Gast iyman Geschrieben 23. Februar 2007 Melden Teilen Geschrieben 23. Februar 2007 klar läuft es da auch über einen Sheikh, aber den muss man erst mal finden. Also verstehe ich das richtig, daß auch in der Schia die Frau die Scheidung erreichen kann, wenn sie ihren Ehemann ernsthaft nicht mehr als solchen will? Sie muss dann nur einen zur Scheidung befugten Gelehrten finden und kann nicht die Scheidung selbst aussprechen. Habe ich das so richtig verstanden? Iyman. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast Fatima Geschrieben 23. Februar 2007 Melden Teilen Geschrieben 23. Februar 2007 klar läuft es da auch über einen Sheikh, aber den muss man erst mal finden. Also verstehe ich das richtig, daß auch in der Schia die Frau die Scheidung erreichen kann, wenn sie ihren Ehemann ernsthaft nicht mehr als solchen will? Sie muss dann nur einen zur Scheidung befugten Gelehrten finden und kann nicht die Scheidung selbst aussprechen. Habe ich das so richtig verstanden? Iyman. nicht ganz. Der Mann muss der Scheidung zustimmen, wenn nichts anderes vereinbart wurde. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast iyman Geschrieben 23. Februar 2007 Melden Teilen Geschrieben 23. Februar 2007 [ eine scheidung kann immer nur ein scheikh machen, anders als bei den sunniten, die nur drei mal ein wort sagen müssen (männer) und sie sind geschieden... Vor längerer Zeit hat mir mal ein schiitischer Hoca gesagt, bei den Sunniten gibt es die Möglichkeit, daß der Mann durch dreifaches hintereinander Aussrpechen der Scheidungsformel sich sofort scheiden lassen kann, aber in der Schia müssen zwischen diesen drei Aussprüchen der Scheidungsformel zeitliche Abstände sein. Ich ahbe mich noch mal informiert, wie das bei den Sunniten ist: Tatsächlich ist das umstritten und es gibt auch beträchtliche sunnitische Gelehrtenmeinungen, denenzufolge das dreimalige Aufsagen der Scheidungsformel ohne zeitlichen Abstand nicht ausreicht für eine endgültige Scheidung, sondern dies nur die einmalige Scheidung ist. Iyman. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast iyman Geschrieben 23. Februar 2007 Melden Teilen Geschrieben 23. Februar 2007 klar läuft es da auch über einen Sheikh, aber den muss man erst mal finden. Also verstehe ich das richtig, daß auch in der Schia die Frau die Scheidung erreichen kann, wenn sie ihren Ehemann ernsthaft nicht mehr als solchen will? Sie muss dann nur einen zur Scheidung befugten Gelehrten finden und kann nicht die Scheidung selbst aussprechen. Habe ich das so richtig verstanden? Iyman. nicht ganz. Der Mann muss der Scheidung zustimmen, wenn nichts anderes vereinbart wurde. Also wenn er nicht zustimmt, dann hat die Frau keinerlei Möglichkeit, sich von dem Mann scheiden zu lassen, ja? Keine einzige Möglichkeit für die Frau, sich aus dieser Ehe zu lösen, die sie nicht mehr will? Gilt etwas anderes, wenn der Mann z.B. Alkohol trinkt und Schweinefleisch isst oder seine Frau schlecht behandelt? Kann sie dann vielleicht ausnahmsweise die Scheidung ohne Zustimmung ihres Ehemannes erlangen? Oder muss sie ineinem solchen Fall auch weiter mit dem Mann verheiratet bleiben? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Karim Geschrieben 23. Februar 2007 Melden Teilen Geschrieben 23. Februar 2007 Salam klar läuft es da auch über einen Sheikh, aber den muss man erst mal finden. Also verstehe ich das richtig, daß auch in der Schia die Frau die Scheidung erreichen kann, wenn sie ihren Ehemann ernsthaft nicht mehr als solchen will? Sie muss dann nur einen zur Scheidung befugten Gelehrten finden und kann nicht die Scheidung selbst aussprechen. Habe ich das so richtig verstanden? Iyman. nicht ganz. Der Mann muss der Scheidung zustimmen, wenn nichts anderes vereinbart wurde. Also wenn er nicht zustimmt, dann hat die Frau keinerlei