Naynawa Geschrieben 17. Juli 2011 Melden Teilen Geschrieben 17. Juli 2011 Wenn du nur aufgrund deines Studiums dort lebst und danach in dein Heimatort zurückkehren willst, dann gilst du in deinem Studienort als Reisender. Wenn du beabsichtigst mehr als 10 Tage im Studienort zu verbleiben, dann betest du in der Zeit normal und kannst auch fasten. Sobald du die Stadt wieder verlässt und zu deinem Studienort zurückkehrst, musst du erneut die Absicht fassen 10 Tage dort zu verbleiben, falls du normal beten und fasten möchtest. Aber Imam Khamenei erlaubt es in dem Fall zu einem anderen Rechtsgelehrten zur Nachahmung zu wechseln, der ein anderes Urteil dazu abgegeben hat. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
AbdullahAlmani Geschrieben 17. Juli 2011 Melden Teilen Geschrieben 17. Juli 2011 Salam alaikum Was ist wenn man 10 Tage beabsichtigt hat, aber zum Beispiel nach bereits sieben Tagen abbricht und wieder abreist. Muss dann was nachgeholt werden? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Naynawa Geschrieben 17. Juli 2011 Melden Teilen Geschrieben 17. Juli 2011 Nein, du musst in dem Fall weder Gebete noch eventuell Fastentage nachholen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
AbdullahAlmani Geschrieben 17. Juli 2011 Melden Teilen Geschrieben 17. Juli 2011 Nein, du musst in dem Fall weder Gebete noch eventuell Fastentage nachholen. Vielen Dank Barrakalahufiki Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Assra Geschrieben 20. August 2011 Melden Teilen Geschrieben 20. August 2011 ich habe leider keine Zeit die Beiträge über das Fasten im Forum durchzulesen, da ich unbedingt was wissen muss! Und zwar würde ich gerne wissen wie es genau aussieht mit dem Fasten auf Reisen wenn ich nachmittags losfahren in eine Stadt die 22,5 km weiter weg ist. Viele sagen mir jetzt aber, dass ich vor Fajr Gebet des nächsten Tages wieder da sein muss. Oder ist es doch mit Zuhr? Also ein Beispiel: Um Laila tul Qadr in eine andere Stadt zu machen bzw in einer anderen Moschee, kann ich eh erst nach dem Zuhr Gebet losfahren, damit mein Fasten gültig bleibt. So jetzt aber nun die Frage : WANN MUSS ICH ZURÜCK SEIN? Muss ich vor dem Fajr Gebet nach Hause fahren, dann macht es nicht so viel Sinn die Zeit im Auto zu verbringen anstatt Dua und Gebete zu verrichten an einer solchen Nacht. Oder kann ich beruhugt erst nach dem Fajr Gebet nach Hause fahren, weil ich vor Zuhr Gebet des nächsten Tages wieder am Heimatort sein muss? ICH BRAUCH DRINGEND EINE SCHNELLE ANTWORT! Barakalluh feakum schon mal im Vorraus Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
3aliy Geschrieben 20. August 2011 Autor Melden Teilen Geschrieben 20. August 2011 Assalamu Alaikum, Du musst vor dem Duhr (und nicht Fajr) des nächsten Tages wieder in deiner Heimat sein. Bist du in deiner Heimat vor dem Duhr des nächsten Tages, dann erneuerst du deine Absicht, indem du dir selbst nochmal klar machst, dass du diesen Tag fasten willst. Das Fasten ist dann sogar verpflichtend. Wassalam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Assra Geschrieben 20. August 2011 Melden Teilen Geschrieben 20. August 2011 okay gut gibts dafür auch ein Beweis von Imam Khamenei? Danke übrigens für die schnelle Antwort Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
3aliy Geschrieben 20. August 2011 Autor Melden Teilen Geschrieben 20. August 2011 Assalamu Alaikum, Nichts zu danken. Das von mir Geschilderte ist sicherlich ein Rechtsurteil von Imam Khamenei. Ich habe aber leider im Moment keine Zeit die Quelle der Fatwa rauszusuchen. Du wolltest es ja auch schnell haben . Wassalam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Assra Geschrieben 20. August 2011 Melden Teilen Geschrieben 20. August 2011 Okay trotzdem vielen Dank Villeicht lesen es inshaALLAH andere Geschwister und können später weiterhelfen Barakullahu feakum Ein gesegneten und lehrreien Ramadan noch und vergiss nicht uns in den Dua vor allem an Lailatul Qadr inshaALLAH Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Husayni Geschrieben 20. August 2011 Melden Teilen Geschrieben 20. August 2011 Du kannst uns schon vertrauen Bruder wa'salam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Assra Geschrieben 20. August 2011 Melden Teilen Geschrieben 20. August 2011 Das tue ich, ich wollte nur für andere es nochmal als Beweis reichen. Und ich bin eine Schwester. Eltemase Doa Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
