Timperland Geschrieben 11. September 2007 Melden Teilen Geschrieben 11. September 2007 Salam Ich habe frage zum Monat Ramadan. Wann beginnt der Monat Ramadan für Schiiten?Oder gibt es da keinen unterschied? Desweitern darf man ja während der Zeit in der man Fastet kein Verkehr haben mit Frauen. Darf man den während des Fastens seine Frau bzw. Freundin küssen?Oder gilt das erst nach dem fastenbrechen Abends?Oder ist es den ganzen Monat nicht erlaubt? Und wie steht es mit Geschlechtsverkehr der ist ja während des Fasten verboten. Was ist den nach dem Fastenberechen ist es dann erlaubt? Wäre schön wenn ihr mit da einige Regeln bzw Antworten geben könnt. Tut mir leid das ich gerade bei so einem Thema nachfrage ich weiß ich Schämme mich auch dafür. Viel Dank Wasalm Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Ali89 Geschrieben 11. September 2007 Melden Teilen Geschrieben 11. September 2007 Salam Geschlechtsverkehr ist nach dem Fastenbrechen erlaubt! Während des Fastens also von imsak bis iftar verboten! Und nicht vergessen vor der Morgendämmerung(imsak) ghusul zu machen! Da man im Janaba Zustand nicht fasten darf b.z.w. das Fasten ungültig ist! Bei Sayed Mohamad Fadlallah ist es am 13.08. also am Donnerstag. Bei Sayed Ali Khamenai ist es noch nicht 100% bekannt.Da wird es einen Tag vor Ramadan bekannt gegeben! Küssen ist glaube ich auch verboten!? Ich hoffe ich konnte dir einige Frage beantworten. wa.Salam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Khanoomi Geschrieben 11. September 2007 Melden Teilen Geschrieben 11. September 2007 Salam Handlungen, die das Fasten brechen von Ahmad Khalil Das mutwillige Essen und Trinken, sei es nun Nahrungsmittel (wie z.b Brot oder Wasser) oder keine Nahrungsmittel (wie z.b Erde oder irgendeine Flüssigkeit, die nicht zum Verzehr gedacht ist) in kleinen oder großen Mengen. Die angereicherte Vitaminspritze oder der Tropfen (beim Eintreten dieser Handlung, wird dieser Tag zu ende gefastet und anschließend wiederholt) Das mutwillige Sprühen in die Nase oder das Ohr (Nasenspray oder Ohrentropfen) Der mutwillige Geschlechtsverkehr Die mutwillige Selbstbefriedigung Wenn beim Liebkosen mit seiner Frau es zum Samenerguss kommt unterscheidet man in zweierlei Hinsicht Wenn dies der Regelfall ist (dass es immer beim Liebkosen zum Samenerguss kommt), so ist das Fasten gebrochen Wenn dies jedoch nicht der Regelfall ist, so ist das Fasten weiterhin gültig Das mutwillige Lügen über Allah (swt), dem Gesandten Mohammad (ص), alle Propheten (ع) oder der Ahl-ul-Bayt (ع) Wenn man jedoch dies nicht wusste, so ist das Fasten weiterhin gültig Das Einatmen starken Staubs (großer Dichte) Bei leichtem Staub (kleine Dichte) ist das Fasten weiterhin gültig Jegliche Tabak Arten sind verboten Beim Einatmen von Rauch bleibt das Fasten gültig Beim Einatmen von Dampf bleibt das Fasten gültig, es sei denn es wird zu Flüssigkeit Das mutwillige, komplette Eintauchen des Kopfes in Wasser Das unabsichtliche komplette Eintauchen des Kopfes in Wasser (z.B. aus Vergesslichkeit oder man wird in ein in ein Wasserbecken gestoßen) bricht das Fasten nicht Das Springen ins Wasser um einem Menschen das Leben zu retten bricht das Fasten, jedoch wird man dafür belohnt Das Eintauchen des Körpers mit Ausnahme des Kopfes bricht das Fasten nicht Das Eintauchen eines Teils des Kopfes in Wasser bricht das Fasten nicht Das komplette Eintauchen des Kopfes in Wasser aus Unwissenheit (man wusste nicht, dass es das Fasten bricht) macht das Fasten ungültig Das Duschen bricht das Fasten nicht Das mutwillige Erbrechen Beim unfreiwilligen Erbrechen bleibt das Fasten gültig Wenn beim Aufstoßen (Rülpsen) etwas mit hoch kommt, so darf man es nicht wieder runterschlucken, ansonsten ist das Fasten ungültig, aber nicht wenn das Runterschlucken unabsichtlich oder durch Vergessenheit