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Fasten und Beten am vorrübergehenden Wohnsitz


Amir Abbas

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Salam alaikum.

 

Ich habe eine schnelle Frage:

 

Ich arbeite ca 65 km von meinem Wohnort enfernt. Nun ist meine Arbeitsstelle ja wie meine Heimat und ich muss hier fasten und völlständig beten (alhamdulillah).

Nur fahre ich nicht jeden Tag nach Hause, sondern bleibe 3,4 Tage die Woche in einer Wohnung meiner Eltern, die ca 18 km von meiner Arbeitsstelle entfernt liegt.

So wie ich verstanden habe, muss ich auch fasten wenn ich von diesem Zweitwohnsitz morgens zur Arbeit fahre, da ich ja vor dem Mittagsgebet dort eintreffe.

Also ist Fasten auch kein Problem wenn ich von dort aus zur Arbeit fahre.

 

Was ist aber mit den Gebeten die ich in meinem Zweitwohnsitz verrichte, bzw das Ishaa-Gebet?

Ist das vollständig, oder gelte ich dort als ein Reisender, da es nicht mein Hauptwohnsitz ist, bzw ich es nur als Schlafmöglichket wegen der Arbeit betrachte?

 

Ich habe bis jetzt dort vollständig gebetet und befürchte dass es nicht korrekt war.

 

Mein Marja ist Sayid Ali Khamenei.

 

Danke für eure Antworten und Möge Allah swt euer Fasten und Gebete annehmen inshallah.

 

Wasalamu Alaikum

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Hallo!

 

Bei mir ist es ähnlich, aber ich habe es anders verstanden, du darfst erst nach dem Mittagsgebet losfahren! nicht davor morgens.

 

edit: doch ich glaub es passt doch, weil du liegst ja mit der Entfernung vom Zweitwohnsitz zur Arbeitsstelle noch unter 22km.

 

Was das beten betrifft, das sollte gültig sein. Ich habe zwei vollständig eingerichtete Wohnsitze (200km dazwischen) und ich faste sowohl dort als auch hier. Aber ich fahre eben erst nach dem Mittagsgebet los.

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Salam,

 

Ihr beide verwechselt eine Kleinigkeit und beiude habt ihr in einem Punkt recht!

 

Wenn man VOR dem Mittagsgebet (Azan) auf Reise ght und vor dem Mittagsgeben ankommt (ebenfalls Mazan) und der Ort den Status "Heimat" besitzt, dann kann man fasten, wenn der Ort 42km entfernt ist!

Analog gilt, wenn man nach dem Azan des Mittagsgebet losfährt.

 

Aber bei Amir Abbas liegt die Sache etwas anders. Die Entfernung zur Arbeitsstelle, die ja den Staus "Heimat" trägt, ist nicht weit genug von der Wohnung der Eltern entfernt!

Das bedeutet, islamisch-rechtlich gesehen werfüllt es nicht die Bedingung der Entfernung für eine Reise.

 

Es gibt Konfigurationen, bei denen man u.U. 1000 km reist und man erreicht diese Bedingung nicht, weil man an jedem Ort, in dem man Pause einlegt 10 Tage verweilt (d.h. 10-Tage-Verweilabsicht macht)

Wenn man dann in ganzem Stück zurückfährt, dann bricht man das Fasten.

 

Was die Gebete angehen ist die Regel; "Wenn man das Fasten bricht, dann sind die Gebete verkürzt, weil auf Reise. Wenn man Fasten nicht bricht, weil z.B. Entfernungs-Bedingung für die Reise nicht gegeben ist, dann betet man vollständig."

 

In deinem Fall heisst dies für dich, Amir, dass du sowohl fastetst, als auch vollständig betest in der Wohnung deiner Mutter!

 

Wa aleikum salam

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Salam

 

Wenn du, wie in einem anderen Threat ebenfalls beantwortet, vor dem Mittagsgebet-Rufes fährst und wieder zurückehrst oder nach dem Mittags-Gebetsruf fährst ist es die erlaubt zu fasten.

Aber wenn du vormittag fährst und erst nach dem Mittagsgebet heimkehrst musst du das Fasten brechen.

 

Da deine Reise die Bedingungen erfüllt, darfst du auch das Fasten brechen und wenn du, wie im obigen Absatz eine der beiden Bedingungen nicht erfüllst, musst du sogar das Fasten brechen.

 

Wa aleikum salam

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salam alaikum

 

danke für die Antworten.

bezüglich des gebetes habe ich gestern mit dem islamisch alsn zentrum Hamburg gesprochen.

laut Aussage von Ayatullah Ramazani muss ich an diesem “Zweitwohnsitz“ vollständig beten, jedoch als Vorsichtsmaßnahme ebenfalls verkürzt beten bis man Gewissheit hat, wie der Stellenwert dieser Wohnung ist.

fasten ist selbstverständlich kein Problem an meiner Arbeitsstelle, es sei den ich bin privat in der Gegend.

 

khair inshallah

wasalam

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