muhammed Geschrieben 25. Juni 2012 Melden Teilen Geschrieben 25. Juni 2012 es gibt keinen beweis für die ganzen kilometer angaben. das sind meinungen von gelehrten. man hat die aufenthaltsdauer unseres propheten während dem krieg udn nach dem krieg als grundlage genommen und davon irgendwelche regeln erfunden. unser prophet wollte so schnell wie möglich nach hause, er hatte ständig zu tun. so kompliziert darf die definition eines reisenden nicht sein. unser prophet hat nichts zum thema "reisender" erzählt. keine überlieferung. wo sind die denn? wo wenn man auf der reise ist, dann ist man ein reisender. ganz einfach !! man entscheidet selber, wann man ein reisender ist. deswegen ist keine zeitangabe im koran. würde gerne mal die beweise sehen. hadithe und verse, wenn ihr habt. für folgendes gibt es keinen beweis. diese zahlen wurden auf grund andere überlieferungen, die überhaupt nichts mit einer reise zu tun haben, abgeleitet. oder erfunden. 4. Massafa(die religiöse Entfernung): ab 8 Farsakh (45 Km) hin oder ab 8 Farsakh (45 Km) zurück oder ab 8 Farsakh (45 Km) Hin und Zurück, der Hinweg muss im letzten Fall mindestens 22.5 Km sein. wo sagt unser prophet 45km? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
3aliy Geschrieben 25. Juni 2012 Autor Melden Teilen Geschrieben 25. Juni 2012 Bismillah Assalamu Alaikum, lieber Bruder, Dieser Thread ist nicht für Diskussionen gedacht, sondern für Rechtsurteile. Du kannst im Bereich "Islamwissenschaftliche Diskussionen" einen Thread starten, falls du Beweise haben möchtest. Wassalam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
marwa'cane Geschrieben 12. Juli 2012 Melden Teilen Geschrieben 12. Juli 2012 Ich habe eine Frage.. Wenn man in einer anderen Stadt studiert und auch dort wohnt, und es ziemlich fest steht, dass man nicht mehr ins Elternhaus zurueckkehrt, ist man noch immer von den Reiseregelungen ausgeschlossen? Nach Sayyed Fadlallah ra.. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Nour-al-Zahraa Geschrieben 12. Juli 2012 Melden Teilen Geschrieben 12. Juli 2012 Wenn du dort wohnst ist das nun dein Zuhause also ausgeschlossen Bei deinen Eltern bist du von den regeln ausgeschlossen wenn du 10 Tage Oder länger bleibst Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
marwa'cane Geschrieben 12. Juli 2012 Melden Teilen Geschrieben 12. Juli 2012 Danke dir liebste yaRabb:) Ich habe meinee eigentliche Frage vergessen: ..wenn man weniger als 10 Tage bei den Eltern bleibt? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Nour-al-Zahraa Geschrieben 12. Juli 2012 Melden Teilen Geschrieben 12. Juli 2012 Wenn es mehr als 22,4 km bis zu deinem "neuen" Wohnort sind (du lebst ja nicht mehr bei deinen Eltern) Dann musst du die regeln beachten Also wenn es weniger als 10tage sind Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Muhsin ibn Batul Geschrieben 12. Juli 2012 Melden Teilen Geschrieben 12. Juli 2012 Wenn man in einer anderen Stadt studiert und auch dort wohnt, und es ziemlich fest steht, dass man nicht mehr ins Elternhaus zurueckkehrt, ist man noch immer von den Reiseregelungen ausgeschlossen? Nach Sayyed Fadlallah ra.. Ist die Person in der Stadt, in dem das Haus ihrer Eltern liegt, aufgewachsen? Und hat sie vor in der Stadt, in der sie jetzt studiert, vor für immer zu bleiben? Oder studiert sie nur da die paar Jahre? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