passiert! Das mutwillige Bleiben im Janaba-Zustand bis nach Sonnenaufgang Das unfreiwillige Aufwachen im Janaba-Zustand, nach Sonnenaufgang, im nicht nachholendem Fasten, ist kein Fastenbrechen Das unfreiwillige Aufwachen im Janaba-Zustand, ohne zu Wissen, ob der Janaba-Zustand vor oder nach dem Sonnenaufgang zustande kam im nachholenden Fasten bricht das Fasten Das unfreiwillige Bleiben im Janaba-Zustand bis nach Sonnenaufgang bricht das Fasten, jedoch ohne eine Sühne leisten zu müssen Das Eintreten des Janaba-Zustands, (z.B. durch feuchten Traum) tagsüber ist kein Fastenbrechen Falls der Janaba-Zustand abends, vor dem Schlafen gehen, eintritt und wenn man von sich weiß, dass man nicht vor Sonnenaufgang aufwachen und die rituelle Janaba-Waschung durchführen kann, so darf man nicht schlafen, bis man die rituelle Janaba-Waschung vollzogen hat. Wenn es jedoch bei einem der Regelfall ist, dass er vor Sonnenaufgang aufwacht, so kann er schlafen, ohne die rituelle Janaba-Dusche vorzuziehen Sollte derjenige, der im Janaba-Zustand ist, nicht vor Sonnenaufgang die rituelle Janaba-Waschung machen können, so muss er Tayammum machen Menstruation und Geburt, die bis zum Morgen-Adhan, mutwillig nicht beseitigt und die entsprechende Waschungen noch nicht vollzogen wurden http://al-shia.de/ramadan/handlungendiedasfastenbrechen.htm Wassalam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
pal_shi3i Geschrieben 11. September 2007 Melden Teilen Geschrieben 11. September 2007 Das ist ejtzt wahrscheinlich doppelt gemoppelt, aber ich bin mir nicht sicher und frage deshalb nochmal zur Sicherheit. Ist mein Fasten gebrochen, wenn ich ein fremdes Mädchen/ fremde Frau berühre? Das heißt durch Hand geben oder so... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Hassan Mohsen Geschrieben 11. September 2007 Melden Teilen Geschrieben 11. September 2007 Wir Fasten nicht nur mit den Magen sondern mit jeder Zelle in unseren Körper! Das absichtliche Berühren einer fremden Frau ist selbst dann verboten wenn man nicht Fastet. Sogar das hinterher schauen einer Frau ist nicht erlaubt. Aber das Berühren der Ehefrau oder der Mutahehefrau (Ehefrau auf Zeit) ist erlaubt aber nur wenn es nicht zum höhepunkt kommt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
pal_shi3i Geschrieben 11. September 2007 Melden Teilen Geschrieben 11. September 2007 Danke für die schnelle ANtwort, aber bist du dir da auch ganz sicher bzw. hast du einen Beleg dafür? Denn ichweiß ja, dass das Berühren einer fremden Frau (bzw. eines Mannes bei einer Frau) die rituelle Waschnug ungültig macht. Aber dass es das Fasten bricht? Ich hab nämlich in den Rechtsfragen von Imam Khamenei geguckt und nichts diesbezüglich gefunden... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Hussein ibn Ali Geschrieben 11. September 2007 Melden Teilen Geschrieben 11. September 2007 Weder bricht es dein Fasten, noch wird dein rituelle Waschung ungültig. Das ist nur in Teilen des sunnitischen Islams verbreitet. Das Berühren einer fremden Frau ist eine Sünde, aber sie sind unabhängig von einander zu sehen. Bruder Minbar, auch wenn ich verstehe, was du meinst, du solltest nicht die Neulinge mit deinem wunderbaren Gedankengang verwirren. Denn auch in den anderen Monaten ist das Berühren der fremden Frau haram. Alles Lob gebührt Allah swt, dem Herrn der Welten Bi Amen Allah wassalam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
pal_shi3i Geschrieben 11. September 2007 Melden Teilen Geschrieben 11. September 2007 Danke dir für die Antwort Bruder hussi. Oh das wusste ich jetzt nicht, dass das nicht mal mein Wudu' weg ist. Aber haram ist es auf alle Fälle..hmm okay.. Am besten man fragt Imam Khamenei selbst =) #salam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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