KARIMA2 Geschrieben 28. Mai 2011 Melden Teilen Geschrieben 28. Mai 2011 Salam Die Zustimmung brauchst du wenn sie noch von den Eltern. Versorgt wird und ja du darfst zeitehe mit ihr machen Wasalam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Al-Wilayah Geschrieben 28. Mai 2011 Melden Teilen Geschrieben 28. Mai 2011 darf ich mit ein mädchen zeit ehe machen die nicht muslim ist aber an Allah also Gott glaubt an den einzigen aber nicht sicher ist ob sie christ oder noch was ist ungefähr 3 jahre älter als ich ist und keine jungfrau mehr ist (muss der vater zustimmen wenn sie keine jungfrau mehr ist oder weil sie keine mehr ist brauche ich die zustimmung nicht?) Salamon Alaikom Da sie nicht mehr jungfräulich ist, kannst du sie ohne weiteres ehelich. Sie muss aber entweder Christin oder Jüdin sein ansonsten ist die Ehe ungültig ! Wassalam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Naynawa Geschrieben 28. Mai 2011 Melden Teilen Geschrieben 28. Mai 2011 Da sie nicht mehr jungfräulich ist, kannst du sie ohne weiteres ehelich. Wenn sie durch Zina entjungert wurde, dann braucht er immernoch das Einverständnis ihres Vaters. Fatwa Nr.: 59993e von Imam Khamenei Frage: Wenn ein Mädchen Jungfrau ist und sich dann durch Haram-Taten entjungfert (z.B. Zina oder Mastrubation) und sie nun heiraten möchte, benötigt sie dann noch die Erlaubnis ihres Vaters oder ist dies nicht mehr notwendig? Antwort: Im Fall, dass die Jungfräulichkeit des Mädchens durch fehlerhaften Verkehr (z.B. Fehler im Ehevertrag*) oder Unzucht verloren ging, selbst wenn die Regel eines jungfräulichen Mädchens nicht (mehr) auf sie zutrifft, so sollte man nicht die Vorsichtsmaßnahme vernachlässigen, die Erlaubnis ihres Vaters oder Großvaters einzuholen. Wenn sie sich selbst durch Mastrubation entjungferte, so ist die Erlaubnis aus verpflichtender Vorsichtsmaßnahme (weiterhin) notwendig. ____________ *Anm. des Übersetzer Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Nasser-Eddine Geschrieben 28. Mai 2011 Melden Teilen Geschrieben 28. Mai 2011 ich danke euch für die ganzen antworten doch einmal lese ich das wenn sie an Gott glaubt das es reicht und einmal lese ich sie muss christ oder jüdisch sein was den jetzt? kann mann dem vater sagen ya ich will mit einem muslim zusammen sein aber er muss mit ihr so was wie eine zeitehe abschließen damit er keine sünde begeht wenn er mich anpackt oder so? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Naynawa Geschrieben 28. Mai 2011 Melden Teilen Geschrieben 28. Mai 2011 ich danke euch für die ganzen antworten doch einmal lese ich das wenn sie an Gott glaubt das es reicht und einmal lese ich sie muss christ oder jüdisch sein was den jetzt? Sie muss von den Leuten des Buches sein, d.h. an ein himmlisches Buch glauben, wie Christen, Juden, Sabäer... kann mann dem vater sagen ya ich will mit einem muslim zusammen sein aber er muss mit ihr so was wie eine zeitehe abschließen damit er keine sünde begeht wenn er mich anpackt oder so? Ja, der Vater muss mit der Art der Beziehung, die ihr eingehen werdet, einverstanden sein. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Nasser-Eddine Geschrieben 29. Mai 2011 Melden Teilen Geschrieben 29. Mai 2011 wenn sie keine christen ist aber an die bibel oder quran glaubt darf ich also mit ihr zeit ehe machen Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Nasser-Eddine Geschrieben 30. Mai 2011 Melden Teilen Geschrieben 30. Mai 2011 guckt mal ich will mit einer eine zeit ehe machen die gläubig ist aber keine christin oder was ist also sie wurde net getauft aber die keine jungfrau mehr ist aber unehelich und ihr vater nichts von jungs hören will weil er will das sie die schule gut macht und studiert kann mir jemand inshallah helfen? