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Geschrieben

Salam w Aleykum

Es heißt ja dass wenn man Khamr trinkt das Gebet für 40 Tage nicht angenommen wird, gilt das gleiche auch fürs Kiffen dazu muss man auch ergänzen dass das kiffen dich nicht zu Sachen leitet wie Alkohol oder sonstige Drogen und man in einem klaren Zustand ist.

wa salam 

Geschrieben

Salam alaikum,

das gilt immer, wenn man Berauschendes konsumiert, was haram ist. Das Gebet wird 40 Tage lang nicht angenommen, beten muss man aber trotzdem.

Wassalam 

  • 1 Monat später...
Geschrieben

Das stimmt nicht. THC wirkt berauschend also psychoaktiv. Versuche keine Sucht mit Ausreden zu rechtfertigen. Man ist nicht bei klarem Verstand, allein deshalb nicht, da man "lachflashs" oder "fressflashs" bekommt. Am Ende des Tages ist es eine Droge.

  • 1 Jahr später...
Geschrieben
Am 1.2.2024 um 17:50 schrieb dadoo313:

Salam w Aleykum

Es heißt ja dass wenn man Khamr trinkt das Gebet für 40 Tage nicht angenommen wird, gilt das gleiche auch fürs Kiffen dazu muss man auch ergänzen dass das kiffen dich nicht zu Sachen leitet wie Alkohol oder sonstige Drogen und man in einem klaren Zustand ist.

wa salam 

Alaykum salaam.

Bitte recherchiere im Internet nach Definitionen von Imam Jafar al Sadiq a.s., was Berauschendes, khamr und alles was eine gewisse Vergiftung hervorruft und die Auslöschung des Verstandes temporär veranlasst. Wichtig hierbei wäre zu erwähnen, dass wenn der Intellekt ausgeschalten wird, nicht nur ausgeschalten sondern schon verändert und verklärt wird durch Verwirrung und die Unfähigkeit, dem Aql, dem Verstand entsprechend richtige Entscheidungen treffen zu können. Ich würde zusätzlich auch bewerten, wie man normalerweise denkt, wenn man nüchtern ist und wie sich das denken verändert, nach einem Joint z.B..

So würde ich an die Sache rangehen.

Cannabis ist leider, wenn nicht von einem muslimischen Arzt verschrieben zum Freizeitgebrauch leider verboten.

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