Yaamira Geschrieben 15. September 2007 Melden Teilen Geschrieben 15. September 2007 schau mal... ich hab ja vorhin gesaht dass sogar das fastenbrechen seine eigenen regeln hat. Man ist dazu verpflichtet im heiligen MOnat ramadan zu fasten, es sei denn man ist Krank bzw das fasten ist gesundheitsschädlich für einen, oder man ist reisender. Jemand der die absicht hat zu reisen, ist noch kein Reisender. Man wird erst dadurch zum Reisenden dass man 22,5 Km von seinem Heimatsort entfernt ist, somit muss man also wenn man Vormittags im Ramadan reist, bis man die 22,5 Km Grenze überschritten hat, fasten. und darf erst danach sein fasten brechen Vielen lieben Dank liebe Schwester!Möge Allah dich für deine Mühe reichlich belohnen. Bin eben vom ganzen lesen und schreiben so durcheinander gekommen Habs aber jetzt geschnallt hehe Ws Yaamira Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Naynawa Geschrieben 16. September 2007 Melden Teilen Geschrieben 16. September 2007 und was ist wenn man unwissend war.. also wenn man nicht wusste das man nur zu ort essen darf? weselam Ich habe diesbezüglich einmal nachfragen lassen: Wenn es aus Unwissenheit geschieht, dann muss man keine Sühne (Kaffarah) entrichten. Und noch eine Bitte: Verwende in Zukunft bitte die normale Schriftgröße, Bruder. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
JamilabdAllah Geschrieben 16. September 2007 Melden Teilen Geschrieben 16. September 2007 bitte gibt immer Fatwa an den das was ihr sagt ist nicht richtig hier eine Fatwa von Ayatullah Sistani 1730. If a fasting person travels after Zuhr, he should, as a precaution, complete his fast. If he travels before Zuhr and had an intention from the previous night to do so, he cannot fast on that day. As a precaution, he cannot fast on that day even if he had no intention to travel from the previous night. In both the cases, he cannot break the fast till he has reached the limit of Tarakkhus. If he does, he will be liable to give Kaffarah. 1730. Wenn eine fastende Person nach Zuhr reist, sollte er als Vorsichtsmaßnahme sein Fasten beenden. Wenn er vor Zuhr reist und eine Absicht von der Vornacht hätte, um es zu tun, kann er an diesem Tag nicht fasten. Als Vorsichtsmaßnahme kann er an diesem Tag nicht fasten, selbst wenn er keine Absicht hatte, von der Vornacht zu reisen. In den beiden Fällen kann er nicht das Fasten brechen, bis er die Grenze von Tarakkhus erreicht hat. Wenn er es tut, wird er wahrscheinlich Kaffarah geben. und wie wir wissen ist die Grenze von Tarakkhus die Stadtgrenze. Das heißt du brichst dein Fasten nicht erst wenn du an dem Ort angekommen bist sondern, dann wenn du die Grenze deiner Stadt verlassen hast Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
nuhali Geschrieben 16. September 2007 Melden Teilen Geschrieben 16. September 2007 bitte gibt immer Fatwa an den das was ihr sagt ist nicht richtig hier eine Fatwa von Ayatullah Sistani 1730. If a fasting person travels after Zuhr, he should, as a precaution, complete his fast. If he travels before Zuhr and had an intention from the previous night to do so, he cannot fast on that day. As a precaution, he cannot fast on that day even if he had no intention to travel from the previous night. In both the cases, he cannot break the fast till he has reached the limit of Tarakkhus. If he does, he will be liable to give Kaffarah. 1730. Wenn eine fastende Person nach Zuhr reist, sollte er als Vorsichtsmaßnahme sein Fasten beenden. Wenn er vor Zuhr reist und eine Absicht von der Vornacht hätte, um es zu tun, kann er an diesem Tag nicht fasten. Als Vorsichtsmaßnahme kann er an diesem Tag nicht fasten, selbst wenn er keine Absicht hatte, von der Vornacht zu reisen. In den beiden Fällen kann er nicht das Fasten brechen, bis er die Grenze von Tarakkhus erreicht hat. Wenn er es tut, wird er wahrscheinlich Kaffarah geben. und wie wir wissen ist die Grenze von Tarakkhus die Stadtgrenze. Das heißt du brichst dein Fasten nicht erst wenn du an dem Ort angekommen bist sondern, dann wenn du die Grenze deiner Stadt verlassen hast As salam aleikum. Lieber Bruder in der Übersetzung hat sich ein Fehler eingeschlichen richtig ist:1730. Wenn eine fastende Person nach Zuhr reist, sollte er als Vorsichtsmaßnahme sein Fasten vollenden( engl. Complete). Wenn er vor Zuhr reist und eine Absicht von der Vornacht hätte, um es zu tun, kann er an diesem Tag nicht fasten. Als Vorsichtsmaßnahme kann er an diesem Tag nicht fasten, selbst wenn er keine Absicht hatte, von der Vornacht zu reisen. In den beiden Fällen kann er nicht das Fasten brechen, bis er die Grenze von Tarakkhus erreicht hat. Wenn er es tut, wird er wahrscheinlich Kaffarah geben. und wie wir wissen ist die Grenze von Tarakkhus die Stadtgrenze. Das heißt du brichst dein Fasten nicht erst wenn du an dem Ort angekommen bist sondern, dann wenn du die Grenze deiner Stadt verlassen hast Nuh Ali Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
