Keks02 Geschrieben 13. Januar 2023 Melden Teilen Geschrieben 13. Januar 2023 Salam Aleykum 4:24 Und (verboten sind euch) von den Frauen die verheirateten, außer denjenigen, die eure rechte Hand besitzt. (Dies gilt) als Allahs Vorschrift für euch. Erlaubt ist euch, was darüber hinausgeht, (nämlich) daß ihr mit eurem Besitz (Frauen) begehrt zur Ehe und nicht zur Hurerei (Frauen). Welche von ihnen ihr dann genossen habt, denen gebt ihren Lohn als Pflichtteil. Es liegt aber keine Sünde für euch darin, daß ihr, nachdem der Pflichtteil (festgelegt) ist, (darüberhinausgehend) euch miteinander einigt. Gewiß, Allah ist Allwissend und Allweise. darf man Sklaveninnen die verheiratet sind heiraten ? und eine Frage von einem Nichtmuslim, ist die prostitution dann erlaubt ? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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