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Geschrieben

Kommentar der Moderation:

Dieser Thread ist für Kommentare zum Thread "Religionsrechtliche Tipps und Ratschläge zum Fasten im Monat Ramadhan"

http://www.shia-forum.de/index.php?/topic/63878-religionsrechtliche-tipps-und-ratschlaege-vor-dem-fasten-fluchten-geht-das/

 

 

Salam lieber Bruder 3aliy,

ich hätte eine Frage zu deinem lezten Beitrag. http://www.shia-forum.de/index.php?/topic/63878-religionsrechtliche-tipps-und-ratschlaege-vor-dem-fasten-fluchten-geht-das/?p=507930

Du stellst zwei Vergleiche auf.

 

1.

Das man das Fasten missbrauche kann, wenn man mehr als 22,5 km reißt.

 

 

2.

 

Wenn wir uns bspw. die Gesetze der Ehe im Islam anschauen, dann merken wir, dass diese immer missbraucht werden können, ohne dass der Mensch direkt dafür belangt werden kann.

 

 

 

 

Ich dachte solche Vergleiche sind bei uns nicht erlaubt oder irre ich mich?

Geschrieben

4. Tipp (Reise mit unbekannter Aufenthaltsdauer):

 

Ich habe von einem Bruder eine Frage bezüglich dem Urteil eines Reisenden mit unbekannter Aufenthaltsdauer erhalten. Er fuhr in eine andere Stadt, wo er von seiner Heimat mehr als 45 Km (Hin und zurück) entfernt ist. Er wusste nicht, wie lange er bleibt, daher hat er verkürtzt gebetet. Nach 10 Tagen hat er angefangen vollständig zu beten, da er nun bereits 10 Tage dort ist, meinte er. Hätte seine Reise im Monat Ramadhan stattgefunden, hätte er auch gefastet. Das ist aber falsch.

 

Im Falle wo man auf Reise ist und die Aufenthaltsdauer nicht kennt, muss man 30 Tage lang verkürzt beten und man darf nicht fasten. Erst nach dieser Zeit muss man wieder vollständig beten und eventuell fasten.

 

 

Salam,

was ist wenn man seine Aufenthalsdauer kennt aber irgendwas dazwischen kommt und man doch länger bleiben muss?

Geschrieben

Bismillah

Assalamu Alaikum,

 

es ist nicht erlaubt Analogieschlüsse durchzuführen. Mit einem Analogieschluss ein religionsrechtliches Urteil zu fällen, ist untersagt. Aber mit Analogien etwas zu erläutern oder Tatsachen zu beschreiben oder Erscheinungen in der Scharia zu studieren, ist erlaubt und gang und gäbe. Und damit kann man unter Umständen zur Gewissheit über bestimmte Eigenschaften der Scharia gelangen.

 

Wassalam

  • Like 1
Geschrieben

Bismillah

 

Salam,

was ist wenn man seine Aufenthalsdauer kennt aber irgendwas dazwischen kommt und man doch länger bleiben muss?

Ab dem Tag wo man weiss, dass man noch 10 Tage bleiben wird, betet man vollständig und fastet man. Sollte irgendwas dazwischen kommen, so dass man vor ablauf der 10 Tage abreisen will, dann betet man weiterhin vollständig, solange man ein einziges Vierer Gebet verrichtet hatte.

  • 1 Jahr später...
Geschrieben

Salamun Alaykum Br. 3aliy,

 

eine Frage:

 

Gibt es irgendeine Aussage von Sayyid Ali al-Sistani dass wir nicht verpflichtet sind schon ab der Imsak Zeit mit dem Fasten zu beginnen und das somit die Fajr Zeit maßgeblich für den Beginn des jeweils neuen Fastentages steht?

Oder ist das was du geschrieben hast eine allgemeingültige Meinung unter Gelehrten (also dass ab Fajr gefastet werden muss und die Imsak-Zeit nur eine Art Hilfe ist, dass man ab der Zeit aufpassen muss dass man die Fajr-Zeit nicht überschreitet)?

 

Mich interessiert gerade wie wichtig und wie ernst die Imsak-Zeit ist und gab es diese Zeit schon zu Zeiten des Propheten s.a.w.s. oder der Ahl ul Bayt a.s. .

 

Vielen Dank für deine Bemühungen im voraus.

 

Wasalam

Geschrieben

Bismillah

Assalamu Alaikum,

 

das gilt nach allen Gelehrten.

 

Natürlich muss man in diesen hellen Nächten jedoch erfahren, was die Meinung seines Marjas bzgl. des Eintreten des Fajrs ist. Man kann also nicht jeden beliebigen Gebetskalender nehmen und sich danach richten.

 

Wassalam

  • Like 2

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