Möglichkeit, sich von dem Mann scheiden zu lassen, ja? Keine einzige Möglichkeit für die Frau, sich aus dieser Ehe zu lösen, die sie nicht mehr will? Gilt etwas anderes, wenn der Mann z.B. Alkohol trinkt und Schweinefleisch isst oder seine Frau schlecht behandelt? Kann sie dann vielleicht ausnahmsweise die Scheidung ohne Zustimmung ihres Ehemannes erlangen? Oder muss sie ineinem solchen Fall auch weiter mit dem Mann verheiratet bleiben? Das eine Frau sich nicht scheiden kann ist falsch. Wenn genügend Gründe oder ein trifftiger Grund ( wie z.B: begründeter Hass gegenüber dem Mann, Schläge etc. ) vorliegt, geht man zu einem Richter der Sharia und man wird wenn keine möglichkeit zur versöhnung gibt geschieden. Der unterschied ist, dass die Frau ihre Mahr nicht kriegt, wenn sie von sich aus sich scheiden will, daher wird dieses oft nicht gemacht. Und das man nicht automatisch geschieden wird, wenn man der Frau absichtlich eine lange Zeit ein Recht vorenthält würde ich nicht behaupten, aber ich habe nicht genug Wissen um etwas genauers dazu zu sagen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast iyman Geschrieben 23. Februar 2007 Melden Teilen Geschrieben 23. Februar 2007 Danke Karim. Endlich mal eine klare Aussage zu diesem Thema. Was mich noch interessieren würde ist die Möglichkeit der Frau, selbst die Scheidung zu bekommen, wenn der Ehemann ihr über längere Zeit ein oder mehrere Rechte vorenthält. Als Beispiel das Ehepaar, bei dem die Ehepartner vielleicht seit ein, zwei Jahren fernab voneinander leben und keinerlei eheliche Beziehung mehr haben. Wie wäre der Fall, wenn die Frau nun die Scheidung möchte, der Mann aber - vielleicht aus reiner Schikane - seine Einwilligung zur Scheidung verweigert? Und, um noch eins obendrauf zu setzen, der Mann weigert sich auch, gemeinsam mit der Frau zu einem islamischen Gelehrten zu gehen, um die Sache zu klären? Weiss jemand zu solch einer Konstellation was? Liebe Grüße Iyman. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast Cara Geschrieben 23. Februar 2007 Melden Teilen Geschrieben 23. Februar 2007 @iyman: Das Beispiel habe ich ja weiter vorne erwähnt. Diese Frau hat bis jetzt noch keinen gefunden, der die Scheidung ausspricht, obwohl sie schon viele Jahre getrennt sind und sich auch in diesen Jahren nie gesehen haben. Ob das so rechtmäßig nach islamischen Recht ist, oder alle nur zu feige sind, weil der Ehemann selbst ein Scheich ist, kann ich aber leider nicht sagen. @Karim: Nur in einer Sache muss ich widersprechen. Macht sich der Ehemann einer schweren Straftat schuldig, wie z.B. schwere Misshandlung (Schläge), dann hat die Frau das Recht auf Scheidung und muss auch die Mahr nicht zurückbezahlen. Sogar auf die später zu zahlende Mahr hätte sie ein Anrecht, aber sie kann darauf verzichten. Sie hat in so einem Fall soweit ich weiß, sogar ein Recht auf Schmerzensgeld, dessen Höhe aber festgesetzt werden muss auf Grund ihrer Verletzungen. Wasalam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Karim Geschrieben 23. Februar 2007 Melden Teilen Geschrieben 23. Februar 2007 Salam @Karim: Nur in einer Sache muss ich widersprechen. Macht sich der Ehemann einer schweren Straftat schuldig, wie z.B. schwere Misshandlung (Schläge), dann hat die Frau das Recht auf Scheidung und muss auch die Mahr nicht zurückbezahlen. Sogar auf die später zu zahlende Mahr hätte sie ein Anrecht, aber sie kann darauf verzichten. Sie hat in so einem Fall soweit ich weiß, sogar ein Recht auf Schmerzensgeld, dessen Höhe aber festgesetzt werden muss auf Grund ihrer Verletzungen. Das könnte sein. Ich habe da keine tiefgehenden informationen, allerdings meine ich mich noch zu erinnern, dass auch in diesem Fall erst mehrere Schlichtungsversuche gemacht werden und der Mann dazu gebracht werden soll es zu unterlassen. Zu der Mahr