Haura Geschrieben 15. April 2013 Melden Teilen Geschrieben 15. April 2013 Salamaleikom liebe Geschwister ♡ Wenn zwei Eheleute nicht mehr miteinander leben können und sich für die Scheidung entschieden haben. Wann tritt die Scheidung ein? Reicht es, wenn der Mann sagt: "So wie ich dich vor Sllah swt geheiratet habe, scheide ich mich vor Ihm von dir."? Was ist zu beachten? Muss die Frau das KT vor ihm tragen, wenn sie beide noch in der gleichen Wohnung leben? Wie ist es mit dem Finanziellem? Vielen Dank und Allahs Lohn inshallah. Wasalam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Haura Geschrieben 18. April 2013 Autor Melden Teilen Geschrieben 18. April 2013 Weiß niemand eine Antwort? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Jasmina Geschrieben 18. April 2013 Melden Teilen Geschrieben 18. April 2013 As Salamu aleikum, wenn der Mann sich scheidet, ist die Scheidung erst nach 3 Monaten Schutzzeit endlich vollzogen. Diese Wartezeit hat damit zu tun, um eine Schwangerschaft auszuschließen, die wenn sie bestehen würde, die Scheidung erst zur Geburt des Kindes eintritt. In dieser Zeit kann der Mann die Scheidung widerrufen. Es gibt aber auch eine unwiderrufbare Scheidung, die sofort eintritt, wenn bspw. kein GV stattgefunden hat oder die Frau in den Wechseljahren ist. Während der Scheidung darf die Frau keine Menstruation haben und auch müssen zwei Zeugen anwesend sein. Inshaallah kheir... wassalam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Katharina Geschrieben 18. April 2013 Melden Teilen Geschrieben 18. April 2013 Salamu alaikum, die Scheidungsart richtet sich so weit ich weiß nach der Rechtsschule des Mannes. In der schiit. RS müssen zwei männliche, rechtschaffene Zeugen anwesend sein. Da heißt, wenn Dein Mann Schiite ist, muss er die Scheidung vor zwei männlichen Zeugen vollziehen. Ist er Sunnite, handelt er nach seiner RS. Innerhalb der drei Monate kann er dich zurücknehmen, außer wenn es eine unwiderrufliche Scheidung ist. Am besten ist, du kontaktierst einen Gelehrten, auch unter Hinzunahme des Mannes. Es ist eine große Frage mit großer Verantwortung. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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