Gole_yas Geschrieben 6. März 2014 Melden Teilen Geschrieben 6. März 2014 Salam aleikum,Mal ne kleine Frage, wenn der Vater sein Einverständnis gegeben hat. Muss er dann auch wissen wie lange das Paar Sighe machen wird und auch was die Mahr der Braut ist? Oder reicht einfach seine Erlaubnis ohne zusätzliche Information, was das Paar so alles abmacht ??? wasalam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
farzad Geschrieben 6. März 2014 Melden Teilen Geschrieben 6. März 2014 (bearbeitet) Salam aleykum, Vielleicht ANtwortet diese Fatwa von Ayatollah Behjat:. در برخى از مناطق رسم آن است كه بزرگان فاميل دختر و پسر متكفّل تعيين مهريه مى شوند، در صورتى كه پسر قلبا رضايتى به آنچه آنان تعيين كرده اند ندارد، آيا آن مهريه بر ذمه ى او خواهد بود؟ طيب خاطر و رضايت قلبى ميزان است، پس اگر در وقت عقد رضايت به آن ندهد و بعد از عقد هم راضى نشود، آن مهريه به ذمه ى او نخواهد بود Frage: bei manchen ist es so dass Eltern die Mahr vereinbaren obwohl der Sohn (mann) nicht damit zufrieden ist, muss er diese Mahr dann trozudem geben? Antwort: seine Zufriedenheit ist notwendig (von Mann), also wenn bei Aghd er damit nicht einverstanden ist dann ist dies nicht seine Aufgabe dies zu geben. Also laut diese Fatwa merkt man dass Mahr eine Vereinbarung ist Zwischen Mann und Frau und beide sollen einverstanden sein damit und nicht Eltern sonst würde es ausreichen wenn Eltern damit einverstanden wären und da der Mann es Zahlen muss,Wenn es also dazu kommt dann muss er dies mit seine Frau also das Mädchen vereinbaren. Aber es schadet nicht wenn Eltern es wissen, weil Eltern soviele sachen für das Kind gemacht haben und das gerne wissen wollen. Also bei Mahr ist dies sache so wie beschrieben worden ist. Also mit Sighe meinen sie ja Zeitehe und da braucht das Mädchen auch Erlaubnis von vater und der Vater wird dann Automatisch wissen wie lange weil er fragen wird. Wassalam Bearbeitet 6. März 2014 von farzad Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Muhsin ibn Batul Geschrieben 6. März 2014 Melden Teilen Geschrieben 6. März 2014 Nach Sayyed Sistani ist dieser Zusatz gültig, nach Imam Khamenei nicht. Wenn der Marja des Mannes es nicht erlaubt, braucht er sich auch nicht daran halten. Wenn der Wali eine allgemeine Erlaubnis zur Ehe gegeben hat und die Wahl dem Mädchen überlassen hat, kann sie die Dauer selvst wählen. waslam belkis reagierte darauf 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Naynawa Geschrieben 7. März 2014 Melden Teilen Geschrieben 7. März 2014 Salam alaikum, Okey, ich habe ein bisschen im Intermet gestöbert und endlich eine Antwort gefunden .. Wenn der Vater islamisch gesehen keinen richtigen Grund hat (zum Beispiel zu jung oder er ist ein Muslim) dann darf man ohne die Erlaubnis heiraten .. aber muss man es dann überhaupt noch erwähnen wenn man schon weiss, wie der Vater reagieren würde ? Oder kann man statt Zeitehe Beziehung sagen ? Und die Religion nicht erwähnen ? Wie kommst du darauf, dass der Grund "zu jung" kein relevanter Grund sei, um eine Heirat nicht zu erlauben? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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