Yusuf Islam Geschrieben 16. Juni 2007 Melden Teilen Geschrieben 16. Juni 2007 Salam Brüder und Schwester, Ich hätte da mal eine ganz dumme frage ^^ Ich mache jetzt demnächst ein ferienjob und ich soll eine Arbeitserlaubnis mitbringen. Benötige ich eine Arbeitserlaubnis wenn mein pass unbefristet ist ? Danke für eure Antworten. + Salam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast Cara Geschrieben 16. Juni 2007 Melden Teilen Geschrieben 16. Juni 2007 Salam Bruder normalerweise beinhaltet eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis auch eine unbefristete Arbeitserlaubnis, da es seit einiger Zeit nur noch vom Ausländeramt bearbeitet wird, die dann mit dem Arbeitsamt zusammenarbeiten. Wann hast du sie denn bekommen? Es muss ein extra Absatz in deiner Aufenthaltserlaubnis stehen, der dir ausdrücklich das Aufnehmen einer Arbeit erlaubt. Was ändert sich im Bereich der Arbeitserlaubnis? Das doppelte Genehmigungsverfahren (Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung) entfällt, Sie müssen nicht mehr zur Ausländerbehörde und zur Arbeitsverwaltung. Stattdessen wird Ihnen die Ausländerbehörde die Arbeitsgenehmigung zusammen mit der Aufenthaltserlaubnis erteilen, sofern die Arbeitsverwaltung zugestimmt hat. Die Zustimmung erfolgt in einem internen Verfahren. Dieses vereinfachte neue Verfahren wird häufig mit dem Stichwort „one stop government“ bezeichnet. Hier mal nachlesen Wasalam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Yusuf Islam Geschrieben 16. Juni 2007 Autor Melden Teilen Geschrieben 16. Juni 2007 Die unbefristete habe ich schon mehrere Jahre. Muss ich das wirklich noch bei der Ausländerbehärde eintragen lassen ? Mist ich muss es beim der Arbeitsstelle schon montag vorlegen verdammt Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast Cara Geschrieben 16. Juni 2007 Melden Teilen Geschrieben 16. Juni 2007 Lies doch mal ganz genau den Text in deiner Aufenthaltserlaubnis durch, sogar bei der befristeten stand früher, das eine nicht-selbständige Arbeit erlaubt sei. Dann müsste das doch bei der Unbefristeten auch stehen. Wenn es nicht dort steht, du zum Amt rennst und stundenlang wartest, versuch es mal mit anrufen. Vielleicht bekommst du so schon die richtige Auskunft. Denn ich bin mir ziemlich sicher, dass das Eine das Andere beinhaltet. 2002 war es definitiv so, und der Vorgang ist seit 2005 noch vereinfacht worden. Wasalam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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