durch den Mann. Wenn der Mann nicht grade ein Gottesfürchtiger ist, dann kannst du das vergessen, denn er kann dir böse zusetzten, so das die Frau von alleine die Scheidung einreicht. Das gibt es natürlich bei Sunnitten wie auch bei den Shiiten. @ Iyman Lange Zeit voneinander fern zu Leben ist soweit ich weiss ein Scheidungsgrund, allerdings ist damit eher die Zeit gemeint in der z.B. jemand eine Person stehen lässt und sich weder um den Unterhalt etc. kümmert. Für die genaue definition müsste man einen Gelehrten aufsuchen. Salam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast Cara Geschrieben 23. Februar 2007 Melden Teilen Geschrieben 23. Februar 2007 Das könnte sein. Ich habe da keine tiefgehenden informationen, allerdings meine ich mich noch zu erinnern, dass auch in diesem Fall erst mehrere Schlichtungsversuche gemacht werden und der Mann dazu gebracht werden soll es zu unterlassen. Zu der Mahr durch den Mann. Wenn der Mann nicht grade ein Gottesfürchtiger ist, dann kannst du das vergessen, denn er kann dir böse zusetzten, so das die Frau von alleine die Scheidung einreicht. Das gibt es natürlich bei Sunnitten wie auch bei den Shiiten. Ja, es gibt Schlichtungsversuche. Nur wenn der Mann nicht aufhört, sondern es sogar immer schlimmer wird, dann nützen auch die besten Schlichtungversuche nichts. Und wie lange kann eine und muss oder soll eine Frau das aushalten? Frauen neigen sowieso dazu, es viel zu lange auszuhalten in der Hoffnung auf Besserung. Auch in Bezug auf die Mahr hast du sehr Recht. Die Frau verzichtet, nur damit sie endlich Ruhe hat, weil er sonst einfach nicht aufhört, sie zu schikanieren. Ach, mögen alle, die so etwas tun, ihre gerechte Strafe bekommen!!! Wasalam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast iyman Geschrieben 23. Februar 2007 Melden Teilen Geschrieben 23. Februar 2007 @iyman: Das Beispiel habe ich ja weiter vorne erwähnt. Diese Frau hat bis jetzt noch keinen gefunden, der die Scheidung ausspricht, obwohl sie schon viele Jahre getrennt sind und sich auch in diesen Jahren nie gesehen haben. Ob das so rechtmäßig nach islamischen Recht ist, oder alle nur zu feige sind, weil der Ehemann selbst ein Scheich ist, kann ich aber leider nicht sagen. genau das ist doch der springende Punkt. Sind die alle nur zu feige oder gestattet das schiitisch-islamische Recht in einem solchen Fall keine Scheidung? Das würde mich sehr interessieren. Kennt irgendjemand einen, der darüber Ahnung hat ? Eigentlich muss es auch für diese Frau eine Lösung geben. Sie an einen solchen Mann gebunden sein zu lassen, der etwa aus reiner Willkür und Schikane die Scheidung nicht gibt, das erscheint mir mehr als nur ungerecht. Und da der Islam eine sehr gerechte Religion ist, kann ich mir nicht vorstellen, daß es da keine Möglichkeit für diese Frau gibt ... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast Cara Geschrieben 23. Februar 2007 Melden Teilen Geschrieben 23. Februar 2007 @Iyman, diese Frage stelle ich mir auch oft. Aber ganz ehrlich, es gibt auch welche, die nach der Scheidung immer noch keine Ruhe geben und weiter schickanieren, oder denken, die Frau ist jederzeit für eine Kurzehe verfügbar oder sonstwas wenn sie nur mit dem Finger schnipsen, weil sie sich für den Nabel der Welt halten. Ob so oder so, manche wird man einfach nicht los, ausser man geht wohin, wo sie einen nicht finden, aber nicht jeder hat so eine Möglichkeit. Der Islam ist eine gerechte Religion, das stimmt, aber was die Menschen daraus machen, ist sehr oft eben nicht gerecht. Und als Frau hat man eben oft schlechte Chancen, ihre Rechte durchzusetzen oder ihre Ruhe zu bekommen. Das hat aber überhaupt nichts mit dem Islam zu tun. Wasalam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast Fatima Geschrieben 23. Februar 2007 Melden Teilen Geschrieben 23. Februar 2007 trotzdem kommt mireiniges an dem Fall doch seltsam vor, Cara. Warum lebt sie nicht bei ihrem Mann, und was hinderte sie, mit ihm zu gehen? Warum will sie sich überhaupt scheiden lassen? Es ist immer so schwierig, einen Fall zu beurteilen, den man nur vom Hörensagen kennt und dann auch noch nur von einer Seite. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast iyman Geschrieben 23. Februar 2007 Melden Teilen Geschrieben 23. Februar 2007 trotzdem kommt mireiniges an dem Fall doch seltsam vor, Cara. Warum lebt sie nicht bei ihrem Mann, und was hinderte sie, mit ihm zu gehen? Warum will sie sich überhaupt scheiden lassen? Es ist immer so schwierig, einen Fall zu beurteilen, den man nur vom Hörensagen kennt und dann auch noch nur von einer Seite. Ja, Fatima, das stimmt, einen konkreten Fall kann man erst dann beurteilen, wenn man beide Seiten gehört hat und wenn man sich umfassend über den Fall informiert hat. Es wäre aber interessant, wie die allgemeine islamische Regel zu einer Konstellation ist, in der der Mann schlichtweg die Scheidung nicht erteilt und monate- / jahreland woanders lebt und sich nicht mehr um seine Pflichten als Ehemann kümmert. Auf diese Weise könnte der Eheman die Frau theoretisch daran hindern, jemals wieder erneut zu heiraten und ein neues Leben zu beginnen, während er vielleicht im Libanon oder sonstwo sich eine neue / weitere Frau nimmt und in Freuden weiterlebt. Weisst du vielleicht, ob es der Frau dann möglich ist, sich scheiden zu lassen oder sonstwie irgendwie aus dieser Ehe zu lösen? LG Iyman. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast Fatima Geschrieben 23. Februar 2007 Melden Teilen Geschrieben 23. Februar 2007 Man muss einen Gelehrten finden, auch im Libanon muss das möglich sein. Ich kann mir nicht vorstellen ,dass der höher als Sayyed Nasrallah ist, angesehen hin oder her. Es sind meistens eine Menge anderer Gründe (Familie, Ansehen usw.) die einen daran hindern, nichts unversucht zu lassen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast iyman Geschrieben 23. Februar 2007 Melden Teilen Geschrieben 23. Februar 2007 ok, da hier niemand eine Antwort darauf weiss, dann müsste man zu dieser Rechtsfrage mal einen Gelehrten fragen. Nur, wen kann man denn da fragen? Ich weiss nur von dem Schiitischen Zentrum in HH und der ein oder anderen schiitischen Moschee. Wen müsste bzw. könnte man denn da fragen? Welchen Rang muss der Gelehrte haben? Reicht ein Hocatul-islam oder muss es ein Ayatullah sein? wa salam Iyman Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast Fatima Geschrieben 23. Februar 2007 Melden Teilen Geschrieben 23. Februar 2007 ok, da hier niemand eine Antwort darauf weiss, dann müsste man zu dieser Rechtsfrage mal einen Gelehrten fragen. Nur, wen kann man denn da fragen? Ich weiss nur von dem Schiitischen Zentrum in HH und der ein oder anderen schiitischen Moschee. Wen müsste bzw. könnte man denn da fragen? Welchen Rang muss der Gelehrte haben? Reicht ein Hocatul-islam oder muss es ein Ayatullah sein? wa salam Iyman die Antwort steht doch oben, aber ohne einen Gelehrten geht es halt nicht, wegen der Beweisbarkeit. Sonst könnte ja jede Frau behaupten, dass sie geschieden ist. Hojjatulislam reicht aus. