bruder als "was auch immer" akzeptiert.

 

Salam,

wahrscheinlich war bei der Hochzeit kein Sheych dabei.

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Khademet Zainab

Salam

 

Das tut mir leid Schwester. Aber wenn man schon den Schritt macht zu heiraten und den Vater den Rücken kehrt, dann sollte man sich wenigstens informiert haben, ob eine Ehe überhaupt gültig wäre ohne das "ja" des Vaters. Die Beziehung mit dem Vater abzubrechen ist auch nicht islamisch!

 

@sharh

Wenn das so wäre, dann ist die Frage ob es islamisch korrekt sei total sinnlos - leider.

 

Salam

 

 

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Assalamu alaykum

 

Also ein nicht-Muslim kann ja (so viel ich weiß) nicht der Vormund einer muslima sein. Das heißt, wenn de Tochter heiraten möchte (nehmen wir einen Gläubigen Muslimen) dann fällt die Vormundschaft auf wen? Auf den Großvater ?

 

Und falls eine Mutter dagegen ist, hätte die Ehe dann trotzdem eine Gültigkeit (mit einem Muslim) ? Ich habe zum Thema Wali, immer nur von Vater / Großvater gelesen, nie jedoch von einer Mutter.

 

 

Danke im voraus :)

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Khademet Zainab

Salam

 

Ich verstehe deine Frage leider nicht so ganz..

 

Ein Muslim/Muslima darf keinen Nicht-Muslim/a heiraten (egal wie, ob der Vater einverstanden ist oder nicht. Dies ändert nichts).

Und der Vater der Braut ist (wenn eine Muslima einen Muslim heiraten will) der Verantwortliche, dessen Erlaubnis man braucht. Wenn dieser verstorben ist, springt soweit ich weiß der Großvater ein. Die Mutter hat zu KEINEM Zeitpunkt irgendeine Entscheidungsgewalt bzgl der Eheschließung!!

 

Salam

 

 

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Salaam alaykum,

 

ich bitte dich nicht so vorurteilige schlüsse zu ziehen. es gibt einige details nicht nicht besprochen wurden, bevor du so ein hukm gibst.

 

nach vielen maraja braucht die frau kein einverständnis vom vater, wenn der mann aufgrund nicht religiöse gründe abgelehnt wird. nach anderen marja wie zb ibrahim jannaati, braucht die frau die reif ist und zwischen gut und böse selbst unterscheiden kann, anfang an nicht den vater zu rfagen.

 

und ein MUSLIM darf eine nichtMuslima heiraten. vorausgesetzt die frau gehört zu einer der buchreligionen. Das steht im Quran, mach aus etwas halal nicht haram!

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Es gibt Schiiten, die daran glauben, dass der Vers im Heiligen Qur'an, der die Ehe vom muslimischen Mann mit den Frauen der Ahl-ul-Kitab erlaubt, aufgehoben ist und es Haram ist, was Halal im Qur'an steht.

 

Wenn der Mann sowieso kein Muslim war, dann wundert es mich nicht, wenn der Vater nicht zugestimmt hat. Er hätte somit einen religiösen Grund vorweisen können und dafür gibts keine Ausrede.

 

Da sie Sunnitin ist, wird sie sich wohl eher auch auf sunnitische Rechtsurteile stützen und die erlauben die Ehe mit einem Nicht-Muslim sowieso nicht und schon garnicht, wenn der Vater dagegen ist, selbst wenn er dafür wäre, ist es nicht erlaubt.

 

wasalam.gif

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Sie kann sich ja mal mehr mit dem Schiitentum beschäftigen, sich überzeugen lassen und übertreten. Dann die Ehe mit ihrem Mann, der hoffentlich ebenso zum Islam kommt, erneuern und Allah um Vergebung bitten.

 

Die Wilayah anzunehmen ist ein großer Schatz und wird so Gott will die Sünden löschen.

 

wasalam.gif

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Salam

 

Ich danke dir für deine Kritik Schwester. Ich habe aufgrund dessen noch einmal recherchiert, um nichts falsches zu verbreiten.

 

Gestoßen bin ich auf diese Fatwa von Said Sistani:

 

Q: Are the Christian and Jews that are present today considered People of the Book? And are all Christians, or those who associate themselves with the Christian faith, People of the Book? Is it permissible to eat their food and marry of them permanently and temporarily?

 

A: Yes they are People of the Book and their food other than their meat is permissible (halal) and it is permissible to marry temporarily their women, with its conditions, but as an obligatory precaution it is not allowed to enter into permanent marriage with them.

 

Ich weiß nicht auf welche Sure im Koran du deine Aussage stützt.

Zum Punkt mit der Ausnahme mit den nicht-religiösen Gründen muss ich dir recht geben. Aber ich habe dies nie bestritten. Ich habe nur die allgemeine Pflicht dargestellt. Wie die exakte Sitution in diesem Fall war, weiß ich natürlich nicht. Um individuell antworten zu könnten, müsste die Situation exakt dargestellt werden.

