Zum Inhalt springen

Ali Waliyullah im Gebetsruf


Abu Fatima

Empfohlene Beiträge

Frage: Ein Vertrauer von mir spricht "Ali Waliyullah" und betrachtet dies als Teil des Gebetsrufes. Wird sein Gebet in diesem Falle angenommen? Fadlallah: Das Gebet ist in Ordnung und angenommen. Aber dieser Spruch ist weder Teil des ersten Gebetsrufes (adhan) noch des zweiten (iqamah), obgleich es das Zeugnis an sich wahr/rechtmaesig und gewiss ist. Daher obliegt es dem Einzelnen in eigener Verantwortung (mukallaf), ob er diesen Spruch in den beiden Gebetsrufen unterlaesst. (http://img413.imageshack.us/my.php?image=a...adlallahhy3.jpg)

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Frage: Wird das Gebet ungultig, wenn man im ersten Gebetsruf (adhan) oder im zweiten Gebetsruf (iqamah) die Wilayat von Ali (as) bezeugt ("Aschhadu anna Ali Waliyullah")? (س: هل تبطل الصلاة بالإتيان بشهادة ولاية أمير المؤمنين علي عليه السلام ÙÙŠ الأذان أو الإقامة ØŸ)

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Sistani: Es wird nicht ungültig. Das Bezeugen der Wilayat unseres Maula Ali (as) vervollkommnet das Zeugnis der Sendung (des Gesandten Muhammad) und ist diesem Sinne empfohlen genau wie Segenswunsch (salawat) auf Muhammad und seine Familie zum Gedenken seines edlen Namens gehört. (http://img166.imageshack.us/my.php?image=adhansistanidx1.jpg)

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Salamu 3aleikum,

 

 

Allah ye3tike el 3afiye.

Aber ging die Diskussion nicht darum, dass das "Ashhadu anna 3aliy be haqq waliyallah" im Gebet mit der Shahada aufgesagt wird, dass dies als ungültig angesehen wird. Oder war das garnicht deine Absicht? #salam#

 

wa Salam

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

  • 2 Wochen später...

#salam#

 

Imam Khamenei:

 

F. 467: Was ist Eure verehrte Meinung zu der dritten heiligen Bezeugung über das Fürstentum und die Führerschaft des Fürsten der Bevollmächtigten, Gottes Segen sei mit ihm und ihnen, im Gebetsruf und Gebetsaufruf zu rituellen Pflichtgebeten?

 

A: Religionsgesetzlich ist diese (Bezeugung) weder ein Teil vom Gebetsruf noch vom Gebetsaufruf . Aber es gibt kein Hindernis dazu, so lange es nicht mit der Absicht als Bestandteil oder als Abschnitt des Gebetsrufs oder Gebetsaufrufs erfolgt, sondern es ist vorzuziehen, sofern es lediglich als Bekanntgabe des Bekenntnisses und des Befolgens von dem, was man über den Nachfolger des Gottesgesandten glaubt, Gottes Segen sei mit ihm und seinen unfehlbaren Bevollmächtigten, erfolgt.

 

 

Die Erwähnung Imam Alis bei der Bekenntnisverlesung (Tashahud):

 

F. 516: Ist das rituelle Gebet ungültig, wenn bei der Bekenntnisverlesung die Bezeugung der Befehlsverantwortung des Fürsten der Gläubigen Ali, a.s., erwähnt wird?

 

A: Aussagen (zu erwähnen), die nicht als Bestandteil der Bekenntnisverlesung des rituellen Pflichtgebets eingeführt sind, mit der Absicht zu erwähnen, daß sie religionsgesetzlich als Bestandteil der Bekenntnisverlesung eingeführt werden, machen das rituelle Gebet ungültig, selbst wenn diese zusätzlichen Aussagen wahr und in sich richtig sind.

 

[Quelle: Risala Imam Khamenei]

 

Question:

Salaam. i need help regarding ali yun wali allah in namaz. is it farz or wajib? plz also give me some references and fatwas of marjahs. www.sdol.org

 

Answer:

Bismihi Ta`ala To bear witness that Imam Ali (A.S.) is wali of Allah is not a part of Adaan, Iqaamah, or tashahhud. It is not permissible to say it intending as part of them, but to say it as expressing one's belief is no problem. However, it is preferred to say your prayer including its tashahhud in accordance with what great marji's of shi'ah have written in their books of Practical Laws of Islam and not to add any phrase – even a correct and true phrase by itself- to it.

 

[Quelle: www.khamenei.de]

 

#salam#

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Deine Meinung

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Benutzerkonto hast, melde Dich bitte an, um mit Deinem Konto zu schreiben.
Hinweis: Dein Beitrag muss vom Moderator freigeschaltet werden, bevor er sichtbar wird.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

  • Wer ist Online   0 Benutzer

    • Keine registrierten Benutzer online.
×
×
  • Neu erstellen...