marwa'cane Geschrieben 12. Juli 2012 Melden Teilen Geschrieben 12. Juli 2012 @Muhsin ibn Batul. Ja die Person ist in der Stadt aufgewachsen, wo das Haus der Eltern steht. Wo sie leben wird steht nciht fest, allerdings mit sehr großer Wahrscheinlichkeit nciht in der Stadt der Eltern und jedenfalls nicht in der Nähe. Die Frage war, ob sie verkürzt beten muss, wenn sie nun in der Heimatstadt weniger als 10 Tage bleibt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Nour-al-Zahraa Geschrieben 12. Juli 2012 Melden Teilen Geschrieben 12. Juli 2012 Schau dir das an http://www.shia-forum.de/index.php?/topic/20173-das-gebet-auf-reise/ Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Muhsin ibn Batul Geschrieben 12. Juli 2012 Melden Teilen Geschrieben 12. Juli 2012 @Muhsin ibn Batul. Ja die Person ist in der Stadt aufgewachsen, wo das Haus der Eltern steht. Wo sie leben wird steht nciht fest, allerdings mit sehr großer Wahrscheinlichkeit nciht in der Stadt der Eltern und jedenfalls nicht in der Nähe. Die Frage war, ob sie verkürzt beten muss, wenn sie nun in der Heimatstadt weniger als 10 Tage bleibt. Ich kann dir leider nur die Rechtslage nach der Meinung von Imam Khamenei (H) sagen. Nach ihm gilt die Stadt, in der man aufgewachsen ist weiterhin als Heimat, auch wenn man sie verlässt, außer man gibt sie absichtlich ab und will sie nicht mehr als Heimat. Und somit dürfte sie dort weiterhin normal beten und fasten, auch wenn sie woanders studiert. Was die Stadt betrifft, in der sie studiert: wenn sie längere Zeit dort lebt und von den Nachbarn als Einheimischer des Ortes angesehen wird, so kann sie dort normal beten und fasten. Wenn nicht, so besteht noch die Möglichkeit in dieser Angelegenheit zu Sayyid Sistani zu wechseln und dann normal zu beten. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Nour-al-Zahraa Geschrieben 12. Juli 2012 Melden Teilen Geschrieben 12. Juli 2012 - Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Muhsin ibn Batul Geschrieben 12. Juli 2012 Melden Teilen Geschrieben 12. Juli 2012 Und was meinst du mit, es besteht die Möglichkeit zu sayed sistani dabei zu wechseln? Sie kann sich doch nicht ihre Fatwas beliebig wo herholen, ud sih somit einen eigenen marja3 basteln. :S Ne, basteln tut man mit Schere und Papier, hehe. Allgemein ist im Fiqh bekannt, dass wenn ein Marja eine Fatwa erlässt in der eine verpflichtende Vorsichtsmaßnahme enthalten ist (ahwat wujuban), dies bedeutet, dass der Marja auf kein eindeutiges Urteil gekommen ist und es somit dem religiös Erwachsenen freigestellt ist, in dieser Angelgenheit zu dem nächsten Meistwissenden Marja nach seinem eigenen Marja zurückzukehren, um ihm dann in dieser Angelegenheit zu folgen, wenn er ein eindeutiges Urteil gefunden hat. Und in diesem Falle ist es bei Imam Khamenei so, dass seine Fatwa bzgl. des Aufenthaltes zwecks Studium eine verpflichtende Vorsichtsmaßnahme beinhaltet, in der an diesem Ort verkürzt gebetet werden und nicht gefastet werden darf und die Fatwa von Sayyed Sistani es erlaubt an diesem Ort normal zu beten und zu fasten. Und wenn man nun zur Erkenntnis gelangt ist durch die rechtlich-gültigen Wege, dass Sayyed SIstani der nächst Meistwissende nach Imam Khamenei ist, so ist es dem religiös Erwachsenen erlaubt ihn in dieser Angelegenheit nachzuahmen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
marwa'cane Geschrieben 12. Juli 2012 Melden Teilen Geschrieben 12. Juli 2012 Ich glaube er meint, bei neuen Angelegenheiten, stimmts? Dies ist ja keine. 86. a. Historically, the town where the person’s parents and family live and where they were born, is “home”. It therefore follows that they should say dhuhr, asr, and isha’ prayers in full. That is, irrespective of whether they are still residing there or moved out to live somewhere else, so long as there is even the slightest possibility of returning to live there one day. Should the person decide not to return to live in their original town, they are no longer required to say their prayer, on visiting it, in full. They should instead pray qasr. http://english.bayynat.org.lb/Fatawa/s2ch1.htm Die fettgedruckten Stellen hatten verwirrt, daher die Frage. Aber gut, wenn man die Stadt aufgegeben hat, egal, ob man diese als Heimat sieht / fühlt was auch immer, ist man Reisender, falls man weniger als 10 Tage dort lebt. Ya Rabb, mehrere Orte als Heimat wäre der Fall, wenn man die Absicht hat zurückzukehren... (?) Nshallah habe ich es richtig verstanden. Danke für eure Mühen Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Nour-al-Zahraa Geschrieben 12. Juli 2012 Melden Teilen Geschrieben 12. Juli 2012 - Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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