 

Wenn ich dennoch etwas falsches gesagt haben könnte, bitte ich um Verzeihung. Vorurteile hatte ich allerdings zu keinem Zeitpunkt.

 

Salam

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@alja3fariyy

 

das stimmt nicht, ich kenne keinen gelehrten der das sagt.

hingegen achtet mal bitte drauf was die gelehrten sagen, sie sagen la yajuz sie sagen nicht haram. das ist ein großer unterschied.

 

la yajuz kann aus einem bestimmten grund/situatoin gesagt worden sein. es ist nicht gleichzusetzen mit "haram"

 

lasst mich das euch erklären

 

es gibt verschiedene arten

einmal haram

einmal la yajuz

einmal la yajuz ala alahwat

einmal makruh

 

in anderen worten

einmal verboten

einmal "nicht erlaubt"

einmal besser dass es nicht erlaubt wird

einmal erlaubt jedoch besser es nicht zu tun.

 

mir ist kein gelehrter bekannt der das als haram einstuft, vielmehr sagen sie la yajuz ala al ahwat /la yajuz

 

wie zb sistani wie du sagtest

السؤال : هل الزواج الدائم من المسيحية حلال أم حرام؟

الجواب : لا يجوز على الاحوط

 

das ist eine vorsichtsmaßnahme, sodass sistani es nciht erlaubt. gründe können verschieden sein. manche dinge werden in der fiqh zur gegebenen zeit und umständen nicht erlaubt. und wenn die bedingungen wieder normal sind, werden sie wieder erlaubt.

 

der quran vers: sure 5 vers 5

"Heute sind euch alle guten Dinge erlaubt.....Und keusche Frauen der Gläubigen und keusche Frauen derer, denen vor euch die Schrift gegeben wurde..."

 

 

 

sheikh fadlallah, jannaati, rohani und und und.. sie erlauben alle es..

zb rohani:

السلام عليكم و رحمة الله و بركاته

لدي ما يلي من الأسئلة:

1. هل الزواج الدائم من المسيحية حلال أم حرام؟

_________

الجواب: جائز وحلال.

 

 

 

fadlallah:

س: هل يجوز الزواج من المسيحية او اليهودية ؟

 

ج: يجوز ذلك.

 

تاريخ النشر: 12/15/2004 12:00:00 AM

 

__

 

 

genau weil man die details nicht kennt, sollte man nachfragen. wenn nicht, dann lieber nichts dazu sagen. eine familie könnte dadurch kaputt gehen.

 

__

 

zunächst müssen wir auch feststellen warum dieser kein muslim ist, wenn er alevite ist. man kann das nicht pauschalisieren vorallen nicht bei aleviten. wessen kommentar ist das auch in den klammern? ist das die aussage des aleviten selbst? oder die der person die die frage hier gestellt hat?

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salam,

 

dann sollten sie nicht uns fragen. abgesehen meinst du die ahlulbayt würde einem sunni seine rechtssprechung für ihn sprechen? oder die des haq.

wenn ein sunnite kommt und nach einer fatwa fragt bzw ein problem gelöst haben will. und nicht ausdrücklich erwähnt wie es bei den sunniten ist. dann erklär ich der person die fatwa nach der ahlalbayt, und nicht nach den sunniten.

 

nach der hanefitischen gruppe ist es dasselbe.. wenn die frau reif ist auf sich selbst aufpassenkann braucht sie keine einverständnis vom vater.

 

siehe hier

 

"According to the sect Hanefi, the girls who didn’t reach adolescence, who are very immature that they can’t live on their own and those who are senile can’t marry without permission. People apart from those can marry without permissions of their parents, because, the word of the woman is binding in the marriage."

http://www.questionsonislam.com/question/nikah-2

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Es gibt Schiiten, die daran glauben, dass der Vers im Heiligen Qur'an, der die Ehe vom muslimischen Mann mit den Frauen der Ahl-ul-Kitab erlaubt, aufgehoben ist und es Haram ist, was Halal im Qur'an steht.

wasalam.gif

 

Ja ja jetzt werden sogar Texte vom Qoran aufgehoben haha was macht dann jene soviel anders las zb die Christen wo es in der Bibel steht Schwein ist Unrein sie es aber auf das Alte Testament schieben und nicht aufs neue .... mal wieder kann man gut erkennen das die Religion nur als Werkzeug verwendet wird, wird solange verwendet bis es nützlich ist und sobals es keinen nutzen hat, wird es plötzlich anders gedeutet rofl.gif meine Frau hat ein anderen Glauben gehabt und ist zum Islam konfertiert worden obwohl ich strikt dagegen war und habe meinem Vater aus Respekt dann machen lassen .... ihr passt es weil wie sie sagt:Schatz ich lebe doch jetzt schon wie du und dein e Schwester.(Das gleiche gilt auch für meine Azubiene die wegen ihren marrokanischen Freund nun Muslimisch ist aber wissen über den Islam no.gif ) Aber ist das ein Grund zum Islam zu kommen (nicht zuglauben) ich finde nicht! Es muss eine Herzens Angelegenheit sein und nicht ein Mittel zum Zweck.

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  • 1 Monat später...

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