behruz Geschrieben 28. August 2007 Melden Teilen Geschrieben 28. August 2007 Inshallah geht es euch allen gut. Ich hätte eine wichtige Frage, liebe Geschwister. Ich wüsste gerne, ob man im Monat Ramadan auf Reisen (die weniger als 10 Tage betragen) auf das Fasten verzichten MUSS oder es lediglich kann? Danke im Vorraus. Ich wünsche euch allen einen gesegneten Monat Ramadan, den Segen, die Liebe und den Schutz Allahs. Va Salam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Naynawa Geschrieben 28. August 2007 Melden Teilen Geschrieben 28. August 2007 Du darfst verreisen, und musst nicht darauf verzichten. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Hussein ibn Ali Geschrieben 28. August 2007 Melden Teilen Geschrieben 28. August 2007 Dein Fasten ist ungültig und es zählt letzendlich nicht als Fasten. Du musst dein Fasten nachholen, auch wenn du fastest. Alles Lob gebührt Allah swt, dem Herrn der Welten Bi Amen Allah wassalam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
sobhan Geschrieben 28. August 2007 Melden Teilen Geschrieben 28. August 2007 salam Ich kann die ersten 9 Tage im Ramadan nicht zu Hause sein bzw. bin vom 10 bis 21.09 nicht zu Hause. Darf/Kann ich fasten oder müsste ich dann nachfasten? salam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Hussein ibn Ali Geschrieben 28. August 2007 Melden Teilen Geschrieben 28. August 2007 Sind das nicht 11 Tage? Es gibt keine Ausnahme bei Reisen. Wenn du reist, musst du es nachfasten. Dein Fasten ist ungültig. Du musst 10 Tage an diesem Ort dich befinden. Alles Lob gebührt Allah swt, dem Herrn der Welten Bi Amen Allah wassalam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
3aliy Geschrieben 28. August 2007 Melden Teilen Geschrieben 28. August 2007 Assalam Alaikoum, Ich kenne es wie folgt: Wenn du die Absicht hast dich mehr als 10 Tage an einem einzigen Ort(Stadt, Dorf usw.) aufzuhalten, dann zählst du als Bewohner dieses Ortes und musst demnach: Dein Gebet vollständig beten Fasten, falls der Monat Ramadan eintritt oder falls du aus irgendeinem anderen Grund Fastenpflicht hast. [*]Man gilt als Reisender aber nur, wenn der besuchte Ort mehr als 22.5 Km von deiner Heimatstadt entfernt ist. [*]Man muss dann später nachfasten, falls das gebrochene Fasten Pflicht war. Wassalam! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
sobhan Geschrieben 28. August 2007 Melden Teilen Geschrieben 28. August 2007 salam ich habe mich falsch ausgedrückt. ich bin vorraussichtlich 9 tage des ramadans in einer anderen 180km entfernten stadt, aber 11 ganze tage; d.h. min. 2tage vor dem ramadan. also ist es alles kein problem und ich kann "normal" fasten? salam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
3aliy Geschrieben 28. August 2007 Melden Teilen Geschrieben 28. August 2007 Assalam Alaikoum, Wie gesagt: Bei dir gilt "1." in meiner obigen Vorführung, also musst du Fasten(Falls dies Pflicht ist) und vollständig beten. Wassalam! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Mumtahana Geschrieben 29. August 2007 Melden Teilen Geschrieben 29. August 2007 salam ich habe mich falsch ausgedrückt. ich bin vorraussichtlich 9 tage des ramadans in einer anderen 180km entfernten stadt, aber 11 ganze tage; d.h. min. 2tage vor dem ramadan. also ist es alles kein problem und ich kann "normal" fasten? salam es ist egal, wie viele tage es vom ramadan ist. du bist 11 tage dort und deshalb muss du fasten und ganz beten. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Haura Geschrieben 30. August 2007 Melden Teilen Geschrieben 30. August 2007 Wie ist das, wenn ich in dem Land meines Mannes bin, mehr als 30 Tage (also die 10 überschritten), nicht aber immer an einem Ort bleibe, z.B. am Wochenende im süden, den Rest der Woche in der Haptstadt? Muss dazu sagen, dass der Ort im Süden der Geburtsort meines Mannes ist, seine Familie aber schon jahrelang in der Hauptstadt wohnt. Gilt für mich dort nicht auch die ganz normale Regel des Betens und des Fastens? Und gibt es eine Nijje (Formel) die man sagen muss, wenn man länger als 10 Tage weg ist vom Heimatort? Wenn ja, wie lautet die genau? Vielen Dank! Salamaleikom! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