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Fulk Geschrieben 23. Februar 2007 Melden Teilen Geschrieben 23. Februar 2007 aber ist es denn nciht so, dass man automatisch geschieden ist, wenn man ohne grund länger als 3 monate nicht mehr zusammen ist? nein, eine "automatische" Scheidung gibt es nicht. Salam Liebe Geschwister, Wenn Mann seine Frau länger als 4 Monaten veralssen hat gibt es keine automatische Scheidung aber das ist ein Grund zu Scheidung, da eine junge Frau nicht länger als 4 Monaten verlassen werden soll. Das ist für die jenigen vo euch die arabisch lesen können: ____________ 140 - المصدرالسابق : 11 . -------------------------------------------------------------------------------- ( 262 ) م -407 : «لا يجوز ترك وطء الزوجة الشابة أكثر من أربعة أشهر إلاّ لعذر كالحرج ، أو الضرر ، أو مع رضاها ، أو اشتراط تركه عليها حين العقد ، والأحوط عدم اختصاص الحكم بالزوجة الدائمة ، فيعم الزوجة المنقطعة أيضاً . كما أن الأحوط عدم اختصاصه بالحاضر ، فيعم المسافر ، فلا يجوز إطالة السفر من دون عذر شرعي إذا كان يفوِّت على الزوجة حقها ، ولا سيما إذا لم يكن لضرورة عرفية ، كما إذا كان لمجرد التنزُه والتفرّج » Aus dem Buch Fiqh Almughteribeen für Sayyed Sistani. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast ANSAR HEZBOLLAH Geschrieben 23. Februar 2007 Melden Teilen Geschrieben 23. Februar 2007 ich dachte 8 jahre Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast iyman Geschrieben 24. Februar 2007 Melden Teilen Geschrieben 24. Februar 2007 ok, da hier niemand eine Antwort darauf weiss, dann müsste man zu dieser Rechtsfrage mal einen Gelehrten fragen. Nur, wen kann man denn da fragen? Ich weiss nur von dem Schiitischen Zentrum in HH und der ein oder anderen schiitischen Moschee. Wen müsste bzw. könnte man denn da fragen? Welchen Rang muss der Gelehrte haben? Reicht ein Hocatul-islam oder muss es ein Ayatullah sein? wa salam Iyman die Antwort steht doch oben, aber ohne einen Gelehrten geht es halt nicht, wegen der Beweisbarkeit. Sonst könnte ja jede Frau behaupten, dass sie geschieden ist. Hojjatulislam reicht aus. naja, der Hoca wird ja wohl nicht 24 Stunden am Tag und das über Monate/ Jahre hinweg bei einem der beiden Ehepartner dabeigewesen sein. Also um die Beweisbarkeit kann es dann ja wohl nicht gehen, sondern vielmehr um um die Glaubhaftigkeit und um eine Prüfung der Ernsthaftigkeit, ob die Frau nicht nur aus einer emotionalen Phase heraus die Scheidung verlangt. @ Fatima: Vielleicht habe ich die Antwort übersehen, meinst du in den Beitrag von Karim? Ich versuchs jetzt mal auf den Punkt zu bringen: Die Frau, die länger von ihrem Mann getrennt lebt und vielleicht Monate und Jahrelang kein Eheleben mehr mit ihrem Mann hat und der Mann vielleicht auch in einem fernen Land lebt und ihr die Zustimmung zur Scheidung verweigert .... Diese Frau ist nicht automatisch per Zeitablauf geschieden, sondern diese Frau müsste dann zu einem Hoca gehen. Der Hoca prüft dann ihre Ernsthaftigkeit und die Möglichkeiten einer Wiederversöhnung, wenn letztere nicht möglich ist, dann kann er (der Hoca) die Scheidung aussprechen. Stimmt das so? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast Fatima Geschrieben 24. Februar 2007 Melden Teilen Geschrieben 24. Februar 2007 meines (bescheidenen ) Wissens nach ja, denn ich verstehe nicht, wie es eine "automatische" Scheidung geben kann. Sie muss in jedem Fall bezeugt werden. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast iyman Geschrieben 24. Februar 2007 Melden Teilen Geschrieben 24. Februar 2007 Danke. Die oben angeführte Frau mit dem abwesenden Ehemann kann dann doch zu einem Hocatul-Islam gehen, und den Sachverhalt darstellen und ihn bitten, die Scheidung auszusprechen. Sie könnte dann doch evtl. Zeugenaussagen beibringen, z.B. Freundinnen, Verwandte etc., die bezeugen können, daß die Frau tatsächlich seit Monaten bzw. Jahren mit diesem Mann kein ehliches Leben mehr führt und daß er sich beharrlich weigert, die Scheidung zu geben. Was spricht hiergegen? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast Cara Geschrieben 24. Februar 2007 Melden Teilen Geschrieben 24. Februar 2007 Nun hab ich schon längere Zeit nicht mehr mit dieser Frau gesprochen, und weiß nicht, ob sie mittlerweile geschieden ist. Fatima hat schon Recht, so eine Ferndiagnose ist nicht so einfach, und ich kenne ja auch nur die Version der Frau. Und sie sagte eben, dass ihr Mann nach der Trennung zurück nach Libanon gegangen ist. Und sie vor dem islamischen Gericht kein Recht für die Scheidung bekommen hat. Nun, bei diesem Gericht war sie ja wiederum auch nicht anwesend, sondern nur ein Stellvertreter aus ihrer Familie und ihr Mann. Und diese ganze Sache hatte sich über Jahre hingezogen. Wie genau das jetzt ausgegangen ist, weiss ich leider auch nicht. Aber wie auch immer, wenn eine Ehe zerüttet ist und keine Chance auf eine Versöhnung besteht, dann kann man doch niemanden dazu zwingen wollen. Das wäre einfach nicht gerecht. Wasalam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast iyman Geschrieben 24. Februar 2007 Melden Teilen Geschrieben 24. Februar 2007 Ja, genau, da stimme ich zu, man kann den Einzelfall nicht beurteilen, wenn man nicht alle Seiten und Aspekte berücksichtigen kann. Mir jedenfalls geht es einzig und allein um eine Frage zum islamischen Eherecht. Und zwar darum, zu wissen, ob eine Frau, die seit sehr langer Zeit von ihrem Mann getrennt lebt, sozusagen "auf eigene Faust" mithilfe eines Hocas sich aus der Ehe lösen kann, wenn der Mann sich beharrlich weigert, die Scheidung zu geben. Und ggf. unter welchen Bedingungen das möglich ist. Dies ist eine sehr einfache und klare Frage, auf die ich mir eine ebenso klare Antwort erhofft hatte. Ich denke, jetzt haben wir eine vage Antwort darauf auch herausgearbeitet. Zur Sicherheit sollte die Frau aber tatsächlich noch mal bei einem Gelehrten nachfragen, da wir hier alle nicht die große Ahnung haben. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Fulk Geschrieben 24. Februar 2007 Melden Teilen Geschrieben 24. Februar 2007 Danke Karim. Endlich mal eine klare Aussage zu diesem Thema. Was mich noch interessieren würde ist die Möglichkeit der Frau, selbst die Scheidung zu bekommen, wenn der Ehemann ihr über längere Zeit ein oder mehrere Rechte vorenthält. Als Beispiel das Ehepaar, bei dem die Ehepartner vielleicht seit ein, zwei Jahren fernab voneinander leben und keinerlei eheliche Beziehung mehr haben. Wie wäre der Fall, wenn die Frau nun die Scheidung möchte, der Mann aber - vielleicht aus reiner Schikane - seine Einwilligung zur Scheidung verweigert? Und, um noch eins obendrauf zu setzen, der Mann weigert sich auch, gemeinsam mit der Frau zu einem islamischen Gelehrten zu gehen, um die Sache zu klären? Weiss jemand zu solch einer Konstellation was? Liebe Grüße Iyman. Salam, Siehe bitte dieses Link: http://www.al-torath.de/fiqh/fiqh_teil2/Ehe1.html 412. "Es ist nicht gestattet, die sexuelle Beziehung zu einer jungen Ehefrau für mehr als 4 Monate zu unterlassen, es sei denn es liegt ein Grund zur Entschuldigung vor, wie ein Hindernis oder eine unerträgliche Schwierigkeit (diese Pflicht zu erfüllen), oder sie stimmt der Unterlassung zu, oder es gehörte zu den Vereinbarungen der Eheschließung. Aus allgemeiner Vorsicht, ist diese Regel nicht auf die Dauer-Ehefrau beschränkt, d. h. sie gilt für die Zeit-Ehefrau ebenso. Gleichwohl ist sie vorsorglich nicht auf den anwesenden Ehemann beschränkt. Sie schließt auch den nicht-anwesenden Ehemann ein, der ständig auf Reisen ist. Es wäre ihm deshalb nicht gestattet, seine Reise (ohne tatsächlichen Grund) zu verlängern, wenn dadurch der Ehefrau ihre ehelichen Rechte entzogen würden; um so mehr, wenn die Reise objektiv nicht als notwendig betrachtet werden kann, d.h. eine Urlaubs- oder Vergnügungsreise ist." Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast Fatima Geschrieben 24. Februar 2007 Melden Teilen Geschrieben 24. Februar 2007 soweit die Theorie. Was aber , wenn der Mann im Ausland lebt, also es um keine Reise handelt, und wie setzt man das Ganze auch durch, was da in der Fatwa steht? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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