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Naynawa Geschrieben 30. Mai 2011 Melden Teilen Geschrieben 30. Mai 2011 Da sie weder eine von den Ahl-ul-Kitab ist, noch das Einverständnis ihres Vaters hat, kannst du keine Zeitehe mit ihr eingehen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Al-Wilayah Geschrieben 30. Mai 2011 Melden Teilen Geschrieben 30. Mai 2011 Sie muss von den Leuten des Buches sein, d.h. an ein himmlisches Buch glauben, wie Christen, Juden, Sabäer... Ja, der Vater muss mit der Art der Beziehung, die ihr eingehen werdet, einverstanden sein. Salam Mit Sabäer darf ein Muslim nicht heiraten auch wenn nur zeitehelich. Es ist nach einigen Gelehrten, zB. wie bei Imam Khomeini, verboten sogar mit Zoroasterinnen auf Zeit zu heiraten. Imam Khamenei (h) hingegen erlaubt die Zeitehe mit Christinnen, Jüdinnen und Zoroasterinnen. Wassalam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Naynawa Geschrieben 30. Mai 2011 Melden Teilen Geschrieben 30. Mai 2011 Ich beziehe mich auf diese Fatwa von Imam Khamenei: F. 328: Welche Religionen sind mit "Leute des Buches" gemeint? Und was ist der Maßstab, der die Grenzen des Zusammenlebens mit ihnen bestimmt? A: Mit Leuten des Buches ist jeder gemeint, der einer göttlichen Religion angehört und sich als Angehöriger der Gemeinschaft eines der Propheten Allahs, des Erhabenen fühlt - Frieden sei mit unserem Propheten und den Reinen seiner Familie und mit ihnen (den anderen Propheten) - und sie eines der himmlischen Bücher haben, welches auf den Propheten - a.s. - herabgesandt wurde, wie die Juden , die Christen und Zoroastrier . Und - wie wir festgestellt haben - sind auch die Sabäer von den Leuten des Buches . Dementsprechend ist die Beurteilung für sie (alle) die Beurteilung als Leute des Buches, und das Zusammenleben mit ihnen ist unter Berücksichtigung der islamischen Regeln und Moral unbedenklich. http://islam-pure.de/iw/antworten/kapitel_zur_rituellen_reinheit.htm#RituelleUnreinheitderUnglaeubigen Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Nasser-Eddine Geschrieben 4. Juli 2011 Melden Teilen Geschrieben 4. Juli 2011 darf ich zeitehe mit einer machen die katholisch christlich ist aber leider unglaubig ist? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
hlya74 Geschrieben 14. Juli 2011 Melden Teilen Geschrieben 14. Juli 2011 Al-ssalaamu 3alaykum wr wb, Ist ja alles sehr interessant, aber wofür braucht man den soviele Frauen, im Quran steht 4 Ehefrauen und nicht 4 Dauerehefrauen und unzählige Zeitehen. Überlegt doch mal selbst!!! Passt genau auf bevor man sich selbst in gefahr bringt, alles muss genau nach regeln ablaufen. Und nicht nach ihrgendwelchen gelüstern. Ich bin echt sprachlos! Möge Allah uns alle Rechtleiten, Amiin!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
hlya74 Geschrieben 14. Juli 2011 Melden Teilen Geschrieben 14. Juli 2011 Muss die Ehefrau einverstanden sein bei der Zeitehe und was ist wenn ein Kind dabei entsteht? Was ist wenn die Ehefrau nicht damit einverstanden ist, welche rechte hat sie? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Nasser-Eddine Geschrieben 24. Juli 2011 Melden Teilen Geschrieben 24. Juli 2011 wie ich weiss ist wenn bei der zeitehe ein kind entsteht das es ein halal kind ist und der mann verpflichtend ist es zu erziehen Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
hlya74 Geschrieben 1. August 2011 Melden Teilen Geschrieben 1. August 2011 und wenn die Frau mit einem anderen Mann verheiratet ist und sagt erst nach der Geburt das es dein Kind ist? Welche rechte hat man da oder hat man da keine der Ehemann weiss von nichts! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Nasser-Eddine Geschrieben 1. August 2011 Melden Teilen Geschrieben 1. August 2011 weiss ich leider nicht inshallah können die anderen geschwister uns helfen Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Muhsina Geschrieben 10. Dezember 2011 Melden Teilen Geschrieben 10. Dezember 2011 , es gibt so viele Threads über das Thema der Zeitehe, aber iwie hab ich noch keine Antwort auf meine Frage gefunden und vllt kann sie jemand schnell beantworten. Ich hab jetzt gelesen, dass bei einer Jungfrau aus verpflichtender Vorsichtsmaßnahme das Einverständnis des Vormunds nötig ist. Gilt das bei jedem Marja3? Habe nämlich gehört, dass ab einem bestimmten Alter das Mädchen kein Einverständnis braucht, wenn bei der Zeitehe Beschränkungsvereinbarungen getroffen werden hinsichtlich der Sexualität und die Frau ein bestimmtes Alter erreicht hat. Kann mir jemand Näheres darüber sagen? [EDIT: http://www.shia-forum.de/index.php?/topic/34091-zeitehe-mit-einschraenkung/ ) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