3aliy Geschrieben 30. August 2007 Melden Teilen Geschrieben 30. August 2007 Wie ist das, wenn ich in dem Land meines Mannes bin, mehr als 30 Tage (also die 10 überschritten), nicht aber immer an einem Ort bleibe, z.B. am Wochenende im süden, den Rest der Woche in der Haptstadt? Muss dazu sagen, dass der Ort im Süden der Geburtsort meines Mannes ist, seine Familie aber schon jahrelang in der Hauptstadt wohnt. Gilt für mich dort nicht auch die ganz normale Regel des Betens und des Fastens? Und gibt es eine Nijje (Formel) die man sagen muss, wenn man länger als 10 Tage weg ist vom Heimatort? Wenn ja, wie lautet die genau? Vielen Dank! Salamaleikom! Assalam Alaikoum, Welchen Marja befolgst du Schwester? Wassalam! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Haura Geschrieben 30. August 2007 Melden Teilen Geschrieben 30. August 2007 Assalam Alaikoum, Welchen Marja befolgst du Schwester? Wassalam! Salam Bruder! Ich folge dem Marja Sayyed Sistani. Salam! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Yusuf Islam Geschrieben 30. August 2007 Melden Teilen Geschrieben 30. August 2007 Salam, was ist eigentlich mit denjenigen unter uns die früher aus unwissenheit nicht gefastet haben. Müssten sie die ganzen Tage aufholen? Meine mutter sagte immer zu mir. wenn man für einen tag sein fasten bricht muss man für diesen einen tag ein monat lang fasten um es wieder gut zu machen..... aber dann müsste ich ja einige jahre durchfasten..... stimmt das wirklich? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Khanoomi Geschrieben 30. August 2007 Melden Teilen Geschrieben 30. August 2007 Meine mutter sagte immer zu mir. wenn man für einen tag sein fasten bricht muss man für diesen einen tag ein monat lang fasten um es wieder gut zu machen.....stimmt das wirklich? Salam Kann mir jemand was genauers dazu sagen? Wassalm Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
3aliy Geschrieben 30. August 2007 Melden Teilen Geschrieben 30. August 2007 Assalam Alaikoum, Wenn man in Ramadan sein Fasten absichtlich ohne einen religiös-relevanten Grund bricht dann muss man den Tag nachfasten und entweder 60 weitere Tage fasten oder 60 arme speisen oder 60 arme 60 Madd(3/4 Kilo Weizen oder Reis oder Erbsen oder Datteln und weitere Sorten) geben(Für jeden ein Madd). Wassalam! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Naynawa Geschrieben 30. August 2007 Melden Teilen Geschrieben 30. August 2007 was ist eigentlich mit denjenigen unter uns die früher aus unwissenheit nicht gefastet haben.Müssten sie die ganzen Tage aufholen? Ja, nachholen ist Pflicht, aber Kaffara nicht, da man aus Unwissenheit nicht gefastet hat. Meine mutter sagte immer zu mir. wenn man für einen tag sein fasten bricht muss man für diesen einen tag ein monat lang fasten um es wieder gut zu machen..... F. 834: Was kann jemand tun, der 120 Tage lang nicht gefastet hat? Fastet er für jeden (versäumten) Tag 60 Tage, und muß er Sühne entrichten? A: Das, was man an Fasten des Monats Ramadan versäumt hat, muß man nachholen. Wenn der Fastenabbruch absichtlich und ohne religionsgesetzlichen Grund erfolgte, dann muß man zusätzlich zum Nachholen (auch) Sühne für jeden Tag entrichten. Diese (Sühne) ist 60 Tage zu Fasten, oder das Speisen von 60 Armen, oder das Geben von 60 Mudd (Speise) für 60 Arme, wobei der Anteil von jedem Armen ein Mudd (750 g) ist. http://www.islam-pure.de/iw/antworten/kapitel_zum_fasten.htm Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Haura Geschrieben 31. August 2007 Melden Teilen Geschrieben 31. August 2007 Leider ist meine Frage noch nicht benatwortet, ob ich in dem Land/Ort meines Mannes normal beten muss...(siehe oben). Aber hier stellt sich gleich noch eine Frage für mich: Wenn man nicht gefastet hat (absichtlich oder unabsichtlich) hat man Kafara zu bezahlen. Wieviel wäre das hier in Deutschland? Weiß das jemand genau? Und gibt es da Unterschiede, wieviel man zahlt bei unabsichtlichen Fastenabbruch bzw. bei absichtlichen Fastenabbruch? Wäre sehr dankbar für schnelle Antworten! Salam! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