hosseini-ershad Geschrieben 16. September 2007 Melden Teilen Geschrieben 16. September 2007 Wenn ich jetzt nach Iran, gehe und dort für eine Lange Zeit bleiben, ist des ja nicht Reisen oder? Also darf ich weiter fasten right? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Montazer Geschrieben 16. September 2007 Melden Teilen Geschrieben 16. September 2007 Wenn ich jetzt nach Iran, gehe und dort für eine Lange Zeit bleiben, ist des ja nicht Reisen oder? Also darf ich weiter fasten right? wenn du im iran einen aufenthaltsort hast in dem du länger als 10 oder mind. 10 tage bleibst dann bist du dort kein reisender mehr wa salam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Naynawa Geschrieben 16. September 2007 Melden Teilen Geschrieben 16. September 2007 Und du bist in deiner Heimatstadt kein Reisender und kannst fasten. Br. 3aliy hat einen ausführlichen Text dazu geschrieben: http://www.shia-forum.de/index.php?showtop...view=getnewpost Dort kannst du alles nachlesen Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
JamilabdAllah Geschrieben 16. September 2007 Melden Teilen Geschrieben 16. September 2007 As salam aleikum. Lieber Bruder in der Übersetzung hat sich ein Fehler eingeschlichen richtig ist:1730. Wenn eine fastende Person nach Zuhr reist, sollte er als Vorsichtsmaßnahme sein Fasten vollenden( engl. Complete). Wenn er vor Zuhr reist und eine Absicht von der Vornacht hätte, um es zu tun, kann er an diesem Tag nicht fasten. Als Vorsichtsmaßnahme kann er an diesem Tag nicht fasten, selbst wenn er keine Absicht hatte, von der Vornacht zu reisen. In den beiden Fällen kann er nicht das Fasten brechen, bis er die Grenze von Tarakkhus erreicht hat. Wenn er es tut, wird er wahrscheinlich Kaffarah geben. und wie wir wissen ist die Grenze von Tarakkhus die Stadtgrenze. Das heißt du brichst dein Fasten nicht erst wenn du an dem Ort angekommen bist sondern, dann wenn du die Grenze deiner Stadt verlassen hast Nuh Ali shukran hast du recht tut mir leid habe ich einige wörter zuviel weggelöscht tut mir leid noch eine gesegnete nacht Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
hosseini-ershad Geschrieben 17. September 2007 Melden Teilen Geschrieben 17. September 2007 Okay, danke Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Naynawa Geschrieben 21. September 2007 Melden Teilen Geschrieben 21. September 2007 Ich habe diesbezüglich einmal nachfragenlassen: Wenn es aus Unwissenheit geschieht, dann muss man keine Sühne (Kaffarah) entrichten. Ich muss nochetwas dazu ergänzen: Als ich nachgefragt hatte, handelte es sich anscheinend um eine Ausnahme, da die Person sich vorher erkundigt und man ihr das nicht gesagt hatte. Allgemein aber gilt das hier nach Imam Khamenei: F. 817: Wenn der Fastende unwissend darüber war, daß es (beim Reiseantritt) vor der Mittagszeit nicht erlaubt ist, das Fasten abzubrechen, solange er die Zulässigkeitsgrenze nicht erreicht hat, und er unwissend über diese Angelegenheit war und das Fasten vor der Zulässigkeitsgrenze abgebrochen hat, weil er ein Reisender ist, wie ist dann sein Fasten zu beurteilen? Muß er nachholen, oder ist er anders zu beurteilen? A: Das Urteil für diese (Person) ist das Urteil zum absichtlichen Fastenabbruch. D.h. man muss den Tag nachfasten und Sühne entrichten. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Kul-Mehmet Geschrieben 21. September 2007 Melden Teilen Geschrieben 21. September 2007 Selam Freunde, wie ist es denn wenn man Außendienstler ist? Gilt das dann auch als Reisender? Man ist doch dann aus betrieblichen gründen unterwegs? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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