steffi Geschrieben 10. Dezember 2011 Melden Teilen Geschrieben 10. Dezember 2011 Dann nutze ich es jetzt einfach mal aus,und stelle auch eine Frage: Ayatullah Sistani (möge er lange leben) sagt folgendes, Ein muslimischer Mann, der mit einer muslimischen Frau verheiratet ist, ist nicht befugt, in seiner gleichzeitiger zweiten Ehe eine Ehefrau von ahl-ul-kitab (d.h. Jüdin oder Christin) zu heiraten, ohne hierfür die Zusage seiner muslimischen Ehefrau einzuholen. Der Regel von ahwat wudjuban folgend, sollte der Mann von einer solchen Heirat absehen, auch wenn sie zeitlich begrenzt ist und seine muslimische Ehefrau der Heirat zustimmt. Gleichwohl ob die muslimische Ehefrau mit ihm in der Fremde lebt oder nicht. Wie ist es nach Sayed Ali Khaminei? Bitte um Fatwa wenn vorhanden Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
steffi Geschrieben 11. Dezember 2011 Melden Teilen Geschrieben 11. Dezember 2011 mal hochschubs Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
husna al Kabuli Geschrieben 1. Januar 2013 Melden Teilen Geschrieben 1. Januar 2013 Salam Alaykum Liebe geschwister, und frohes neues jahr wünsche ich eich allen,ich habe eine frage bezüglich der Zeitehe:wenn man eine Frau mit ein Mann Zeitehe macht und der Mann die Brautgabe nicht gibt auswelchen gründen auch immer, ist dann die Zeitehe gültig? wasalam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Ali al Murtadha Geschrieben 2. Januar 2013 Melden Teilen Geschrieben 2. Januar 2013 Salam Alaykum Liebe geschwister, und frohes neues jahr wünsche ich eich allen,ich habe eine frage bezüglich der Zeitehe:wenn man eine Frau mit ein Mann Zeitehe macht und der Mann die Brautgabe nicht gibt auswelchen gründen auch immer, ist dann die Zeitehe gültig? wasalam Salam alaykum, 1.Kommt es auf den Grund an, wieso er das nicht kann. Aus trotz oder weil die Mittel fehlen ? 2.Bitte immer bei Rechtsfragen, den Marja mitteilen. Wa salam alaykum Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Yilmaz Geschrieben 18. Januar 2013 Melden Teilen Geschrieben 18. Januar 2013 SALAM soweit ich weis,ist es 9 jahre,du musst auch wissen zwangsheirat ist im islam auch bei zeitehe verboten. es spielt keine rolle ob das mädchen jünger oder älter als der partner ist,wen sie noch jungfrau ist,braucht es einfach die zustimmung der eltern,wen nicht,kann man es auch ohe zustimmung tun und wen die eltern einem gläubigen muslim ablehnend ist,dan darf sie auch ohne zustimmung heiraten. wasalam Leute mal im ernst... der Islam erlaubt die Heirat mit 9 (!!!!!) Jahren?!?! Also ist Sex mit Kindern, islamisch gesehen, OK? Nicht euer ernst oder? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Yilmaz Geschrieben 18. Januar 2013 Melden Teilen Geschrieben 18. Januar 2013 Assalamo Alaykom Die Zahl der Frauen, die man zur Zeitehe heiraten kann, ist unbegrenzt. Man soll jedoch beachten, dass die Ehe nicht dafür da ist damit man lüstern durch die Gegend geht und eine Frau nach der anderen ehelicht. Wassalam Warum sollte ein Mann mehr als eine Frau ehelichen (Zeitehe oder normale Ehe), wenn nicht aufgrund seiner Gelüste? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Musa Reza Geschrieben 18. Januar 2013 Melden Teilen Geschrieben 18. Januar 2013 Warum sollte ein Mann mehr als eine Frau ehelichen (Zeitehe oder normale Ehe), wenn nicht aufgrund seiner Gelüste? Der Sinn der Mehrehe hat nicht nur mit Gelüsten einen Zusammenhang. Gerade zu Zeiten das Propheten s.a.s wurden Frauen geheiratet die z.B wirtschaftliche Probleme oder gesellschaftliche Probleme hatten. Diese Probleme können natürlich heute auch noch zutreffen wenn auch sehr selten. Ich denke auch gerade hier bei uns in Deutschland ist eine Mehrehe kaum noch durchsetzbar. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
belkis Geschrieben 19. Januar 2013 Melden Teilen Geschrieben 19. Januar 2013 Salam Vielleicht kann die Frau keine Kinder gebären. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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