3aliy Geschrieben 31. August 2007 Melden Teilen Geschrieben 31. August 2007 Assalam Alaikoum, Ich weiss nicht wie es nach Sayyed Sistatni ist. Aber bei Sayyed Ali Khamenei folgst du deinen Mann nicht außer wenn der Ort deine Heimat ist, dann ja. Oder wenn du die Absicht hast 10 Tage oder mehr da zu wohnen(an einem einzigen Ort). Inschallah werde ich bald eine ausführliche Darstellung der Regeln des Reisenden nach Imam Khamenei posten. Wenn man mit einem religiös relevanten Grund das Fasten bricht, muss man den Tag nur nachholen. Wie gesagt entweder muss man 60 Tage Fasten oder 60 Armen Speisen oder jeden der 60 Arme ein Mudd geben(3/4 Kilo Reis oder Datteln oder Weizen usw.) Bei unabsichtlichen Fastenbruch, im Sinne von Versehen, wird der Fasten nicht gebrochen und man kann weiterfasten.. Wassalam! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Haura Geschrieben 31. August 2007 Melden Teilen Geschrieben 31. August 2007 Assalam Alaikoum, Ich weiss nicht wie es nach Sayyed Sistatni ist. Aber bei Sayyed Ali Khamenei folgst du deinen Mann nicht außer wenn der Ort deine Heimat ist, dann ja. Oder wenn du die Absicht hast 10 Tage oder mehr da zu wohnen(an einem einzigen Ort). Ich werde Inschallah werde ich bald eine ausführliche Darstellung des Reisengebets nach Imam Khamenei posten. Wenn man mit einem religiös relevanten Grund das Fasten bricht, muss man den Tag nur nachholen. Wie gesagt entweder muss man 60 Tage Fasten oder 60 Armen Speisen oder jeden der 60 Arme ein Mudd geben(3/4 Kilo Reis oder Datteln oder Weizen usw.) Bei unabsichtlichen Fastenbruch, im Sinne von Versehen, wird der Fasten nicht gebrochen und man kann weiterfasten.. Wassalam! Vielen Dank, Bruder für Deine Mühe! Aber was sagt man, wenn man z.B. mehr als 10 Tage an einem anderen Ort ist? Also die Nieje? Und das mit dem Speisen von Armen ist ja hier sehr schwer, zumal hier eigentlich niemand "arm" ist. Wieviel muss man dann bezahlen? Den Betrag von einnem 3/4 kg Mehl? Vielen Dank! Wa Salamaleikom! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
3aliy Geschrieben 31. August 2007 Melden Teilen Geschrieben 31. August 2007 Assalam Alaikoum, Man muss eigentlich nichts sagen sondern fest entschlossen sein, am Zielort ein Aufenthalt von 10 Tagen oder mehr zu haben. Arm ist religiös gesehen, soviel ich weiss, einer der seine Versorgung und die Versorgung seiner Familie über das ganze Jahr nicht sichern kann. So gesehen gibt es viele Arme. Aber ob es leicht ist solche zu finden, ist eine andere Frage. Nach Imam Khamenei kann man, falls man glaubt, dass der Arme selbst etwas zu essen mit dem Geld kauft und dass er das Essen als Kaffara ansieht, den Preis eines Mudds an den Armen bezahlen Wassalam! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Haura Geschrieben 31. August 2007 Melden Teilen Geschrieben 31. August 2007 Vielen Dank nochmal, Bruder! Aber was ist "Mudd"? Salam! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
3aliy Geschrieben 31. August 2007 Melden Teilen Geschrieben 31. August 2007 Assalam Alaikoum, Diese 3/4 Kilo Speise. Wassalam! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Haura Geschrieben 31. August 2007 Melden Teilen Geschrieben 31. August 2007 Achja! Tausend Dank, hoffe, nicht zu sehr genrvt zu haben, aber wie sollt Ihr denn sonst "Hassanet" bekommen . Also ein Kilo Mehl hier in Dtl. kostet 45 Cent. Genau gerechnet müssten das also 33,75Cent also rund 34 Cent sein. Richtig? Ich frage auch nicht mehr... Und das muss man bezahlen, bevor der Monat Ramadan beginnt. Richtig? Darf ich das "zur Seite" legen, oder muss das sofort an einen Armen gezahlt werden... Bitte nicht genervt fühlen, lieber ruder . Salam! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
3aliy Geschrieben 31. August 2007 Melden Teilen Geschrieben 31. August 2007 Assalam Alaikoum, Achja! Tausend Dank, hoffe, nicht zu sehr genrvt zu haben, aber wie sollt Ihr denn sonst "Hassanet" bekommen . Wenn wir keine fragenden Geschwister hätten! Also ein Kilo Mehl hier in Dtl. kostet 45 Cent.Genau gerechnet müssten das also 33,75Cent also rund 34 Cent sein. Richtig? Ja ich denke, so sollte es sein mit den Zahlen. Und das muss man bezahlen, bevor der Monat Ramadan beginnt. Richtig?Darf ich das "zur Seite" legen, oder muss das sofort an einen Armen gezahlt werden... Ich denke im Gegensatz zum Nachholen des Fastens die Kaffara nicht unbedingt vor Anfang des Monates Ramadans bezahlt werden muss auch wenn dies optimal sein dürfte. Ich hoffe die anderen Geschwister können dies bestätigen. Wassalam! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Haura Geschrieben 31. August 2007 Melden Teilen Geschrieben 31. August 2007 Ich danke Dir von Herzen, Bruder! Noch eine Frage... Nein, Scherz, habe ja versprochen, keine Frage hierzu heute(!) mehr zu stelen . Aber wie Du schon sagtest: Wenn es keine fragenden Geschwister gäbe... Salam und möge Allah(swt) Dir all Deine guten Taten anrechnen. Ya Rabb! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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