Ahlulbayt-Ahluljannah Geschrieben 15. September 2007 Melden Teilen Geschrieben 15. September 2007 ich habe eine wichtige frage.. wenn bei der frau die haydh (monatsblutung) im fastenmonat nach dem morgengebet und vor dem mittaggebet aufhört muss sie sich dann ab dem zeitpunkt des endes der regel von essen usw. fernhalten? oder kann sie normal essen und alles? wenn sie sich von allem wie ein fastender fernhalten muss,, ist das dann nur wenn die regel vor mittaggebet aufhört oder auch danach? danke im voraus und bitte um schnelle antwort Ramadan Kareem, mabrouk Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Yaamira Geschrieben 15. September 2007 Melden Teilen Geschrieben 15. September 2007 ich habe eine wichtige frage.. wenn bei der frau die haydh (monatsblutung) im fastenmonat nach dem morgengebet und vor dem mittaggebet aufhört muss sie sich dann ab dem zeitpunkt des endes der regel von essen usw. fernhalten? oder kann sie normal essen und alles? wenn sie sich von allem wie ein fastender fernhalten muss,, ist das dann nur wenn die regel vor mittaggebet aufhört oder auch danach? danke im voraus und bitte um schnelle antwort Ramadan Kareem, mabrouk Salam alaikum liebe Schwester Also wenn Abends die Regel fertig ist und du dich reinduschen kannst,kann man den nächsten Morgen zum Essen aufstehen und fasten.Oder wenn du eben morgens noch schaffst zu duschen und rein bist fürs Gebet bevor du aufhören musst zu essen,kannst du fasten,sonst nicht. ws yaamira Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Ahlulbayt-Ahluljannah Geschrieben 15. September 2007 Autor Melden Teilen Geschrieben 15. September 2007 ich habe gehört von 2 personen.. das man fasten muss wenn die regel vor dem mittaggebet aufhört und man bis dahin noch nichts gegessen hatte.. deswegen.. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Yaamira Geschrieben 15. September 2007 Melden Teilen Geschrieben 15. September 2007 ich habe gehört von 2 personen.. das man fasten muss wenn die regel vor dem mittaggebet aufhört und man bis dahin noch nichts gegessen hatte.. deswegen.. Wenn man nicht rein ist darf man ja nicht fasten und ab da wo man nicht mehr essen darf fängt ja das fasten an.Wenn man also vorher schon reingeduscht ist u.s.w.und das Morgengebet verrichten kann ist das fasten gültig sonst nicht. wünsche dir einen gesegbteten Ramadan liebe Schwester ws yaamira Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Naynawa Geschrieben 16. September 2007 Melden Teilen Geschrieben 16. September 2007 ich habe gehört von 2 personen.. das man fasten muss wenn die regel vor dem mittaggebet aufhört und man bis dahin noch nichts gegessen hatte.. deswegen.. Wie Schwester Yaamira es erklärt hat ist es schon richtig Wenn man die Vollkörperreinigung vor Fastenbeginn durchführt, dann fastet man normal. Wenn es nachher geschieht, dann zählt der Tag nicht als Fastentag und man muss ihn nachholen. Außerdem darf man essen und trinken, da man ja nicht fastet. D.h. man betet, fastet aber nicht. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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