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Beten in der Umkleidekabine?!


Sheyda

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Asalamun Alaykum,

 

meine Freudin ist sehr oft unterwegs und versucht deshalb auch außerhalb der Wohnung zu beten.

Bevor sie aus dem Haus geht nimmt sie wudhu.

Doch was ich nicht verstehen kann und wobei ich mir sehr unsicher bin ist folgendes:

 

1.Sie hat keinen Hijab und zieht sich westlich(eng, aufgestylt) an.

Wird ihr wudhu dadurch nichtig?

 

2.Sie betet manchmal, wenn sie in der Stadt ist in der Umkleidekabine(Boutiqes o. Kaufhäuser).

 

Ich bin der Ansicht, dass das nicht richtig sein kann.

Wie wir wissen muss der GEbetsort rein sein.

In Boutiqes läuft immer laute und westliche Musik, was den Betenden stark aus der Konzentration bringen kann.

Viele Ungläubige ziehen sich dort um.Das ist doch unrein.

Ich denke es ist besser das Gebet nachzuholen als so zu beten.

 

 

Ich brauche unbedingt euren Rat.

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#dh#

 

 

1

.Sie hat keinen Hijab und zieht sich westlich(eng, aufgestylt) an.

Wird ihr wudhu dadurch nichtig?

 

Nein. Wudhu ist eine Sache, Hijab eine andere.

 

 

Ich bin der Ansicht, dass das nicht richtig sein kann.

Wie wir wissen muss der GEbetsort rein sein.

In Boutiqes läuft immer laute und westliche Musik, was den Betenden stark aus der Konzentration bringen kann.

Viele Ungläubige ziehen sich dort um.Das ist doch unrein.

 

Unrein ist etwas nur dann, wenn man feste Gewissheit darüber hat. Außerdem reicht es - theoretisch - wenn die Stelle rein ist, auf die wir Sajda machen.

Trotzdem halte ich den Ort nicht für geeignet, allein schon wegen der Musik. Sie kann doch einen anderen Ort zum Beten finden.

 

#uebel#

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#dh#

 

Ich kann nicht verstehen wie deine Freundin, die ja keinen Hijab trägt wie du erwähnt hast, ihr Gebet korrekt vollzieht? Abgesehen davon, dass die Musik etc mich extrem stören würde, so benötigt sie Hijab zum Beten. Oder nimmt sie da immer extra Gebetskleidung mit?

 

LG

 

#uebel#

 

Batul

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Salam

 

Es ist stark anzuzweifeln ob sie überhaupt ohne die Erlaubniss dort Beten darf. Eine Fatwa des geehrten Imam Khamenai sagt z.B.

 

F. 394: An den öffentlichen Straßen gibt es Raststätten und daneben Plätze zur Gebetsverrichtung. Ist es für jemandem, der nicht in dieser Raststätte gegessen hat, erlaubt, in diesem Platz zu beten, oder muß er erst um Erlaubnis fragen?

 

A: Wenn man es für wahrscheinlich hält, daß der Gebetsplatz Eigentum des Raststätteneigentümers ist, oder daß die Nutzung davon (ausschließlich) für diejenigen vorgesehen ist, die ein Essen in dieser Raststätte zu sich nehmen, dann muß man um Erlaubnis fragen.

 

Deine Freundin fragt ja nichtmal, ob sie in einem nicht dafür errichteten Gebiet beten kann.

 

Salam

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liebe schwester,

 

durch das gebet wirft man sich gott nieder und macht man damit deutlich, dass man an ihm glaubt usw.

 

unteranderem hat beten sehr viele vorteile für die psyche und hat heilende wirkung.

 

nun meine ich, wenn die gefahr besteht, dass durch ihre anmerkung ihre freundin ganz auf hört zu beten, ist es besser nichts dazu sagen.

 

ws

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